126 FinanzberichtKonzernrechnung31 Weitere AngabenVertragliche Verbindlichkeiten aus nicht kündbaren Operating-Leasingverträgen <strong>2012</strong> 2011in Tausend CHFWeniger als 1 Jahr 185 965 139 128Zwischen 1 und 5 Jahren 382 343 261 044Mehr als 5 Jahre 102 558 99 459Total Restverbindlichkeiten 670 866 499 631In den Restverbindlichkeiten ist ein Operating-Leasingvertrag für Flugzeuge von CHF 184 Millionen (2011: CHF 33,8 Millionen), geleast von<strong>Panalpina</strong> Air and Ocean AG, enthalten. Der Vertrag wurde 2011 verlängert und kann frühestens 2015 gekündigt werden.Verpfändete AktivenZum Stichtag der Aufstellung der Vermögens- und Finanzlage <strong>2012</strong> und 2011 verfügte der Konzern über keine verpfändeten Aktiven.Pendente RechtsfälleEinleitungZusätzlich zu den in Anhang 4 Rückstellungen aufgeführten Punkten ist der Konzern von Zeit zu Zeit im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeitin Rechtsverfahren verwickelt. Mit Ausnahme der unten aufgeführten Verfahren ist der Konzern nicht Partei in gerichtlichen, administrativenoder schiedsgerichtlichen Verfahren, die signifikante Nachteile für die Geschäftstätigkeit, die finanzielle Lage und das Betriebsergebnisdes Konzerns insgesamt zur Folge haben könnten. Dem Konzern ist zudem nicht bekannt, dass eine Behörde bzw. Dritte momentanderartige Verfahren erwägen.Ansprüche gegen Pantainer AGIn einem Fall aus dem Jahr 2004 wird Pantainer vorgeworfen, dass Container mit Chemikalien, die mit Frachtbriefen von Pantainer befördertwurden, aber nicht als gefährliche Fracht deklariert waren, zum Ausbruch von Feuer auf einem Containerschiff geführt hätten. Als Folge desFeuers erklärte das Schiff Havarie-Grosse. Die Kläger konnten Schadenersatz zur Kompensation der Havarie-Grosse-Beträge, des Schadensund Verlusts an Fracht sowie potenzieller Schäden am Schiff verlangen. Es wurden 2005 in Tokio gegen den Versender formelleGerichtsverfahren eingeleitet, in die Pantainer sowie weitere Konzerngesellschaften als Streitberufene einbezogen wurden. Weder Pantainernoch andere <strong>Panalpina</strong>-Gesellschaften sind im Gerichtsverfahren in Tokio formell beklagt. Im Juli 2010 wies das Gericht alle Klagen der Klägerab, die Kläger haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Streitwert beläuft sich auf rund CHF 25 Millionen.Untersuchungen im Hinblick auf GeschäftspraktikenIm November 2010 ging <strong>Panalpina</strong> eine Vereinbarung über einen Strafaufschub, ein Deferred Prosecution Agreement (DPA), mit dem US-Justizministerium (DOJ) ein, um Vorwürfe gegen das Unternehmen aufgrund einer Untersuchung des DOJ und der US-Börsenaufsicht (SEC)wegen Verletzungen des US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) beizulegen. Gemäss DPA hat das DOJ zugestimmt, das Strafverfahren fürdrei Jahre auszusetzen. <strong>Panalpina</strong> hat bestimmte Auflagen des DPA akzeptiert, beispielsweise die weitere Verstärkung ihrer Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die regelmässige Bereitstellung von Berichten zuhanden des DOJ zu den vom Unternehmen gemachten Fortschritten.Wenn <strong>Panalpina</strong> ihre Verpflichtungen gemäss DPA erfüllt, wird das DOJ am Ende der Dreijahresfrist alle Vorwürfe gegen das Unternehmenfallen lassen.Kartellrechtliche Untersuchungen in der SpeditionsindustrieIm Oktober 2007 wurden die <strong>Panalpina</strong>-Zentralen in der Schweiz und in den USA von den jeweiligen Wettbewerbsbehörden besucht. Darüberhinaus wurde eine Dokumenteneditionsverfügung der New Zealand Commerce Division und eine Verfügung zur Dokumentenaufbewahrungvom Competition Bureau Canada zugestellt.Im April 2008 forderte die australische Wettbewerbsbehörde von der australischen Tochtergesellschaft Informationen und Dokumente anund im Juni 2008 erfolgte eine Dokumenteneditionsverfügung der europäischen Wettbewerbskommission an <strong>Panalpina</strong> England.Im August 2010 kündigten die brasilianischen Behörden Voruntersuchungen gegen die Speditionsindustrie an.Diese Aktivitäten waren Teil einer Untersuchung mehrerer Wettbewerbsbehörden gegen verschiedene grössere Speditionsunternehmenwegen angeblich wettbewerbswidrigem Verhalten.2009 stellte das Competition Bureau Canada seine Untersuchungen zu möglichen wettbewerbswidrigen Aktivitäten mangels Beweisen, dieeine unangemessene Wettbewerbsbeeinträchtigung erhärtet hätten, ein. Im Januar 2010 stellte auch die australische Wettbewerbsbehördeihre Untersuchungen ein.Im Oktober 2010 kündigte <strong>Panalpina</strong> eine Einigung mit dem US-Justizministerium (DOJ) in Zusammenhang mit Verstössen gegen das US-Bundeskartellgesetz (Sherman Antitrust Act) mit Bezug auf den Verkauf von internationalen Luftfrachtdienstleistungen an. Gemäss denBedingungen des Vergleichs, der mittlerweile vom zuständigen Gericht bewilligt wurde, hat <strong>Panalpina</strong> eine Geldstrafe in Höhe von ca. USD12 Millionen akzeptiert.2011 hat <strong>Panalpina</strong> Vergleichsverhandlungen mit der New Zealand Commerce Commission abgeschlossen und die festgelegte Geldstrafewurde vom zuständigen Gericht bestätigt.<strong>Panalpina</strong> Geschäftsbericht <strong>2012</strong>
FinanzberichtKonzernrechnung127Im Februar 2010 wurde <strong>Panalpina</strong> wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens in der Speditionsindustrie eine Mitteilung der Beschwerdepunkte(Statement of Objections) durch die Europäische Wettbewerbskommission zugestellt. Im März <strong>2012</strong> belegte die EU-Kommissionverschiedene grössere Speditionsunternehmen mit einer Geldstrafe wegen vor 2008 erfolgter kartellrechtlicher Verstösse im Zusammenhangmit isolierten Luftfrachtzuschlägen für bestimmte europäische Handelslinien. <strong>Panalpina</strong> wurde eine Strafzahlung in Höhe von EUR 46,5Millionen auferlegt. <strong>Panalpina</strong> hat gegen die Entscheidung der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt. Trotzdemwurde die Geldstrafe im Berichtsjahr bezahlt.Ausserdem hat <strong>Panalpina</strong> eine Vereinbarung mit den Behörden in der Schweiz unterzeichnet, die im Dezember <strong>2012</strong> formell von der SchweizerWettbewerbskommission genehmigt wurde. Eine Rückstellung für die zugehörige Geldstrafe in Höhe von CHF 3,1 Millionen wurde <strong>2012</strong>erfasst.Im Hinblick auf die Verfahren in Brasilien hat <strong>Panalpina</strong>s Holdinggesellschaft im Berichtsjahr einen Voruntersuchungsbescheid von der brasilianischenWettbewerbsbehörde (SDE) zu den mutmasslichen Wettbewerbsverstössen erhalten.Im November <strong>2012</strong> erhielt <strong>Panalpina</strong> einen Bescheid von der Competition Commission Singapore, die die Bereitstellung bestimmter Informationenzu den Luftfrachtzuschlägen anforderte, die Gegenstand früherer und mittlerweile abgeschlossener Untersuchungen von anderenWettbewerbsbehörden waren. <strong>Panalpina</strong> hat diese Informationen im Dezember <strong>2012</strong> zur Verfügung gestellt.Eine Prognose über den Ausgang der anhängigen kartellrechtlichen Verfahren in Brasilien und Singapur ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.Als Folge könnten <strong>Panalpina</strong> unter Umständen Bussgelder auferlegt werden. <strong>Panalpina</strong> ist noch nicht in der Lage, ihre Risiken und möglichefinanzielle Konsequenzen aufgrund dieser Verfahren abzuschätzen. Daher wurden zum 31. Dezember <strong>2012</strong> keine Rückstellungengebildet.Als direkte Konsequenz der von den Behörden durchgeführten Aktionen wurde ausserdem 2008 in den USA eine zivilrechtliche Sammelklagegegen <strong>Panalpina</strong> und einige ihrer grössten Wettbewerber wegen behaupteter Preisabsprachen im Zusammenhang mit Speditionsleistungeneingereicht. Im Juli 2009 reichten die Kläger eine ergänzende Klage ein, in die weitere Beklagte und Forderungen einbezogen wurden.Im November 2009 stellte der Konzern zusammen mit anderen Beklagten Anträge, um die ergänzende Klage wegen fehlenderSubstanziierung und fehlender gerichtlicher Zuständigkeit abzuweisen. Klägerische Antworten wurden im Januar 2010 eingereicht. ImAugust <strong>2012</strong> wies der Richter die Ansprüche ab, jedoch mit Erlaubnis für die Kläger, ihre Ansprüche erneut geltend zu machen. Eine drittegeänderte Klage wurde im November <strong>2012</strong> eingereicht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist <strong>Panalpina</strong> nicht in der Lage, eine Stellungnahme zumwahrscheinlichen Ausgang dieses Rechtsstreits abzugeben, und so den möglichen Schadenersatz, sofern geschuldet, abzuschätzen.Ereignisse nach dem StichtagEs sind keine offenlegungspflichtigen Ereignisse nach dem Stichtag der Aufstellung der Vermögens- und Finanzlage bekannt.<strong>Panalpina</strong> Geschäftsbericht <strong>2012</strong>