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Geschäftsbericht 2012 - Panalpina Annual Report 2012

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Corporate Governance und VerantwortungUnternehmensführung49Die Ernst Göhner Stiftung ist von der Stimmrechtsbeschränkungnicht betroffen, weil sie die PWT-Aktienbereits vor Einführung der Stimmrechtsbeschränkunghielt (sogenanntes Grandfathering).Die Aufhebung und Änderung der statutarischenStimmrechtsbeschränkung bedarf des Beschlussesder Generalversammlung, der mindestens zwei Drittelder vertretenen Aktienstimmen auf sich vereinigt.Der Aktionär kann sich an der Generalversammlungmit schriftlicher Vollmacht durch seinen gesetzlichenVertreter, einen anderen stimmberechtigtenAktionär, den Organvertreter, den unabhängigenStimmrechtsvertreter oder einen Depotvertretervertreten lassen.6.2 Statutarische QuorenEs gelten grundsätzlich die gesetzlichen Quoren. InErgänzung zu den im Gesetz vorgesehenen Fällen,in denen eine Zweidrittelmehrheit der vertretenenAktienstimmen gefordert ist, unterliegen folgendeBeschlüsse dem entsprechenden Quorum:– die Aufhebung und Änderung der Übertragungsbeschränkungen;– die Aufhebung und Änderung der Stimmrechtsbeschränkung;– die Umwandlung von Namen- in Inhaberaktien;– die Auflösung der Gesellschaft mit Liquidation;– die Abberufung von mehr als zwei Verwaltungsratsmitgliedern;– die Aufhebung der entsprechenden Statutenbestimmungsowie die Abschaffung oder Erleichterungdes darin genannten Quorums. Ein Beschlussüber die Erhöhung des entsprechenden Quorumshat mindestens die im erhöhten Quorum vorgeseheneZustimmung auf sich zu vereinigen.6.3 Einberufung der GeneralversammlungEs bestehen keine vom Gesetz abweichenden Regelnzur Einberufung der Generalversammlung.6.4 TraktandierungAktionäre, die einzeln oder gemeinsam Aktien imNennwert von CHF 1 Million oder von mindestens10 % des Aktienkapitals vertreten, können die Traktandierungeines Verhandlungsgegenstandes verlangen.Traktandierungsbegehren sind 60 Tage vor derGeneralversammlung schriftlich bei der PWT einzureichen.6.5 Eintragungen im AktienbuchNamenaktien kann nur vertreten, wer als Aktionär(oder gegebenenfalls als Nominee) im PWT-Aktienbucheingetragen ist. Aktionäre (oder eingetrageneNominees), die nicht persönlich an der Generalversammlungteilnehmen können, sind berechtigt, einenBevollmächtigten nach Massgabe der Statutenzu ernennen, der sie mittels einer schriftlichen Vollmachtan der Generalversammlung vertreten kann.Das Aktienbuch bleibt für die Festlegung der Stimmrechtsverhältnissemit Einberufung der Generalversammlung(das heisst nach Versand der Einladungenzur Generalversammlung) bis einen Tag nach der Generalversammlungfür Eintragungen gesperrt.7 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen7.1 AngebotspflichtEs bestehen keine Opting-out- oder Opting-up-Regelungen.7.2 KontrollwechselklauselnWeder Mitglieder des Verwaltungsrats noch Mitgliederder Konzernleitung haben in ihren VerträgenKontrollwechselklauseln.8 Revisionsstelle8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer desleitenden RevisorsDas Mandat für die Revision und die Konzernprüfungwird von KPMG Zürich jährlich übernommen.Die leitende Revisorin Regula Wallimann trat dasMandat am 6. Mai 2008 für sieben Jahre an.8.2 RevisionshonorarAls Revisionshonorar wurden für das Berichtsjahrlaut Finanzbuchhaltung CHF 3 396 000 in Rechnunggestellt. Weiter stellte KPMG CHF 61 000 für revisionsverwandteDienstleistungen in Rechnung.<strong>Panalpina</strong> Geschäftsbericht <strong>2012</strong>

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