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Geschäftsbericht 2012 - Panalpina Annual Report 2012

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FinanzberichtKonzernrechnung77IAS 12 (Anpassung) Ertragssteuern – Rückgewinnung der zugrunde liegenden VermögenswerteIm Dezember 2010 gab das IASB die Anpassungen zu IAS 12 «Ertragssteuern – Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte»heraus. Die Anpassung bietet eine teilweise Klärung bei der Bewertung von zeitlichen Differenzen, die sich in Verbindung mit derAnwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IAS 40 ergeben. Wenn eine Immobilie zu Anlagezwecken gehalten wird,ist es häufig schwierig, zu bewerten, ob vorhandene Differenzen durch kontinuierliche Nutzung oder als Ergebnis einer Veräusserungrealisiert werden. Die Anpassung von IAS 12 sieht vor, dass eine Realisierung im Prinzip als Ergebnis einer Veräusserung erfolgt. Als eineKonsequenz der Anpassung ist künftig SIC 21 «Ertragssteuern – Realisierung von neubewerteten, nicht planmässig abzuschreibendenVermögenswerten» für Immobilien, die zu Anlagezwecken gehalten und mit beizulegendem Zeitwert bemessen werden, nicht mehr inKraft. Die Übernahme dieser Anpassung hatte keine Auswirkung auf die Konzernrechnung.Die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards, Anpassungen zu Standards und Interpretationen sind für künftige Rechnungslegungsperiodenverbindlich, der Konzern hat diese Grundsätze jedoch noch nicht übernommen:IFRS 9 «Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung», IFRS 10 «Konzernabschlüsse», IFRS 11 «Gemeinsame Vereinbarungen», IFRS12 «Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen», IFRS 13 «Bemessung des beizulegenden Zeitwerts» sowie IAS 1 (Anpassung)«Darstellung des Abschlusses», IAS 27 «Konzern- und separate Abschlüsse», IAS 28 (Anpassung) «Anteile an assoziierten Unternehmen»,IAS 32 (Anpassung) «Finanzinstrumente – Ausweis» und IFRS 7 «Finanzinstrumente – Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanziellerVerbindlichkeiten», IFRIC 20 «Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine» sowie IAS 19 «Leistungenan Arbeitnehmende».Abgesehen von IAS 19 gibt es keine weiteren neuen oder überarbeiteten Standards, Anpassungen zu Standards und Interpretationen, dienoch nicht in Kraft sind und eine wesentliche Auswirkung auf den Konzern haben könnten.Für IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmende» erfolgte im Juni 2011 eine Anpassung. Da der Konzern bereits den «Korridoransatz» eliminierthat und alle versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste bei Auftreten im sonstigen Gesamtergebnis und den gesamten nachzuverrechnendenDienstzeitaufwand bereits erfasst hat, wird sich die Anpassung auf Konzernebene nur auf den Austausch des Zinsaufwandsund auf die erwartete Rendite auf Planvermögen mit einem Nettozinsbetrag auswirken, die durch Anwendung des Diskontsatzes auf dieNetto-Planvermögensverbindlichkeit (Vermögenswert) berechnet wird. Das Management erwartet, dass mit dem Nettozinsaufwand die Kostenum rund CHF 3 Millionen steigen werden. Ausserdem erfordern die Anpassungen zusätzliche Angaben am Jahresende.Darüber hinaus hat das IASB im Mai <strong>2012</strong> Anpassungen seiner Standards herausgegeben, wobei insbesondere Inkonsistenzen beseitigtund Begriffe geklärt wurden. Für jeden Standard gibt es separate Übergangsbestimmungen. Der Konzern hat die Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätzeund die Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage noch nicht im Detail analysiert.KonsolidierungskreisKonsolidierungsrichtlinieDie Tochtergesellschaften sind die Unternehmen, die direkt oder indirekt durch die <strong>Panalpina</strong> Welttransport (Holding) AG kontrolliert werden,wobei Kontrolle vorliegt, wenn der Konzern über die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens bestimmen kann, um Vorteile ausdessen Geschäftsaktivitäten zu erzielen. Diese Kontrolle zeigt sich normalerweise darin, dass der Konzern, entweder direkt oder indirekt,über die Hälfte der Stimmrechte bzw. der derzeit ausübbaren möglichen Stimmrechte am Aktienkapital eines Unternehmens besitzt. DasVorhandensein und die Auswirkung möglicher Stimmrechte, die ausübbar oder konvertierbar sind, werden betrachtet, um zu prüfen, ob derKonzern die Kontrolle über ein anderes Unternehmen ausübt. Der Konzern überprüft zudem das Vorhandensein von Kontrolle, wenn er nichtüber mehr als 50% der Stimmrechte verfügt, aber in der Lage ist, die Finanz- und Geschäftspolitik faktisch zu kontrollieren.Faktische Kontrolle kann dadurch entstehen, wenn die Grösse der Stimmrechte des Konzerns in Relation zur Grösse und Verteilung derAnteile anderer Aktionäre dem Konzern ermöglichen, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen.Tochtergesellschaften werden zu dem Datum, zu dem die Kontrolle an den Konzern übergeht, vollständig konsolidiert und werden zu demDatum, an dem die Kontrolle erlischt, entkonsolidiert.Der Konzern wendet zur Konsolidierung von Unternehmenszusammenschlüssen die Erwerbsmethode an. Die übertragene Gegenleistungfür den Erwerb einer Tochtergesellschaft besteht aus dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte, den von früherenEigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Verbindlichkeiten sowie den vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumenten.Die übertragene Gegenleistung beinhaltet den beizulegenden Zeitwert von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, die aus einem Vertragmit bedingter Gegenleistung resultieren. Identifizierbare erworbene Vermögenswerte und Eventualverbindlichkeiten aus einem Unternehmenszusammenschlusswerden zunächst zu ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt erfasst. Der Konzern erfasst die nichtbeherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen auf Transaktionsbasis, zum beizulegenden Zeitwert des erfassten Anteils am identifizierbarenNettovermögen des erworbenen Unternehmens.Erwerbsbezogene Kosten werden bei Auftreten als Aufwand erfasst.Wenn ein Unternehmenszusammenschluss in Stufen erzielt wird, wird der zum Erwerbszeitpunkt gültige Buchwert der zuvor vom Erwerbergehaltenen Eigenkapitalinstrumente am erworbenen Unternehmen zum am Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwert neu bewertet,Gewinne und Verluste aus einer solchen Neubewertung werden erfolgswirksam erfasst.Eine an den Konzern übertragene bedingte Gegenleistung wird zu dem am Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwert erfasst. NachfolgendeÄnderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die als Vermögenswert oder Verbindlichkeit eingestuftwerden, werden in Übereinstimmung mit IAS 39 erfolgswirksam erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital klassifiziert ist,wird nicht neu bewertet und eine nachfolgende Begleichung wird im Eigenkapital verbucht.Goodwill wird zunächst zum Unterschiedsbetrag zwischen übertragener Gegenleistung und dem beizulegenden Zeitwert des nicht beherrschendenAnteils über das identifizierbare erworbene Nettovermögen und die Verbindlichkeiten bewertet. Wenn diese Gegenleistung niedrigerist als der beizulegende Zeitwert des Nettovermögens der erworbenen Tochtergesellschaft, wird die Differenz erfolgswirksam erfasst.<strong>Panalpina</strong> Geschäftsbericht <strong>2012</strong>

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