Amtlicher Teil - Großschirma
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Seite 4<br />
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum<br />
Bauantrag nach § 68 SächsBO als Vorgang der laufenden Verwaltung:<br />
Beschluss Nr.: BA/2011/008<br />
Bezeichnung: Gaupeneinbau am Wohnhausdach<br />
Grundstück: <strong>Großschirma</strong>, OT Obergruna, Bergmannweg 3<br />
Flurstück-Nr.: 280/2, Gemarkung Obergruna<br />
Beschluss Nr.: BA/2011/009<br />
Bezeichnung: Sanierung und Umbau des<br />
Vereinshauses Großvoigtsberg<br />
- Anbau einer Fluchttreppenanlage<br />
- Änderung der Toilettenanlagen<br />
- Abbruch hofseitiger Anbau<br />
Grundstück: <strong>Großschirma</strong>, OT Großvoigtsberg<br />
Flurstück-Nr.: 774/6, Gemarkung Großvoigtsberg<br />
Haushaltssatzung<br />
der Stadt <strong>Großschirma</strong> für das Jahr 2011<br />
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
für das Jahr 2011 wurde gemäß Bescheid des Landratsamtes Freiberg<br />
vom 08.04.2011 hinsichtlich des Haushaltsausgleiches rechtsaufsichtlich<br />
bestätigt.<br />
Den Vorschriften des § 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />
Sachsen folgend, liegt der Haushaltsplan für das Jahr 2011, beginnend<br />
mit dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltsatzung,<br />
für die Dauer von einer Woche in der Stadtverwaltung<br />
<strong>Großschirma</strong>, Kämmerei, Hauptstraße 156 in <strong>Großschirma</strong>, während<br />
der gesamten üblichen Sprechzeiten zur kostenlosen Einsichtnahme<br />
durch jedermann aus.<br />
Auf Grund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />
hat der Stadtrat der Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
am 21.03.2011 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />
2011 beschlossen: (Beschluss Nr.: 138/2011)<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 9.379.800,00 €<br />
davon im Verwaltungshaushalt 6.224.400,00 €<br />
Vermögenshaushalt 3.155.400,00 €<br />
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />
von - €<br />
3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen<br />
von - €<br />
§ 2<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf<br />
1.229.100,00 €<br />
§ 3<br />
Die Hebesätze werden festgesetzt<br />
1. für die Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />
(Grundsteuer A) auf 280 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 385 v. H.<br />
der Steuermessbeträge;<br />
2. für die Gewerbesteuer auf 380 v. H.<br />
der Steuermessbeträge;<br />
Die Steuersätze für die o. g. Gemeindesteuern wurden lt. Satzung<br />
über die Erhebung von Realsteuern (vom 16.12.2003) sowie der Satzung<br />
zur 1. Änderung dieser Satzung (vom 12.12.2006) festgesetzt.<br />
<strong>Großschirma</strong>, 13.04.2011<br />
Volkmar Schreiter<br />
Bürgermeister<br />
April 2011 - Bürgerblatt Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
Information zur Bürgermeisterwahl<br />
am 19. Juni 2011<br />
Am 24. Mai 2011 um 18:30 Uhr findet in der Stadtverwaltung<br />
<strong>Großschirma</strong>, Sitzungsraum Erdgeschoss, Hauptstraße 156 in 09603<br />
<strong>Großschirma</strong> die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Prüfung<br />
und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der<br />
eingereichten Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl am 19. Juni<br />
2011 statt.<br />
Die Sitzung ist öffentlich, es hat jedermann Zutritt.<br />
Katrin Schlegel<br />
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
über das Recht auf Einsicht in das<br />
Wählerverzeichnis und die<br />
Erteilung von Wahlscheinen für<br />
die Wahl zum Bürgermeister<br />
am Sonntag, dem 19.06.2011 in der Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
1.<br />
Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
wird in der Zeit vom 30.05.2011 bis 03.06.2011 – während der Öffnungszeiten<br />
–<br />
Dienstag von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr<br />
Mittwoch nur Wahlamt geöffnet für Einsichtnahme<br />
und Erteilung von Wahlscheinen<br />
von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr<br />
Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr<br />
in der Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong>, Wahlamt, Zimmer OG.02, Sitz:<br />
Hauptstraße 152, Post: Hauptstraße 156 in 09603 <strong>Großschirma</strong> für<br />
Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.<br />
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />
zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu<br />
seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme<br />
kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken,<br />
wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft<br />
gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses<br />
hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme<br />
in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese<br />
im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen<br />
Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme<br />
ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen<br />
von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte<br />
zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des<br />
Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen<br />
nur für diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten Dritten<br />
nicht zugänglich gemacht werden.<br />
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.<br />
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches<br />
nur von einem Bediensteten der Stadt <strong>Großschirma</strong> bedient werden<br />
darf.<br />
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />
oder einen Wahlschein hat.<br />
Für eine gegebenenfalls erforderlich werdende Neuwahl wird dasselbe<br />
Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet<br />
nicht statt.<br />
2.<br />
Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder<br />
unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtnahme, spätestens<br />
am 03.06.2011 bis 11:30 Uhr, bei der Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong>,<br />
Wahlamt, Zimmer OG.02, Sitz: Hauptstraße 152, Post: Hauptstraße<br />
156 in 09603 <strong>Großschirma</strong> einen Antrag auf Berichtigung stellen.<br />
Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die<br />
behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller<br />
die erforderlichen Beweismittel beizufügen.