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Amtlicher Teil - Großschirma

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Seite 4<br />

Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum<br />

Bauantrag nach § 68 SächsBO als Vorgang der laufenden Verwaltung:<br />

Beschluss Nr.: BA/2011/008<br />

Bezeichnung: Gaupeneinbau am Wohnhausdach<br />

Grundstück: <strong>Großschirma</strong>, OT Obergruna, Bergmannweg 3<br />

Flurstück-Nr.: 280/2, Gemarkung Obergruna<br />

Beschluss Nr.: BA/2011/009<br />

Bezeichnung: Sanierung und Umbau des<br />

Vereinshauses Großvoigtsberg<br />

- Anbau einer Fluchttreppenanlage<br />

- Änderung der Toilettenanlagen<br />

- Abbruch hofseitiger Anbau<br />

Grundstück: <strong>Großschirma</strong>, OT Großvoigtsberg<br />

Flurstück-Nr.: 774/6, Gemarkung Großvoigtsberg<br />

Haushaltssatzung<br />

der Stadt <strong>Großschirma</strong> für das Jahr 2011<br />

Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

für das Jahr 2011 wurde gemäß Bescheid des Landratsamtes Freiberg<br />

vom 08.04.2011 hinsichtlich des Haushaltsausgleiches rechtsaufsichtlich<br />

bestätigt.<br />

Den Vorschriften des § 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Sachsen folgend, liegt der Haushaltsplan für das Jahr 2011, beginnend<br />

mit dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltsatzung,<br />

für die Dauer von einer Woche in der Stadtverwaltung<br />

<strong>Großschirma</strong>, Kämmerei, Hauptstraße 156 in <strong>Großschirma</strong>, während<br />

der gesamten üblichen Sprechzeiten zur kostenlosen Einsichtnahme<br />

durch jedermann aus.<br />

Auf Grund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

hat der Stadtrat der Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

am 21.03.2011 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2011 beschlossen: (Beschluss Nr.: 138/2011)<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />

1. den Einnahmen und Ausgaben von je 9.379.800,00 €<br />

davon im Verwaltungshaushalt 6.224.400,00 €<br />

Vermögenshaushalt 3.155.400,00 €<br />

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />

von - €<br />

3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen<br />

von - €<br />

§ 2<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf<br />

1.229.100,00 €<br />

§ 3<br />

Die Hebesätze werden festgesetzt<br />

1. für die Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />

(Grundsteuer A) auf 280 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 385 v. H.<br />

der Steuermessbeträge;<br />

2. für die Gewerbesteuer auf 380 v. H.<br />

der Steuermessbeträge;<br />

Die Steuersätze für die o. g. Gemeindesteuern wurden lt. Satzung<br />

über die Erhebung von Realsteuern (vom 16.12.2003) sowie der Satzung<br />

zur 1. Änderung dieser Satzung (vom 12.12.2006) festgesetzt.<br />

<strong>Großschirma</strong>, 13.04.2011<br />

Volkmar Schreiter<br />

Bürgermeister<br />

April 2011 - Bürgerblatt Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

Information zur Bürgermeisterwahl<br />

am 19. Juni 2011<br />

Am 24. Mai 2011 um 18:30 Uhr findet in der Stadtverwaltung<br />

<strong>Großschirma</strong>, Sitzungsraum Erdgeschoss, Hauptstraße 156 in 09603<br />

<strong>Großschirma</strong> die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Prüfung<br />

und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der<br />

eingereichten Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl am 19. Juni<br />

2011 statt.<br />

Die Sitzung ist öffentlich, es hat jedermann Zutritt.<br />

Katrin Schlegel<br />

Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

über das Recht auf Einsicht in das<br />

Wählerverzeichnis und die<br />

Erteilung von Wahlscheinen für<br />

die Wahl zum Bürgermeister<br />

am Sonntag, dem 19.06.2011 in der Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

1.<br />

Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

wird in der Zeit vom 30.05.2011 bis 03.06.2011 – während der Öffnungszeiten<br />

–<br />

Dienstag von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch nur Wahlamt geöffnet für Einsichtnahme<br />

und Erteilung von Wahlscheinen<br />

von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr<br />

Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr<br />

in der Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong>, Wahlamt, Zimmer OG.02, Sitz:<br />

Hauptstraße 152, Post: Hauptstraße 156 in 09603 <strong>Großschirma</strong> für<br />

Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.<br />

Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />

zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu<br />

seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme<br />

kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken,<br />

wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft<br />

gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses<br />

hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme<br />

in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese<br />

im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen<br />

Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme<br />

ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen<br />

von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte<br />

zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des<br />

Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen<br />

nur für diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten Dritten<br />

nicht zugänglich gemacht werden.<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.<br />

Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches<br />

nur von einem Bediensteten der Stadt <strong>Großschirma</strong> bedient werden<br />

darf.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />

oder einen Wahlschein hat.<br />

Für eine gegebenenfalls erforderlich werdende Neuwahl wird dasselbe<br />

Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet<br />

nicht statt.<br />

2.<br />

Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder<br />

unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtnahme, spätestens<br />

am 03.06.2011 bis 11:30 Uhr, bei der Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong>,<br />

Wahlamt, Zimmer OG.02, Sitz: Hauptstraße 152, Post: Hauptstraße<br />

156 in 09603 <strong>Großschirma</strong> einen Antrag auf Berichtigung stellen.<br />

Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die<br />

behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller<br />

die erforderlichen Beweismittel beizufügen.

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