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Arbeitszeitflexibilisierung - Arbeitszeitberatung Dr. Hoff Weidinger ...

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Herrmann · Kutscher · <strong>Weidinger</strong><strong>Arbeitszeitberatung</strong>tigte, inzwischen klar auf den zweiten Platz in der Bedeutungshierarchie der schichtspezifischenArbeitszeitthemen verwiesen.Neue oder zu überarbeitende Schichtsysteme sollten von vornherein so ausgelegt werden,dass sie neben einer anforderungsgerechten Abdeckung des jeweiligen planbarenBesetzungsbedarfs auch die erforderlichen kurzfristigen Flexibilitätspotenziale bieten –etwa zur flexiblen Einbeziehung des Samstags oder auch zur flexiblen Reduzierung vonBesetzungszeit und/oder -stärke bei kurzfristigem Auftragsrückgang.Als wichtigste Flexibilisierungsoptionen im Schichtbetrieb (im Regelfall auf Basis persönlicherZeitkonten) haben sich in der betrieblichen Praxis die folgenden herausgestellt:• Flexible An- oder Absage von Schichten – gruppenbezogen und/oder auch mitarbeiterindividuell– zur Anpassung an Schwankungen des Arbeitsanfalls oder der Personalverfügbarkeit.Gerade wenn diese Schwankungen sehr kurzfristig sind, empfiehltes sich, vorzugsweise Schichten abzusagen – nach dem Motto „kurzfristige Zusatzfreizeitstört deutlich weniger als ein kurzfristiger zusätzlicher Arbeitstag“. Dabei sollteallerdings auch das Ausnahme-Regel-Verhältnis stimmen: Schichten, die deutlichüberwiegend gearbeitet werden, eignen sich als flexible Absageschichten; Schichtenhingegen, die der Betrieb nur selten benötigt, eher als flexible Ansageschichten(80/20-Regel). Hinsichtlich der Ankündigungsfristen sollte auf die betrieblichen Planungs-und Steuerungsabläufe Bezug genommen werden – nicht zuletzt, um ein vonden Kundenanforderungen und Wirtschaftlichkeitserfordernissen losgelöstes Feilschennach dem Prinzip „Erstmal das <strong>Dr</strong>eifache fordern, um am Schluss möglichstviel zu bekommen – auch wenn es vielleicht betrieblich gar keinen Sinn ergibt“ zuvermeiden: Das Thema Arbeitszeitgestaltung eignet sich nun einmal nicht für solcheSpielchen, die am Ende womöglich zu Ergebnissen führen, die niemand mehr sachlichbegründen kann. Als übliche Mindestfrist für die Absage ganzer einzelner Schichtenhaben sich 1-2 Arbeitstage herausgestellt; Ansagefristen sind meist deutlich länger(z.B. eine Woche), zudem sind bei flexibler Schichtansage entgegen stehendedringende persönliche Belange des Mitarbeiters zu berücksichtigen.Beispiel 1: Hier wird der Samstag als Flexibilitätspuffer zur kurzfristigen Reaktion aufBedarfsschwankungen benötigt. Es könnte sich anbieten, die möglicherweise häufigerbenötigte Samstag-Frühschicht als flexible Absageschicht von vornherein mit einzuplanen,um sie bei nicht gegebenem Bedarf kurzfristig abzusagen. Die Samstag-Spätschichtkönnte demgegenüber eine flexible Ansageschicht für besondere Bedarfsspitzen sein.Gegen diese auf den ersten Blick nahe liegende Ausgestaltung könnte allerdings sprechen,dass gerade die Samstag-Spätschicht in der Regel ausgesprochen unbeliebt istund als flexible Ansageschicht möglicherweise bei den betreffenden Mitarbeitern sehrschlecht ankäme. Eine Alternative wäre, beide Samstagsschichten als flexible Absageschichteneinzuplanen (siehe aber die obige 80/20-Regel); oder man plant die Samstag-Spätschicht nur zu den Zeiten des Jahres, zu denen man sie für potenziell erforderlichhält (wenn es solche Zeiten gibt), als flexible Absageschicht ein und handhabt sie ansonstenals flexible Ansageschicht.• Flexibel gestaltbare „Zeitfenster“ zur gezielten mittel- bis kurzfristigen Feinsteuerungder Besetzungsstärke. Die Führungskraft gibt jeweils entsprechend dem erwartetenBesetzungsbedarf mit einer bestimmten Ankündigungsfrist zusätzliche stunden- odertageweise Soll-Abwesenheiten vor; die Mitarbeiter vereinbaren im Team, wer zu die-21

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