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Arbeitszeitflexibilisierung - Arbeitszeitberatung Dr. Hoff Weidinger ...

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Herrmann · Kutscher · <strong>Weidinger</strong><strong>Arbeitszeitberatung</strong>ten sogar besonders naheliegend. Die Abrechnung etwaiger steuerfreier und steuerpflichtigerZuschläge für bestimmte Arbeitszeitlagen wie Nacht oder Wochenende erfolgt hierbeiüber ein elektronisches Zeitwirtschafts- bzw. Entgeltabrechnungssystem, in dem derSchichtplan hinterlegt ist. Dann müssen nur noch die Abweichungen von diesemSchichtplan (Urlaub, Krankheit, Schichtlagenwechsel etc.) manuell erfasst und bei Zeitkontenführungund Entgeltabrechnung berücksichtigt werden. Insbesondere Ausfallzeitenmüssen aber auch bei Kommt-Geht-Zeiterfassung in aller Regel manuell eingegeben undbearbeitet werden, so dass der diesbezügliche Unterschied zwischen beiden Erfassungsvariantennicht allzu groß ist. Die größere Menge der erfassten und demzufolgeauch zu verarbeitenden Daten bei Kommt-Geht-Erfassung führt hier sogar nicht selten zueinem insgesamt höheren Korrektur- und Nachbearbeitungsaufwand.Gerade beim Thema Zeiterfassung im Schichtbetrieb, aber auch generell zur Entscheidungsvorbereitungüber die zu wählende Erfassungsvariante, hat es sich sehr bewährt,zunächst eine Istaufnahme sämtlicher derzeit erfasster und bearbeiteter Zeitdaten vorzunehmenund darauf aufbauend den diesbezüglichen Bedarf zu bestimmen. Häufig stelltsich dabei heraus, dass viele Daten doppelt oder dreifach erfasst, Urlaubskarteien mehrfachgeführt und auch verschiedenste Auswertungen in mehr oder weniger wirtschaftlicherWeise regelmäßig oder unregelmäßig von unterschiedlichen Personen erstellt werden.Auf dieser Grundlage kann dann entschieden werden, welcher Aufwand mit welchemErgebnis begründbar ist und worauf zukünftig verzichtet werden sollte.3.3. VertrauensarbeitszeitErfahrungsgemäß wird, sobald es um das Thema „Umgang mit Zeiterfassung“ geht, inden meisten Betrieben das Ausmaß der tatsächlich möglichen Kontrolle des Arbeitsverhaltensder Mitarbeiter erheblich über- und der Umfang des heute schon unverzichtbarengegenseitigen Vertrauens deutlich unterschätzt. Oft stellt sich im Rahmen solcher Überlegungenheraus, dass es eigentlich vor allem darauf ankommt, jeden einzelnen (undhoffentlich seltenen) Fall von Vertrauensbruch unverzüglich und strikt zu ahnden – unddass vermeintlich wirksame betriebliche Kontrollsysteme in solchen Einzelfällen eher dasWegsehen unterstützen, weil sie diesen Teil der Führungsaufgabe zumindest dem Augenscheinnach an ein technisches System „delegieren“.Statt zwischen unterschiedlichen Zeitkontenmodellen und unterschiedlichen Variantender Zeiterfassung zu wählen, kann man aber auf beides auch weitest möglich verzichten:Zeitkonten gibt es dann allenfalls noch „zum Privatvergnügen“ bzw. zur Selbstkontrolle,aber nicht mehr als Bestandteil der betrieblichen Arbeitszeitregelung; und die Erstellungvon Arbeitszeitnachweisen beschränkt sich auf das vom Arbeitszeitgesetz vorgegebeneMindestmaß. Für diese Variante flexibler Arbeitszeitgestaltung – die letztlich eine andereQualität der Zusammenarbeit verkörpert und damit über ein Arbeitszeitmodell deutlichhinausweist – hat sich der Begriff „Vertrauensarbeitszeit“ eingebürgert. Schaubild 16fasst ihre besonderen Merkmale aus unserer Sicht zusammen.32

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