Leidenschaft - bei 360° Neuseeland
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Anzeige Europäische Reiseversicherung AG Europäische Reiseversicherung AG Anzeige<br />
Optimal abgesichert auf<br />
Ihrer <strong>Neuseeland</strong>-Reise:<br />
Tipps für den richtigen Reiseschutz von der ERV,<br />
Europäische Reiseversicherung AG<br />
Gerade vor der Reise in ein fernes Land wie <strong>Neuseeland</strong><br />
ist die richtige Vorbereitung ganz besonders<br />
wichtig. Flüge müssen gebucht, die genaue Reiseroute<br />
festgelegt und Informationen zu Einreise-Formalitäten<br />
rechtzeitig eingeholt werden, bevor der langersehnte<br />
Trip ans andere Ende der Welt losgehen kann. Da<strong>bei</strong> fließen<br />
nicht nur reichlich Zeit und Aufwand in die Planungen, sondern<br />
auch viel Geld in Anzahlungen und Buchungen.<br />
Viele Urlauber vergessen allerdings <strong>bei</strong> aller Vorfreude,<br />
rechtzeitig an den richtigen Reiseschutz zu denken. Dies<br />
sollte nicht erst <strong>bei</strong> Antritt der Reise erfolgen, sondern ist<br />
ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitungen.<br />
Richtige Absicherung schützt vor Stornokosten<br />
Manchmal setzen unliebsame Überraschungen mehr oder<br />
weniger kurz vor der Abreise dem lang gehegten Urlaubswunsch<br />
ein vorzeitiges Ende. Zum Beispiel wenn eine unerwartet<br />
schwere Krankheit oder betriebsbedingte Kündigung<br />
die Abreise unmöglich machen. Neben den geplatzten<br />
Reise träumen bleiben viele Urlauber dann auch noch auf den<br />
unter Umständen hohen Stornokosten sitzen. Eine gleich <strong>bei</strong><br />
Buchung abgeschlossene Reiserücktritts-Versicherung kann<br />
einen zwar nicht vor der Enttäuschung über den entgangenen<br />
Urlaub bewahren, aber wenigstens vor den Stornokosten.<br />
Krank vor dem Urlaub? Erfahrene Reisemediziner<br />
geben Reiseempfehlungen<br />
Oft sind Urlauber im Vorfeld einer langen Reise jedoch unsicher,<br />
ob sie aufgrund einer unerwarteten Krankheit die Reise<br />
wirklich stornieren müssen. Vielleicht besteht ja die Chance,<br />
dass die Erkrankung bis zur Abreise abklingt? Dann wäre es<br />
schade um die voreilige Stornierung und den ausgefallenen<br />
Urlaub. Eine schwierige Entscheidung für jeden medizinischen<br />
Laien. Laut Versicherungsbedingungen muss unverzüglich<br />
storniert werden, wenn der Reiseantritt wegen einer plötzlich<br />
auftretenden schweren Krankheit gefährdet sein könnte.<br />
Für diese besondere Problematik hat sich die ERV (Europäische<br />
Reiseversicherung AG) für ihre Kunden etwas einfallen<br />
lassen: Den Medizinischen Beratungsservice, der seit Juli<br />
2009 exklusiv <strong>bei</strong> der ERV Bestandteil der Reiserücktritts-<br />
Versicherung ist. Erkrankt der Kunde nach der Buchung seiner<br />
Reise und ist sich unsicher, ob er bis zum geplanten Reiseantritt<br />
wieder gesund wird, kann er sich von erfahrenen<br />
Reisemedizinern telefonisch beraten lassen. Im Rahmen<br />
dieses kostenlosen Service der ERV sprechen die Mediziner<br />
auf Basis eines ärztlichen Attests oder einer bestehenden<br />
Diagnose eine Empfehlung aus. Besteht die Chance, dass<br />
der Kunde bis zum Reiseantritt wieder gesund wird, kann<br />
er beruhigt den Beginn der Reise abwarten. Sollte sich der<br />
Gesundheitszustand des Kunden wider Erwarten doch nicht<br />
verbessern und die Reise muss doch storniert werden, trägt<br />
die ERV die höheren Stornokosten.<br />
„Reisende erhalten dank des Medizinischen Beratungsservices<br />
eine kompetente und schnelle Beratung von Experten<br />
– neutral und kostenlos“, sagt Esther Grafwallner, Leiterin<br />
Produktmanagement <strong>bei</strong> der ERV. „Durch den professionellen<br />
Rat der Mediziner bekommen unsere Kunden eine<br />
zweite Chance für ihren Urlaub und finanzielle Sicherheit,<br />
denn die eventuell anfallenden höheren Stornokosten übernimmt<br />
die ERV.“<br />
Kompetente Hilfe im Notfall<br />
Aber auch während des Urlaubs ist der richtige Reiseschutz<br />
unverzichtbar: Wenn vor Ort ein Unfall passiert oder man<br />
unterwegs krank wird, ist es ein gutes Gefühl zu wissen,<br />
kompetente Hilfe von erfahrenen Ansprechpartnern vor Ort<br />
in Anspruch nehmen zu können. Deswegen gehört die Reisekranken-Versicherung<br />
mit medizinischer Notfall-Hilfe unbedingt<br />
ins Gepäck. Bei Krankheit oder Unfall übernimmt die<br />
ERV unter anderem die Kosten für die notwendigen Heilbehandlungen<br />
im Ausland sowie den medizinisch sinnvollen<br />
Krankenrücktransport.<br />
Im Rahmen der medizinischen Notfall-Hilfe ist die Notrufzentrale<br />
der ERV für Reisende 24 Stunden erreichbar. Egal<br />
ob in großen Städten wie Wellington oder Auckland oder<br />
im Hinterland: Die Experten der Notrufzentrale kennen die<br />
medizinischen und logistischen Voraussetzungen in <strong>Neuseeland</strong><br />
genau und geben kompetent Auskunft, wo das nächste<br />
Krankenhaus ist oder welche Arztpraxis geöffnet hat. Soweit<br />
möglich, wird Reisenden auch ein Deutsch sprechender Arzt<br />
genannt. Ist der Reisende so schwer verletzt, dass er in ein<br />
Krankenhaus eingeliefert werden muss, stellt die ERV über<br />
einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zu den behandelnden<br />
Krankenhausärzten oder auch zum Hausarzt des<br />
Verletzten her und sorgt dafür, dass alle beteiligten Ärzte<br />
über den Gesundheitszustand des Patienten informiert sind.<br />
Reisende werden auch in weiter Ferne nicht allein gelassen<br />
und müssen nicht auf eigene Faust den passenden Mediziner<br />
vor Ort suchen. So reist man mit dem sicheren Gefühl,<br />
dass man im Notfall sowohl medizinisch als auch finanziell<br />
rundum abgesichert ist.<br />
Mitbestimmung <strong>bei</strong>m Krankenrücktransport<br />
Wichtig ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport.<br />
Was erstmal nach reinstem „Versicherungsdeutsch“<br />
klingt, macht den Unterschied. Gerade <strong>bei</strong> Rücktransporten<br />
aus einem so weit entfernten Land wie <strong>Neuseeland</strong> zurück<br />
nach Deutschland entstehen enorme Kosten. Diese werden<br />
im Rahmen der Reisekranken-Versicherung von der ERV<br />
übernommen. Aber – und darin besteht der Unterschied<br />
– nur wenn, wie <strong>bei</strong> der ERV, in den Versicherungsbedingungen<br />
von einem „medizinisch sinnvollen und vertretbaren“<br />
Rücktransport die Rede ist, kann der Patient mitbestimmen,<br />
ob er nach einen Unfall oder <strong>bei</strong> einer schweren<br />
Erkrankung nach Hause gebracht wird. Beim „medizinisch<br />
notwendigen“ Rücktransport, den viele günstige Versicherer<br />
anbieten, liegt die Entscheidung über den notwendigen<br />
Rücktransport ausschließlich <strong>bei</strong>m behandelnden Arzt im<br />
Ausland, und dieser lässt unter Umständen zahlungskräftige<br />
Privatpatienten ungern ziehen. Sollte der Patient überhaupt<br />
nicht transportfähig sein, übernimmt die ERV natürlich<br />
die Kosten der Heilbehandlung in <strong>Neuseeland</strong> bis zum<br />
Tag der Transportfähigkeit.<br />
Reisen ohne Sorgen im Gepäck<br />
Manchmal entstehen Notfälle, die Urlauber zu einem vorzeitigen<br />
Heimflug zwingen, gar nicht vor Ort, sondern zu<br />
Hause im fernen Deutschland. Zum Beispiel aufgrund eines<br />
Wohnungsbrandes oder weil ein Angehöriger unerwartet<br />
erkrankt. Daher empfehlen die Experten der ERV dringend<br />
den Abschluss einer Reiseabbruch-Versicherung.<br />
Diese kommt für die zusätzlichen Kosten der ungeplanten<br />
Rückreise sowie für die Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen<br />
auf.<br />
Abgerundet wird das Angebot der ERV von einer Reisegepäck-Versicherung<br />
und dem RundumSorglos-Service, der<br />
Bestandteil des RundumSorglos-Pakets ist. Erstere ersetzt<br />
den Zeitwert von mitgeführtem Reisegepäck <strong>bei</strong> Verlust<br />
oder Beschädigung durch Unfall eines Transportmittels.<br />
Abgesichert sind auch Ersatzkäufe, zum Beispiel wenn der<br />
eigene Koffer erst mit Verspätung am Urlaubsort ankommt.<br />
Viele Urlauber gehen davon aus, dass ihr Reisegepäck automatisch<br />
über ihre Hausratversicherung abgedeckt ist: Doch<br />
Vorsicht: Die Hausratversicherung greift nur <strong>bei</strong> Raub und<br />
Einbruchdiebstahl.<br />
Der RundumSorglos-Service gewährleistet über die Notrufzentrale<br />
der ERV 24 Stunden Hilfe <strong>bei</strong> Notfällen während der<br />
Reise, zum Beispiel wenn Reisedokumente gestohlen werden<br />
und Ersatz beschafft werden muss.<br />
Um rundum vor und während der Reise abgesichert zu sein,<br />
empfehlen die Experten der ERV den Abschluss eines RundumSorglos-Pakets,<br />
das die oben beschriebenen Leistungen<br />
aus Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung,<br />
Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe,<br />
Reisegepäck-Versicherung und RundumSorglos-<br />
Service umfasst. Für alle, die mehr als einmal im Jahr<br />
verreisen, lohnt sich die günstige Jahresversicherung.<br />
Weitere Informationen und Buchung unter<br />
www.reiseversicherung.de <br />
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