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Fertig AnjaJohanna-2 - Integrierte Gesamtschule Bonn-Beuel

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Auf die integrative Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten,den Forschungsstand sowie Chancen und Grenzen gehenwir in Kapitel 2.7 (Integration von Schülerinnen und Schülern mit Verhaltensstörungen)näher ein.2.4.3.2 Außerschulische Institutionen für Pädagogik bei VerhaltensstörungenUm Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensstörungen gerecht zu werden gibtes neben verschiedenen schulischen auch sozialpädagogische Hilfen. In Tagesgruppenbzw. heilpädagogischen Tagesstätten können Kinder den Nachmittagnach der Schule verbringen (vgl. Hillenbrand 2006, S. 19f.).Die klassischen Institutionen sind Heime, in denen Schülerinnen und Schülermit Verhaltensstörungen außerhalb der leiblichen Familie untergebracht sind,wenn familiäre Not- oder Krisensituationen herrschen. Während der Zeit derBildungsreform entsteht massive Kritik an den Einrichtungen, da ihre Erziehungim Vergleich zu der der Familien defizitär erscheint. Um das alltäglicheLeben und die erzieherische Arbeit in den Fokus der Heimerziehung zu platzierenist die Größe und Organisationsform der Heime verändert worden. Dadurchentstanden zusätzliche Formen der mobilen Erziehungshilfe (vgl. ebd., S.166ff.; siehe hierzu auch Kapitel 2.7.4 und 2.7.5).Geschlossene Einrichtungen sind gewöhnlich der Jugendstrafvollzug sowie dieKinder- und Jugendpsychiatrie. Im Strafvollzug werden Erziehungs- und Bildungsverbesserungenaus verschiedenen Gründen selten realisiert (vgl. ebd., S.169). Zur Kinder- und Jugendpsychiatrie gehören mittlerweile häufig auchSchulen, die den Bildungsauftrag bei längeren Aufenthalten erfüllen können(vgl. ebd., S. 170).2.4.3.3 LehrerausbildungDa es in NRW verschiedene Schulforen gibt, gibt es auch entsprechend separateLehrerausbildungen. Wer heute ein Lehramtsstudium anfängt, ist wahrscheinlichschon im Bachelor-/ Masterstudiengang und macht erst den Bachelorinnerhalb sechs Semester, anschließend den Master in vier Semestern. Das2. Staatsexamen erlangt man nach dem Vorbereitungsdienst, der mit der Reformgestrafft wird. Mit einem Einführungspraktikum und einem Praxissemes-36

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