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Fertig AnjaJohanna-2 - Integrierte Gesamtschule Bonn-Beuel

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2.5.2.2 Nach der ΒildungsreformDie mangelnden Fortschritte in der Schulpolitik klagte 1983 auch Jakob Muthauf einer Tagung in Berlin anlässlich des 10. Jahrestages der Bildungsempfehlungan (vgl. Rosenberger 1998a, S. 9). Dennoch waren rückblickend die durchdie Empfehlung angeregten Denkanstöße gegen die Monopolstellung des Sonderschulwesensausschlaggebende Antriebe für die Integrationsbewegung, dievon Lehrern, Hochschullehrern, Menschen mit Beeinträchtigungen und Elternvon Kindern mit Beeinträchtigungen geführt wurden (vgl. Rosenberger 1992,S. 16).1988 wird, durch das inoffizielle Ergebnisprotokoll der 110. Amtschefkonferenzder Kultusminister ‚Zum Unterricht für Schüler und Schülerinnen mitsonderpädagogischem Förderbedarf‘ eine neue schulische Richtung für diezukünftige Entwicklung gelegt. Von nun an soll vermieden werden, den Ortsonderpädagogischer Förderung festzuschreiben. Die Zukunftsgedanken richtensich gegen eine institutionsbezogene Förderung und sind darauf bedacht,die behinderte Person selbst - bei Entscheidungen über Formen und Orte derFörderung - in den Fokus zu stellen. Das Protokoll sieht in diesem Zusammenhangeine begriffliche Umformulierung vor. Der Begriff ‚Sonderschulbedürftigkeit‘wird durch den Begriff des sonderpädagogischen Förderbedarfs ersetztund als Leitbegriff für das neue Verständnis von sonderpädagogischer Förderunggestellt (vgl. Borchert/ Schuck 1992, S. 27).Die neue Begrifflichkeit des Protokolls verweist darauf, dass die sonderpädagogischeFörderung nicht mehr allein auf Sonderschulen beschränkt bleibensollte, sondern auch in unterschiedlichen Organisationsformen der allgemeinenSchule angemessen abgedeckt werden kann (vgl. ebd., S. 28).2.5.2.3 Die Empfehlungen der KMK 1994 und 2000Erst 1994 akzeptierte auch die Kultusministerkonferenz mit ihren „Empfehlungenzur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der BundesrepublikDeutschland“ die bereits im Protokoll formulierten Schulkonzepte. Sie bestärktevon nun an die moderne, personenbezogene und schulartenübergreifendeSichtweise sonderpädagogischer Förderung (vgl. Rosenberger 1998, S. 16).Bereits in dem Vorwort der Empfehlung wird diese Absicht ersichtlich:Die Erfüllung sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht an Sonderschulengebunden; ihm kann auch in allgemeinen Schulen, zu denen auch berufliche44

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