1 Inklusive Bildung als Menschenrecht – für alle?Erstmals wird in einem Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationendem Inklusionsprinzip Rechtsqualität zugebilligt (vgl. Lindmeier 2008, S. 354).Zu Beginn des Jahres 2009 ratifiziert Deutschland die bereits 2006 verabschiedeteKonvention der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschenmit Behinderung (vgl. ebd.; Wlaschek/ Michael 2010, S. 4). Seitdem gelten dasÜbereinkommen und das Fakultativprotokoll für die Bundesrepublik als verbindlich(vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2009, Internetquelle).Inklusion ist damit auch in Deutschland ein Menschenrecht. Das bedeutet,der Staat ist dafür verantwortlich, seine Gesetze so zu ändern, dass die Rechteder Konvention umgesetzt werden können.Mit Artikel 24, Inklusion in Bildung und Erziehung (‚education’), wird eininklusives Bildungssystem auf allen Ebenen gefordert. Schülerinnen und Schülerdürfen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden, imGegenteil muss Ihnen der Zugang zu einer inklusiven, qualitativen und unentgeltlichenBildung ermöglicht werden. Um dies zu realisieren, muss im allgemeinenBildungssystem die notwendige Unterstützung bereit gestellt werden:“Persons with disabilities receive the support required, within the general educationsystem, to facilitate their effective education” (United Nations, Article24, 2d, Internetquelle).Deutschland, bisher die soziale Exklusion von Kindern mit Behinderungen undsozialen Benachteiligungen praktizierend (siehe auch Kapitel 2.4), muss sichumstellen. Die Politik versucht den Eindruck zu erwecken, die bereits bestehendenintegrativen Konzepte müssten lediglich optimiert werden (vgl. Schumann2009, S. 52f., Internetquelle). Auch die kritisch zu sehende Übersetzungdes Begriffs ‚inclusion’ in ‚Integration’ trägt zu dieser Vermutung bei (sieheauch Kapitel 2.9). Trotzdem geschieht etwas. Eine befristete Arbeitsgruppe mitdem Namen ‚Sonderpädagogik’, die den Auftrag hat, die ‚Empfehlung zursonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland(1994)’ fortzuführen, wurde gegründet (vgl. Ministerium für Schule undWeiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2010e, Internetquelle). Einerseitssollen bestehende Strukturen überarbeitet werden um den Forderungen inArtikel 24 gerecht zu werden, andererseits sollen die Strukturen beibehaltenwerden. In einem Diskussionspapier der Arbeitsgruppe wird formuliert, dassman an den Begrifflichkeiten und der Systematik der Förderschwerpunkte so-4
wie der Schulform Förderschule festhalten möchte, gleichzeitig wird von dernotwendigen Zusammenarbeit der Pädagogik und der Sonderpädagogik gesprochen,der Begriff Inklusion wird konsequent verwendet und Vorteile wiewohnortnahe Beschulung werden betont (vgl. Ministerium für Schule und Weiterbildungdes Landes Nordrhein-Westfalen 2010e, Internetquelle).Für die Pädagogik bei Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensstörungenstellt sich die Frage, ob Inklusion überhaupt sinnvoll und möglich ist. Zwargibt es Studien, die belegen, dass neben anderen Förderschülern auch von derProblematik der Verhaltensstörungen betroffene Kinder von dem GemeinsamenUnterricht (GU) profitieren (vgl. Klemm/ Preuss-Lausitz 2008, S. 14ff.,Internetquelle), es ist jedoch auch unumstritten, dass diese Schülerinnen undSchüler spezielle Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung benötigen(vgl. ebd., S. 52f.).Um der Frage nachzugehen, ob eine inklusive Beschulung verhaltensauffälligerSchülerinnen und Schüler realistisch ist, werden wir in der Arbeit beginnenddas Phänomen Verhaltensstörung vorstellen um zu diskutieren, welche Argumentefür und gegen eine gemeinsame Beschulung sprechen. Um eine geeigneteGrundlage für die Auseinandersetzung mit der Thematik der schulischenInklusion zu schaffen, werden in den folgenden Kapiteln die mit Inklusion zusammenhängendenBereiche Selektion und Integration vorgestellt. Dazu gehörtjeweils die historische und theoretische Auseinandersetzung wie auch dieWahrnehmung aktueller Strömungen von und Diskussionen um Separation,Integration und Inklusion. Unter ‚Integration’ werden konkrete Rahmenbedingungenfür die erfolgreiche integrative Beschulung von Kindern und Jugendlichenmit Verhaltensauffälligkeiten aufgelistet. Im praktischen Grundlagenteilwerden die Methodik und unser Vorgehen erläutert. Für unsere Untersuchunghaben wir uns entschlossen, Lehrerinnen und Lehrer zu befragen, da dies die‚praktischen Experten und Expertinnen‘ sind. Aufgrund ihrer Erfahrung undder Tatsache, dass sie diejenigen sind, die die Konzepte zur Inklusion umsetzen,halten wir ihre Einschätzung für unumgänglich und wegweisend. Dabeiist die Meinung von sonderpädagogisch qualifiziertem Personal genauso wichtigwie die der Regelschullehrkräfte, da in einem Inklusiven System beide Qualifikationengebraucht werden. Anschließend werden Ergebnisse der Befragungpräsentiert und die Frage diskutiert, ob die Auflösung der Förderschule für e-motionale und soziale Entwicklung zugunsten von Inklusion sinnvoll ist.5
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LiteraturverzeichnisBach, Heinz (19
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