darin, bei Kindern, die von Behinderung bedroht sind, einer Entstehung derBehinderung, falls möglich, entgegenzuwirken oder im Falle einer bereits bestehendenBehinderung, ungünstige Weiterentwicklungen zu verhindern (vgl.KMK 1994, S. 14, Internetquelle). Über die Umsetzung der geforderten Präventionsmaßnahmengibt die KMK allerdings nichts Näheres bekannt (vgl.Rosenberger 1998, S. 59).Im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sollen vorbeugendeMaßnahmen besonders dazu dienen, auf kritische Situationen für die kindlicheEntwicklung rechtzeitig Einfluss nehmen zu können. Häufige kritischeSituationen stellen dabei „Übergänge in neue Lebensabschnitte, zum Beispielbeim Beginn der Schulpflicht, beim Wechsel in eine andere Schule oder in denBeruf, aber auch in der Pubertät oder durch besondere Ereignisse wie Ortswechsel,schwere Krankheit oder Tod eines Elternteils, Scheidung der Eltern“(KMK 2000, S. 20f., Internetquelle) dar (siehe dazu auch Kapitel 2.3.1). Vorgesehenist die präventive Förderung im Förderschwerpunkt emotionale undsoziale Entwicklung in der Grundschule und in den Schulen im Sekundarbereichdurch kooperative Zusammenarbeit mit Sonderschulen, SonderpädagogischenFörderzentren oder mobilen Beratungs- und Unterstützungsdiensten, dieauch an allgemeinen Schulen eingerichtet sein können.Die wesentlichen Aufgabenbereiche der sonderpädagogischen Institutionenbilden:ooooInformation und Beratung von Lehrkräften und Eltern über die Wechselwirkungen gestörterInteraktionsprozesseBegründung von Interventionen, die die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes stärkenund stützen,Hilfen zur Gestaltung vielfältiger sozialer und emotionaler Lernsituationen,Entwicklung eines Schulkonzepts, das in besonderer Weise die Förderung von Kindernund Jugendlichen dieses Förderschwerpunktes zum Ziel hat. (ebd., S. 21).Eine vorbeugende Wirkung hat die Vernetzung von unterschiedlichen Dienstbereichen,wobei vor allem eine Kooperation zwischen Jugend- und Jugendberufshilfeund der Schule entscheidend ist. Des Weiteren bewähren sich ganztägigeBetreuungsangebote, die über den Schulunterricht hinaus stattfinden, unddie schulische Unterstützung durch die Schulsozialarbeit (vgl. ebd.).2.5.2.3.2 Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen UnterrichtDie KMK sieht in ihren Empfehlungen vor, dass behinderte Kinder dann eineallgemeine Schule besuchen können, wenn sichergestellt ist, dass die notwen-46
digen räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sind,die eine ausreichende Förderung der Kinder, entsprechend ihres Förderbedarfs,ermöglichen. Die Förderung des Integrationsschülers findet primär im Klassenraumstatt und nur wenn notwendig auch neben dem Klassenraum (vgl. Sander1998, S. 60).Als notwendige Voraussetzung für die Umsetzung dieser Form schulischerIntegration gehören nach den Empfehlungen der KMKneben den äußeren Rahmenbedingungen, sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte,individualisierende Formen der Planung, Durchführung und Kontrolle der Unterrichtsprozesseund eine abgestimmte Zusammenarbeit der beteiligten Lehr- und Fachkräfte.Dabei ist eine inhaltliche, methodische und organisatorische Einbeziehung pädagogischerMaßnahmen, auch individueller Unterrichtziele und –inhalte, in die Unterrichtsvorhabenfür die gesamte Schulklasse vorzunehmen. (KMK 1994, S. 14, Internetquelle)Für Kinder mit Verhaltensstörungen bietet der Gemeinsame Unterricht dieChance, „ihr Handeln an den Normen einer weitgehend stabilen sozialenGruppe zu orientieren, aber auch zu erproben und zu kontrollieren“ (KMK2000, S. 22, Internetquelle).Ziel der sonderpädagogischen Förderung ist es, im Kontext der allgemeinenSchule Situationen zu schaffen, die das Selbstwertgefühl der Kinder festigen,gemeinschaftliches und kommunikatives Handeln anbahnen, die Selbst- undFremdwahrnehmung der Kinder fördern und dabei helfen, Konfliktlösungsstrategienzu entwickeln. Zur Erreichung dieser Ziele im Bereich des emotionalenErlebens und sozialen Handelns muss die allgemeine Schule bezogen auf dieinhaltlichen, personellen und räumlichen Aspekte über ein flexibles System derSchul- und Unterrichtsorganisation verfügen.So sollte die räumliche Ausstattung so konzipiert sein, „dass auch sonderpädagogischeFördermaßnahmen durchgeführt werden können, die individuelleLernangebote, Spiel- und Bewegungsübungen zum Abbau von Spannungszuständen,Selbstlernkonzepte sowie Lernen in Projekten ermöglichen“ (ebd.).Außerdem ist ein intensiver Austausch zwischen den Lehrern untereinander,sowie mit den Eltern und anderen Diensten notwendig. Abgestimmte sozialpädagogischeHilfen oder die Schulsozialarbeit stellen häufig eine notwendigeErgänzung der sonderpädagogischen Förderung dar (vgl. ebd.).47
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