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01.07.2005 - Airpeace e.V.

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Bezirksregierung DüsseldorfPlanfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes MönchengladbachErörterungstermin am 1. Juli 2005 Seite 14h. Die Bauvorhaben sowie die Inbetriebnahme des Flughafensund die stattfindenden Flüge sind der Deutschen Flugsicherungzur gutachterlichen Stellungnahme vorzulegen. Diese Ergebnissedes Gutachtens hat der Flughafen zu veröffentlichen,und zwar in allgemein zugänglichen Medien.i. Durch die Zunahme dieses Flugverkehrs wird naturgemäß derSchulflugbetrieb leiden müssen. Deshalb fordern wir, dass AnundAbflüge im Rahmen von Übungsflügen in Zukunft anSonn- und Feiertagen vermieden werden.j. Der Vorhabenträger hat ein Monitoring-Programm mit Beginnder Planfeststellung zur Grundwassersituation durchzuführen.Abschließend möchte ich noch ein paar persönliche Worte sagen. Ich denke, wir haben indiesem Verfahren alle sehr viel gelernt. Ich wollte den Einwendern und den Kollegen für diepartnerschaftliche Zusammenarbeit danken und möchte das auch ausdrücklich auf die Bezirksregierungausweiten. Danke schön.(Beifall bei den Einwendern)Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Danke, Frau Schwerdtfeger. Als nächster hat Herr Schäfer das Wort.Herbert Schäfer (Einwender):Vielen Dank, dass Sie mir das Wort erteilen. Ich werde bei dieser Gelegenheit wieder darstellen,um was es geht: nicht um meine kleine, bescheidene Existenz, sondern um die Existenzvon mindestens 11.000 Menschen. Ich möchte deutlich machen, dass ich mich mit demThema schon lange beschäftige, denn es hat einmal geheißen, Jumbo-Jets würden in Mönchengladbachnicht landen.Die Vertreter der Verwaltung erläuterten der Bezirksvertretung Neuwerkdie Stellungnahme der Stadt zum Landesentwicklungsplan 4,genauer zum Teilabschnitt „Gebiete mit Planungsbeschränkung zumSchutz der Bevölkerung vor Fluglärm“. Der von der Verwaltung vorgelegteEntwurf sieht zwei Lärmschutzzonen vor: Zone B bis67 dB(A) umfasst die unmittelbare Umgebung des Flughafens, währenddie Zone C bis 62 dB(A) Bereiche des Stadtgebietes Mönchengladbachsowie der Städte Willich und Korschenbroich umfasst. Planungsbeschränkungen,so die Vertreter der Verwaltung, ergeben sichin Neuwerk nicht, da die Entwicklung der Siedlung am Nordkanal ab-

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