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01.07.2005 - Airpeace e.V.

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Bezirksregierung DüsseldorfPlanfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes MönchengladbachErörterungstermin am 1. Juli 2005 Seite 42ganze Reihe von Problemen erörtert. Auch ich sehe für die Stadt Kaarst nicht eine einzigeAntwort auf die damit verbundenen Fragen. Daraus ergibt sich auch für mich, dass wir übereinen Antrag auf Planfeststellung diskutieren, der jedenfalls zur Zeit auf keinen Fall beschiedenwerden kann.Mein Dank gilt den Vertretern der übrigen Kommunen sowie den Bürgerinitiativen für ihresachliche Diskussion. Mein Dank gilt auch der Bezirksregierung für die hervorragendeBetreuung dieses Erörterungstermins. Danke schön.(Beifall bei den Einwendern)Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Danke schön, Herr Boehm. Frau Schwerdtfeger möchte noch eine Ergänzung machen.Brigitte Schwerdtfeger (Stadt Willich):Ich wollte noch einen fachlichen Punkt nachtragen. Ich hatte eben von Altlasten gesprochenund möchte noch Bilder zu Protokoll geben, aus denen man möglicherweise die Lage derAltlasten erkennen kann. Auf den Bildern sind insbesondere Bauarbeiten zu sehen und Stellen,wo die Altlasten schon beseitigt sind. Ich bitte aber die Bezirksregierung, gutachterlichnachzuprüfen, ob die Altlasten wirklich alle schon beseitigt sind.Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Danke, Frau Schwerdtfeger. Wir nehmen das auf. Als nächster hat Herr Scholz das Wort.Herwig Scholz (Landwirtschaftskammer NRW):Danke schön, Frau Hörr. Wir haben im Rahmen dieser Erörterung mitbekommen, dass einigelandwirtschaftliche Existenzgefährdungen bisher noch ungeklärt im Raume stehen unddass eine ganze Menge an ungesicherten Kompensationsmaßnahmen und damit verbundeneExistenzgefährdungen vorliegen. Wir haben ein entsprechendes Deckblattverfahren zurKlärung gefordert und haben jetzt daran anknüpfende Forderungen.Erstens müssen alle möglichen Existenzgefährdungen vor – ich betone das – einer Planfeststellunggeprüft und gesichert abgewendet werden. Zweitens sind alle Kompensationsmaßnahmenmit den beteiligten landwirtschaftlichen Betrieben und Eigentümern sowie mit dendamit betroffenen Trägern öffentlicher Belange, einschließlich der Naturschutzverbände, vor– auch das betone ich – der Planfeststellung abzustimmen. Dabei sind auch Kompensationsmaßnahmenin Form von produktionsintegrierten Maßnahmen auf landwirtschaftlichenFlächen auf freiwilliger vertraglicher Basis anzustreben.Danke schön.(Beifall bei den Einwendern)

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