Bezirksregierung DüsseldorfPlanfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes MönchengladbachErörterungstermin am 1. Juli 2005 Seite 48kann und wie man einen Hof dann neu aufstellen kann. Insofern möchte ich Ihren Vorwurf,Herr Houben, man habe sich mit der Thematik nicht beschäftigt, von mir weisen. Man hatsich sehr wohl damit beschäftigt. Wenn die Bereitschaft da ist, konstruktiv mit uns zusammenzuarbeitenund über Flächentausch und Flächenhinzuziehung usw. zu reden, dann werdenwir das auch tun. Ich stehe bezüglich der Grundstücksangelegenheiten nicht für dieFlughafengesellschaft – ich habe das diese Woche schon einmal gesagt –, sondern für einenörtlichen Energieversorger, der eine Solidität in der Region aufweist. In diesem Rahmenmöchten wir, wenn die Startbahn ausgebaut wird, mit den Partnern kooperativ das Problemder Existenzbedrohung vom Tisch bekommen. Danke schön.Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Danke. Herr Marten, bitte.Verhandlungsleiter Ulrich Marten:Ich möchte nur einen rechtlichen Hinweis geben, Herr Prof. Johlen. Ich halte den von Ihnenaufgezeigten Weg für nicht gangbar.(Beifall bei den Einwendern)Wir können nicht einerseits die Ausgleichsflächen planfeststellen – unterstellt es gibt einepositive Planfeststellung – und gleichzeitig einen Vorbehalt einbringen. Es geht nur entwederdas eine oder das andere. Das wollte ich Ihnen nur entgegenhalten, damit hinterher keineÜberraschungen auftreten.Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Danke, es gab noch fünf weitere Nachfragen. Aber zuerst möchte Herr Prof. Johlen direktdarauf antworten, bitte.RA Prof. Dr. Heribert Johlen (Antragstellerin):Herr Marten, ich will nicht, dass wir uns missverstehen. Wir sind uns völlig einig, dass esnicht darum geht, dass Sie die Ausgleichsflächen planfeststellen. Das habe ich ausdrücklichausgeklammert. Ich habe vielmehr die Vorstellung, dass Sie zunächst den Ausgleichsbedarfplanfeststellen. In der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses kann man dann darlegen,dass die Möglichkeit, diesen Ausgleich herbeizuführen, in dem landschaftspflegerischenBegleitplan dargestellt ist. Die Frage, auf welchen Flächen dieser Ausgleich stattzufindenhat, soll vorbehalten bleiben. Es geht also nicht um die Planfeststellung für diese Ausgleichsflächen.Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Danke. Herr Marten, bitte.
Bezirksregierung DüsseldorfPlanfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes MönchengladbachErörterungstermin am 1. Juli 2005 Seite 49Verhandlungsleiter Ulrich Marten:Gut. So, wie Sie das jetzt beschrieben haben, geht es. Aber ich hatte vorhin den Eindruck,dass Sie einen anderen Weg gehen wollten. Aber jetzt ist das ja klargestellt.Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Danke. Es gibt jetzt noch sechs Nachfragen. Frau Schwerdtfeger, Herr Stiller, Frau Simon,Herr Schmitz, Herr Houben und Herr Schäfer – in dieser Reihenfolge, bitte.Brigitte Schwerdtfeger (Stadt Willich):Herr Johlen, meines Erachtens liegt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das Sie e-ben zitiert haben, eine andere Konstellation zugrunde. Es gab nicht eine so eklatante Divergenz;es waren nicht erst so wenige Gespräche in Bezug auf Ausgleichsflächen geführt worden.Grundsätzlich haben Sie Recht, die Ausgleichbarkeit ist gegeben. Diese ist aber nurdann gewährleistet, wenn die ganze Konzeption zum Tragen kommt. Wenn das nicht der Fallist, ist die Ausgleichbarkeit auch nicht gewährleistet. Und diese Grundsatzfrage ist nicht geklärt.Und weil das so ist, stehen wir rechtlich auf unterschiedlichen Standpunkten. Der Vorbehaltdes § 74 VwVfG NW ist meines Erachtens nicht gerechtfertigt. Deshalb muss vor demersten Spatenstich diese Frage geklärt sein.In Bezug auf die Enteignungen – uns ist ja allen klar, dass der Planfeststellungsbeschlussenteignungsrechtliche Vorwirkungen hat – muss geklärt werden, inwieweit die jetzt schonerworbenen Tauschflächen des Flughafens mit in die Flächen eingebracht werden können.Das ist bisher auch noch nicht erfolgt.Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Danke. Als nächster hat Herr Stiller das Wort, bitte.Martin Stiller (Rhein-Kreis Neuss):Eigentlich hatte ich mir schon gestern vorgenommen, zu diesem Thema nichts mehr zu sagen,da meine Position abschließend dargelegt war. Ich möchte aber gern das Wort „Eiertanz“von Herrn Mischke in Bezug auf die Problematik Eingriff und Ausgleich, mit der ichmich schon seit 10 Jahren beschäftige, aufnehmen. So etwas habe ich noch nicht erlebt.Herr Prof. Johlen, ich glaube es ist aus Ihren Aussagen deutlich geworden, dass die Flughafengesellschaftbeim derzeitigen, offenen Verfahrensstand nicht bereit ist, sich mit diesenFragen zu beschäftigen. Letztlich tun das aber alle anderen – auch private Investoren. Ichmöchte drei Beispiele von größeren Anlagen, die jeder kennt, nennen. Das ist zum einen dieSkihalle in Neuss, zum anderen die Windkraftanlagen und schließlich das BoA-Kraftwerk inGrevenbroich. Dahinter stehen jeweils private Investoren und es gibt erheblichen Kompensationsbedarf.Bei allen war mit der jeweiligen Genehmigung diese Frage geklärt. Wenn man in§ 6 Abs. 1 S. 3 Landschaftsgesetz schaut, dann sieht man, dass das da auch so, und zwar