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01.07.2005 - Airpeace e.V.

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Bezirksregierung DüsseldorfPlanfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes MönchengladbachErörterungstermin am 1. Juli 2005 Seite 48kann und wie man einen Hof dann neu aufstellen kann. Insofern möchte ich Ihren Vorwurf,Herr Houben, man habe sich mit der Thematik nicht beschäftigt, von mir weisen. Man hatsich sehr wohl damit beschäftigt. Wenn die Bereitschaft da ist, konstruktiv mit uns zusammenzuarbeitenund über Flächentausch und Flächenhinzuziehung usw. zu reden, dann werdenwir das auch tun. Ich stehe bezüglich der Grundstücksangelegenheiten nicht für dieFlughafengesellschaft – ich habe das diese Woche schon einmal gesagt –, sondern für einenörtlichen Energieversorger, der eine Solidität in der Region aufweist. In diesem Rahmenmöchten wir, wenn die Startbahn ausgebaut wird, mit den Partnern kooperativ das Problemder Existenzbedrohung vom Tisch bekommen. Danke schön.Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Danke. Herr Marten, bitte.Verhandlungsleiter Ulrich Marten:Ich möchte nur einen rechtlichen Hinweis geben, Herr Prof. Johlen. Ich halte den von Ihnenaufgezeigten Weg für nicht gangbar.(Beifall bei den Einwendern)Wir können nicht einerseits die Ausgleichsflächen planfeststellen – unterstellt es gibt einepositive Planfeststellung – und gleichzeitig einen Vorbehalt einbringen. Es geht nur entwederdas eine oder das andere. Das wollte ich Ihnen nur entgegenhalten, damit hinterher keineÜberraschungen auftreten.Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Danke, es gab noch fünf weitere Nachfragen. Aber zuerst möchte Herr Prof. Johlen direktdarauf antworten, bitte.RA Prof. Dr. Heribert Johlen (Antragstellerin):Herr Marten, ich will nicht, dass wir uns missverstehen. Wir sind uns völlig einig, dass esnicht darum geht, dass Sie die Ausgleichsflächen planfeststellen. Das habe ich ausdrücklichausgeklammert. Ich habe vielmehr die Vorstellung, dass Sie zunächst den Ausgleichsbedarfplanfeststellen. In der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses kann man dann darlegen,dass die Möglichkeit, diesen Ausgleich herbeizuführen, in dem landschaftspflegerischenBegleitplan dargestellt ist. Die Frage, auf welchen Flächen dieser Ausgleich stattzufindenhat, soll vorbehalten bleiben. Es geht also nicht um die Planfeststellung für diese Ausgleichsflächen.Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Danke. Herr Marten, bitte.

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