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01.07.2005 - Airpeace e.V.

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Bezirksregierung DüsseldorfPlanfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes MönchengladbachErörterungstermin am 1. Juli 2005 Seite 46heißt: nicht willkürlich – diejenigen Flächen dargestellt worden, auf denen der Ausgleichstattfinden kann. Wenn das so geschieht, ist alles in Ordnung. Was noch nicht geschehenist, ist der Erwerb dieser Flächen. Dazu mögen Sie sagen, dass das ein großes Versäumnissei. Dann muss ich Ihnen aber sagen, dass man nicht Flächen für viele Millionen Euro erwerbenkann, ohne zu wissen, ob man sie überhaupt braucht. Wenn Sie sagen, wir hätten esmachen müssen, nehmen wir das so zur Kenntnis; wir hätten es aber niemals so gemacht.Wenn der landschaftspflegerische Begleitplan so planfestgestellt würde, wie er ist, hätte derFlughafen ein Enteignungsrecht, weil der Planfeststellungsbeschluss enteignungsrechtlicheVorwirkungen hat. An der Stelle bekommen wir aber selbst kalte Füße, weil das so nicht gehenkann. Denn man kann ja gar nicht nachweisen, ob eine ganz bestimmte Fläche und keineandere benötigt wird; das müsste noch näher nachgeprüft werden. An der Stelle der Erforderlichkeitder Enteignung hakt es. Deshalb sagen wir, dass an dieser Stelle ein Vorbehaltin den Planfeststellungsbeschluss kommen soll. Das Bundesverwaltungsgericht sagt in derEntscheidung vom 12. Dezember 1996, dass die Lokalisierung vorbehalten bleiben kann.Unsere Vorstellung ist, dass, wenn der Planfeststellungsbeschluss erlassen ist und grundsätzlichfestgestellt wurde, dass ein Ausgleich notwendig und möglich ist, auf der Grundlagedes landschaftspflegerischen Begleitplans mit diesen Flächen in die Erwerbsverhandlungeneingetreten wird und die Flächen nach Möglichkeit erworben werden.Sofern das im Einzelfall nicht möglich ist, wird unter fachlichen Gesichtspunkten ein andererAusgleich gesucht. Wenn das alles fertig ist, legen wir der Bezirksregierung die Ergänzungvor und dann kommt die vorbehaltene Planergänzung, die mit dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusszu einer Einheit verschmilzt. Das ist doch ein vernünftiges Verfahren. Ichweiß überhaupt nicht, warum Sie so dagegen sind. Man sollte doch als Jurist auch einmalvom Ergebnis her argumentieren und nicht nur nach den Paragrafen. Wie wollen Sie es dennanders machen?In Bezug auf die Betriebsflächen sagen Sie nur, man habe sich darüber keine Gedankengemacht. Aber natürlich hat man sich darüber Gedanken gemacht. Vielleicht kann HerrGathen noch etwas zu den Möglichkeiten sagen, die Existenzen der drei oder vier betroffenenBetriebe zu sichern. Auch diesbezüglich ist es möglich, im Wege eines Vorbehaltes odereiner Bedingung sicherzustellen, dass zunächst durch ein Gutachten geprüft wird, wie dieseBetriebe erhalten werden können und welche Möglichkeiten, Ersatzflächen zur Verfügung zustellen, gegeben sind. Wenn Sie, Frau Vorsitzende, es gestatten, könnte Herr Gathen nochausführen, was diesbezüglich schon unternommen worden ist.Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Zunächst hat Herr Gathen das Wort und danach will Herr Marten noch eine Anmerkung machen.

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