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01.07.2005 - Airpeace e.V.

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Bezirksregierung DüsseldorfPlanfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes MönchengladbachErörterungstermin am 1. Juli 2005 Seite 8Anlagen, was eine Einschränkung der abzuwickelnden Flugverkehre und eine Beeinträchtigungder allgemeinen Flugsicherheit zur Folge hat. Die hier angesprochene Prioritätenregelung,die zunächst galt, dann wieder aufgehoben wurde und vielleicht wieder gelten muss,spielt eine entscheidende Rolle. Sollte sie Bestand haben, wird sich der Flughafen Mönchengladbachimmer als zweiter Sieger behandeln lassen müssen. Er wird immer, wenn inDüsseldorf noch Flieger landen müssen, warten und seine eigenen Flugzeuge kreisen lassenmüssen. Das geht nicht unbegrenzt. Insofern ist das Risiko eines Absturzes nicht vonder Hand zu weisen. Gleiches gilt für die sich kreuzenden Flugrouten. Auch wenn diese ü-bereinander liegen, gibt es, wie wir hörten, immerhin ein erhebliches Risiko eines Zusammenstoßes.Dieses ist immerhin so groß, dass in den Niederlanden ein solcher Flughafennicht mehr genehmigt werden würde.Nun zum Thema Lärm. Dies ist auch für die Stadt Willich ein besonders sensibles Thema.Abgesehen davon, dass auch das Gutachten bezüglich des Lärms nicht nachvollziehbar war– dies wurde seitens der Einwender und ihrer Gutachter eindrucksvoll belegt –, verfügt dieStadt Willich über Eigentum an Schulen und Kindergärten. Es ist nicht ersichtlich, wie einausreichender Schutz der Bevölkerung gegen die Auswirkungen des Flugverkehrs gewährleistetwerden soll, führt doch der Standort des Flughafens inmitten von Siedlungsbereichenbei einem Ausbau zwangsläufig zu einer Zunahme der Lärmbelastung der heute schon fluglärmbetroffenenWillicher Bevölkerung. Gerade Kinder und Jugendliche – einige waren beidiesem Erörterungstermin ja zu Gast –, aber auch kranke Menschen und Menschen im höherenLebensalter brauchen einen erhöhten Lärmschutz. Für diese Gruppen ist eine besondereBeurteilung präventivmedizinischer Art geboten. In Parallelverfahren nimmt der GutachterScheuch für einen Kindergarten einen LEQ von 36 dB(A) innen als präventiven Richtwertan. Für Schulen liegt dieser Richtwert bei 40 dB(A) innen. Ich bitte die Bezirksregierung, sichwenigstens an diesen Werten zu orientieren.Wie Herr Gerwers und Herr Schlöder eindrucksvoll schilderten, wird durch den Lärm auchdas kulturelle Leben in Willich erheblich geschmälert. Die Schlossfestspiele, die als etabliertgelten, werden nicht mehr stattfinden können. Auch andere Konzerte oder Festivitäten, die ineiner Vielzahl im Willicher Schlosspark stattfinden, werden ausfallen müssen.Der Lärmschutz soll aufgehoben werden bis 23:00 Uhr. Für so genannte Homebase-Fluglinien würde dies faktisch sogar bis 24:00 Uhr ohne jede Begründung gelten, denn esexistiert eine dementsprechende Anweisung des Ministeriums. Zwar ist den Antragsunterlagennicht zu entnehmen, dass eine Luftverkehrslinie ihre Heimatbasis in Mönchengladbachhaben wird. Wenn dem aber so ist, dann gibt es auch keinen Bedarf für verspätete Landungenim Linien- und Touristikverkehr. Üblicherweise werden Landungen in den Nachtrandstundenvon den Luftverkehrslinien auf ihrem Heimatflughafen oder einem Flughafen mitWartungseinrichtungen vorgenommen. Der Nachweis, dass solche Wartungen in Mönchen-

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