Bezirksregierung DüsseldorfPlanfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes MönchengladbachErörterungstermin am 1. Juli 2005 Seite 26- Fluglärm in Lärmminderungspläne einbeziehen; das war, jedenfallsin Willich, bisher nicht der Fall- Umgebung kleiner Flugplätze besser als bisher vor Fluglärmschützen- Schulflugbetrieb (Platzrunden) nicht über bewohntem Gebiet zulassenund an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich untersagen- Berechnungsverfahren für Fluglärm neu regeln- Grenzwerte für Schutzzonen mit Umgebungslärm abstimmenWir wohnen mittendrin im Lärm: A52, A44, Eisenbahnen usw.; ich habe das einmal amNiersweg in Neersen gemessen und der Grundlärm, der dort herrscht, beträgt manchmalbereits 60 dB(A).- internationale Regeln zum Schutz der Anwohner auch in der BRDanwenden (Niederlande)- Billigflugkosten stärker besteuernWas da an Geld verloren geht, hat Herr Berndt eben schon aufgezeigt. Wir zahlen, wenn wirAuto fahren, Wahnsinnssteuern. Ich war eine Weile bei einer Mineralölfirma beschäftigt undweiß, wie man da um jeden Pfennig gekämpft hat. Die Besteuerung von Flügen würde dazuführen, dass der Fluglärm reduziert wird. Denn wenn die Flüge teurer werden, wird nichtmehr soviel geflogen wie bei einem Preis von 19 €.- zusätzlichen Ausbau von Flugplätzen in Ballungsräumen nichtmehr durch Bezirksregierungen anordnen lassen, wenn die Belastungenfür die Anwohner zu stark würden- wirtschaftliche Aspekte kritischer prüfen, damit die Allgemeinheitdie Folgekosten nicht tragen mussWir zahlen schließlich später alles – auch die Straßen, die Verlegung der Regionalbahn usw.- unwirtschaftliche Flugplätze schließen lassen, um die öffentlicheHand von unnötigen Ausgaben zu entlastenIch hoffe, das wird in NRW in Zukunft ein bisschen häufiger geschehen.- Zusammenarbeit von Flughäfen wirkungsvoller gestalten lassen,um Kurzstreckenflüge zu vermeiden (z. B. Dortmund, Paderborn,Münster/Osnabrück)
Bezirksregierung DüsseldorfPlanfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes MönchengladbachErörterungstermin am 1. Juli 2005 Seite 27- Auslastung der Maschinen über 75 % anstreben, um Leerflüge zuvermeidenDas war, was ich an das Ministerium geschrieben hatte.Mit meinem nächsten Antrag fordere ich,bezugnehmend auf den Antrag der Flughafengesellschaft Mönchengladbachauf erhebliche Erweiterung des Verkehrslandeplatzes, auchunter Bezugnahme auf den Genehmigungsbescheid vom 7. Juli1995, die Anzahl der Schulflüge auf 12.775 Stück zu begrenzen undauch ein Verbot von Schulflügen an Sonn- und Feiertagen festzuschreiben.Der Zeitwert für Platzflüge sollte wieder auf 60 Minutengebracht werden.Der Flugbetrieb von Düsseldorf International hat bereits jetzt eine dauernde Lärmeinwirkungauf Willich und andere Gemeinden, sodass ein Lärmlastenausgleich gerade für Willich unabdingbarerforderlich ist. Als Anhang meines Antrages überreiche ich ein Schreiben von miran Herrn Dr. Rüttgers aus dem Jahr 2002 wegen der Aktivitäten an Sonn- und Feiertagen. Erwollte sich dafür einsetzen, dass wieder Sonntagsruhe in einem christlichen Land herrscht.Soviel dazu, jetzt habe ich noch etwas anderes.(Folie: Immobilienanzeigen)Wir alle haben uns, als wir 30 Jahre oder ein bisschen älter waren, Mühe gemacht, für dasspätere Leben vorzusorgen. Jetzt haben wir da ein Haus stehen – ich habe meines vor zweiJahren sogar noch für 200.000 DM ausgebaut, damit unsere Tochter mit Enkelkind bei unswohnen kann –, das dann demnächst nutzlos sein und im Wert fallen wird. Herr Berndt hatteAufnahmen vom Flughafen Dortmund gezeigt. Die Häuser, die dort in der An- und Abflugschneiseliegen, sind nicht mehr bewohnbar und nicht mehr verkäuflich. Die Leute habendort 300.000 € in den Sand gesetzt. Das war eine Frage, die gestern eigentlich auch auf derTagesordnung stand: Wie ist es mit den Wertminderungen und wie steht es – wenn ein Hausdurch Fluglärm unbewohnbar wird – um Schadenersatz? Darüber wurde nicht gesprochen.Wir haben über Ländereien und Wald und Acker usw. gesprochen. Ich muss sagen, ich ziehevor jedem Landwirt den Hut, aber den Betriebswirten kann ich bei dem Schwachsinn, dendie als Gutachten vorgebracht haben, nur den Kopf schütteln. Wie sieht es also aus mitSchadenersatz für Sachgüter und Immobilien, die nicht mehr bewohnt werden können? Gibtes irgendjemanden, der dazu eine eindeutige Aussage machen kann? Wie steht es mit demSchadenersatz, wenn ein Haus z. B. 300.000 € wert ist und unbewohnbar wird, sodass dieLeute wegziehen müssen? Ist ein solcher Schadenersatz überhaupt in den Gesetzen vorgesehen,Frau Hörr? Ich glaube nicht.