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01.07.2005 - Airpeace e.V.

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Bezirksregierung DüsseldorfPlanfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes MönchengladbachErörterungstermin am 1. Juli 2005 Seite 6Beginn: 10:00 UhrVerhandlungsleiterin Felia Hörr:Wir setzen die Erörterung mit demfort.Tagesordnungspunkt 10Finanzielle und andere individuelle AuswirkungenZunächst gibt es etwas Verfahrensrechtliches. Es gab gestern einen Antrag von Herrn Karlsböck,den ich hiermit bescheiden möchte: Der Antrag von Herrn Karlsböck vom 30. Juni2005 auf Aussetzung des Verfahrens wird zurückgewiesen. Soweit der Antrag damit begründetwird, dass das Lärmgutachten mit Blick auf das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtinieüber die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu überarbeiten sei, wird festgestellt,dass das geltende Fluglärmgesetz für diese Berechnung einschlägig ist und gegenüberdem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie Lex Specialis ist. Im Übrigen wird darauf hingewiesen,dass über die Frage, ob und inwieweit Gutachten überarbeitet und ergänzt werdenmüssen, erst nach Abschluss des Erörterungstermins im Ganzen entschieden wird.Soviel zu diesem Antrag; jetzt fahren wir in der Rednerliste fort. Als nächster hat Herr HorstRadke das Wort. – Er ist nicht anwesend. Dann hat Frau Schwerdtfeger das Wort.Brigitte Schwerdtfeger (Stadt Willich):Ich spreche jetzt nicht nur zu dem Thema „Finanzielle Auswirkungen“, sondern zu dem Erörterungstermininsgesamt, da ich heute Nachmittag nicht mehr hier sein kann.Ich finde, dass es an dieser Stelle Zeit wird, Resümee zu ziehen. Meines Erachtens kanndieser Erörterungstermin am heutigen Tage noch nicht zu Ende gehen: Es wurden langenoch nicht alle Punkte, die ich oder wir hier gerne noch angesprochen hätten, ausgiebig genugerörtert. Kommen wir aber zu den Punkten, die erörtert wurden.Zunächst zu Bedarf, zu Alternativen und zur Wirtschaftlichkeit des Flughafens. Im vorliegendenPlanfeststellungsverfahren wird kein Bedarfsnachweis für den beantragten Ausbau desFlughafens erbracht. Der Antrag ist deshalb unzulässig. Für die in der technischen Planunggroßzügig bemessenen und dargestellten sekundären Flughafeneinrichtungen wird ebenfallskein Bedarfsnachweis erbracht. Der Bedarf für die beantragte Länge von 2.400 m wird ankeiner Stelle nachgewiesen. Ebenso wenig wird der Bedarf für die Zulassung der Code LetterD-Flugzeuge und die Umwandlung des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach in einenVerkehrsflughafen nachgewiesen. Im Gegenteil: Es wurde hier nach dem Motto „Ich beantrageerst mal viel und sehe, was dann übrig bleibt.“ verfahren. Das ist schon aus den zeitlich

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