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01.07.2005 - Airpeace e.V.

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Bezirksregierung DüsseldorfPlanfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes MönchengladbachErörterungstermin am 1. Juli 2005 Seite 28Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Entschädigungsleistungen können im Planfeststellungsbeschluss festgesetzt werden. Dashatten wir gestern schon einmal diskutiert. Ich würde die Frage gern an die Antragstellerinweitergeben. Gibt es da schon konkrete Vorstellungen?RA Prof. Dr. Heribert Johlen (Antragstellerin):Zunächst ist es so, dass die Bezirksregierung im Rahmen ihres planerischen ErmessensAusgleichsleistungen festlegen kann, die den Konflikt zwischen Flughafen und Anwohnern,wenn schon nicht beseitigen, so doch mildern können. Für Sie, Herr Lutter, muss man leidersagen, dass sich diese Ausgleichsmaßnahmen auf Maßnahmen des passiven Lärmschutzesbeschränken, weil es aktiven Schallschutz, z. B. in Form von Schallschutzwänden, im Flugverkehrnormalerweise nicht gibt. Das heißt, die Ausgleichsmaßnahmen beschränken sichauf solche des passiven Lärmschutzes, die gewährleisten sollen, dass innerhalb von Gebäudendie Lärmwerte eingehalten werden, die für ein normales Wohnen und Arbeiten erforderlichsind. Es gibt da ganz genaue Vorgaben der Rechtsprechung, die man nachlesen kann.Das ist keine Willkür.Sie werden nun vielleicht fragen, was Ihnen passiver Lärmschutz nützt, wenn Sie auf IhrerTerrasse sitzen. Auch das wurde von der Rechtsprechung berücksichtigt. Es gibt Fälle, indenen ab einer bestimmten Lärmbelastung Entschädigungen für die geringere Ausnutzbarkeitdes so genannten Außenwohnbereichs gewährt wurden. Das alles ist festgelegt undman kann es nachlesen. Ich gehe davon aus, dass die Bezirksregierung solche Entschädigungsleistungen– wenn die Voraussetzungen gegeben sind – auch festlegen wird.Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Herr Kruse hat eine Nachfrage.Hans Kruse (Einwender):Ich habe zu dem eben angesprochenen Thema eine Nachfrage. Es ist vieles in den Planfeststellungsunterlagenenthalten, aber nichts, was die Wertverluste der Betroffenen angeht.Ich möchte daher den folgenden Antrag stellen:Es sollen Informationen in die Planfeststellungsunterlagen aufgenommenwerden, aus denen ersichtlich wird, mit welchem Wertverlustder Immobilien man bei einem bestimmten Flugverkehr zu rechnenhat, damit man entsprechende Ansprüche geltend machen kann.(Beifall bei den Einwendern)Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Danke, Herr Kruse. Herr Lutter wollte noch etwas sagen.

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