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01.07.2005 - Airpeace e.V.

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Bezirksregierung DüsseldorfPlanfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes MönchengladbachErörterungstermin am 1. Juli 2005 Seite 50nicht als Könnte- oder Soll-, sondern als Ist-Vorschrift steht. Der Kompensationsbedarf istalso als Nebenbestimmung im Planfeststellungsbeschluss festzulegen.Ich möchte auch noch etwas dazu sagen, dass Sie vorhin meinten, Sie bekämen bei denEnteignungen kalte Füße. Bitte seien Sie sich bewusst, dass Sie bereits mit der Offenlagedieser Flächen im Grundstücksverzeichnis Rechtswirkungen hervorgerufen haben. Ichmöchte das einmal an einem kleinen Beispiel verdeutlichen, das sicherlich im Verhältnis zuden Existenzbedrohungen in der Landwirtschaft als „Peanuts“ anzusehen ist: Eine Flächegehört dem Kreis Neuss. Diese Fläche haben wir im Vorfeld erworben, weil wir sie zu Kompensationszweckenfür unsere Kreisstraßen einsetzen wollen. Wir beschäftigen uns mit diesemThema nämlich weit im Voraus. Diese Fläche ist für uns im Augenblick absolut wertlos.Wir können sie weder zu Kompensationszwecken für unseren Straßenbau einsetzen, nochkönnen wir sie als Tauschland für einen Landwirt verwenden, wenn wir an anderer StelleKompensationsflächen haben wollen. Insofern haben auch Sie bereits jetzt Rechtswirkungenhervorgerufen.Ich kann nur dringend bitten: Nehmen Sie sich dieser Frage an. Der ganze Eiertanz um dieAusgleichsflächen – – Ich möchte aber zunächst noch einmal diese ganze VeranstaltungRevue passieren lassen. Oft habe ich mich gefragt: Was machen wir hier eigentlich? Wirsind doch in einem Planfeststellungsverfahren, dessen Ergebnis eine Entscheidung mit Konzentrationswirkung,die alle anderen Genehmigungen umfasst und einschließt, sein soll. Beivielen Diskussionen habe ich seitens der Antragsstellerin gehört: „Wissen wir noch nicht!“,„Können wir noch nicht!“, oder „Das regeln wir noch irgendwie!“ Ich habe den Eindruck, dasswir in dieser Veranstaltung über ein Konstrukt reden, das es noch nicht gibt. Ich möchte michjetzt ein bisschen ans Baurecht anlehnen und sagen, dass wir hier nicht über einen Planfeststellungsbeschluss,sondern über eine „Planfeststellungsvoranfrage“ reden, um mit möglichstgeringen Mitteln herauszubekommen, ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist.Wenn dem so ist, muss ich ganz ehrlich sagen, dass sowohl die privaten Einwender als auchdie Träger öffentlicher Belange in diesem Verfahren sehr, sehr viel Zeit vertan haben.(Beifall bei den Einwendern)Verhandlungsleiterin Felia Hörr:Danke. Als nächstes Frau Simon, bitte.Ingrid Simon (Einwenderin):Ich habe vorhin Frau Kruse zugehört. Sie hat über die Existenzen derjenigen gesprochen,die sich in dem vom Ausbau betroffenen Bereich niedergelassen haben. Was war die Antwortvon Herr Prof. Johlen dazu? Er sagt nur, dass es um Ausgleichsflächen, Bauern oderSonstiges gehe. Ich glaube, dass diese Antwort völlig am Thema vorbei ging. Frau Kruse

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