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Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung 16Großverbraucher mit Tagesband bil anziert werden sollen. Von ihremWahlrecht können Transportkunden jeweils nur einen Monat vor Beginnder Umlageperiode gemäß § 30 Ziff. 3 oder im Rahmen eines Lieferantenwechselsgeltend machen.• Der Ausspeisenetzbetreiber ermittelt ab dem 1. Oktober 2008 einmaluntertägig für jeden Bilanzkreis bzw. jedes Sub-Bilanzkonto die bis 12Uhr an Ausspeisepunkten zu leis tungsgemessenen Letztverbrauchernausgespeisten Stundenmengen, in kWh auf Basis vorläufiger Messwerte(sog. „Ist-Ent-nahmen“). Die Mengenmeldung erfolgt vom Ausspeisenetzbetreiberaggregiert nac h Großverbrauchern ohne Tagesbandund aggregiert nach Großverbraucher n mit Tagesband sowie aggregiertnach RLM-Entnahmestellen, die einem Nominierungsersatzverfahrenunterliegen, als Geschäftsnachricht in dem jeweils geltendenALOCAT-Format. Der Ausspeisenetz betreiber ordnet diesen Stundenlastgangvorläufig dem jeweiligen Bil anzkreis bzw. Sub-Bilanzkonto zuund teilt diese unverz üglich, spätestens bis 18 Uhr dem Bilanzk reisnetzbetreibermit. § 33 Ziffer 1 GasNZV bleibt unberührt.Nach Ablauf eines Kalendermonats or dnet er die gegebenenfalls korrigiertenausgespeisten Gasmengen endgültig gemä ß dem im Ausspeis evertrag festgelegtenAllokationsverfahren dem Bilanzkreis bzw. Sub-Bilanzkonto zu; eineBrennwertkorrektur findet nicht statt.4. Der Ausspeisenetzbetreiber ermittelt für jeden Bilanzk reis bzw. Sub-Bilanz -konto die an Ausspeis epunkten zu Letztverbrauchern mit Standard-Lastprofilenausgespeisten Gasmengen und ordnet diese auf Basis des vom Ausspeisenetzbetreiberfestgelegten Standardlas tprofilverfahrens dem Bilanzk reisbzw. Sub-Bilanzkonto zu. Bei SLP- Entnahmestellen sind die Tagesmengender Standardlastprofile gemäß folgender Systematik bilanzrelevant:• Beim synthetischen Standardlastprofilverfahren ist die Tagesmenge desLastprofils relevant, die sich bei Zugrundelegung der Prognosetemperaturam Vortag ergibt. Die Prognoset emperatur ist die für den Tag derBelieferung/Bilanzierung (D) prognostizi erte Temperatur, nicht die Ist-Temperatur des Vortages (D-1). Eine nachfolgende Korrektur der Temperatur(etwa auf die Ist-Temperatur des Belieferungstages) erfolgtnicht.• Beim analytischen Standardlastprofilverfahren erfolgt die Ermittlung derbilanzrelevanten Tagesmengen mit einem Zeitversatz um 48 St unden.Bilanzrelevant am Tag D ist die Ausspeisemenge des Vorvortages (D-2) des Lastprofils, das sich aus Zugrundelegung der Ist-Temperatur desVorvortages (D-2) ergibt.Ausspeisenetzbetreiber können in Abstimmung mit der BundesnetzagenturKorrekturfaktoren zur Reduz ierung des bei de n Standardlastprofilenverursachten Regelenergi ebedarfs verwenden, insbesondereaufgrund der zeitversetzten Allokation beim analytischen Verfahren.Der Ausspeisenetzbetreiber teilt dem Bila nzkreisnetzbetreiber die auf dieserGrundlage errechneten in die jeweiligen Bilanzkreise/Sub-Bilanzkonten zu al-

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