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Datei öffnen - ENA- Energienetze Apolda GmbH

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Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung 282. Die marktgebietsaufspannenden Netzbet reiber bieten den marktgebietsüberschreitendenTransport bis zum Marktgebi et an, in dem das Gas an Letztverbraucherbzw. Speicher ausgespeist werd en soll. Hierzu werden ein Auss peisevertragaus dem abgebenden Netz und ein Einspeisevertrag in das aufnehmendeNetz abgeschlossen. Der Tr ansportkunde kann den Netzbetreiberdes abgebenden Net zes beauftragen, im Namen des Transpor tkunden denbzw. die erforderlichen Ein- und ggf. Ausspeiseverträge mit dem Netzbetreiberdes aufnehmenden Netzes sowie ggf. weit eren Netzbetreibern a nderer demaufnehmenden Netz angrenzender Marktgebi ete bis zu dem Marktgebiet, indem das Gas an Letztverbraucher bzw. S peicher ausgespeist werden soll, zuschließen.3. Die marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber haben auf Wunsch des Bilanzkreisverantwortlichenfür die Ein- und Ausspeisenominierung ein geeignetesNominierungsersatzverfahren abzustimmen und anzubieten. Die hierzu erforderlichenNominierungsersatzwerte sind durch den B ilanzkreisverantwortlichenden marktgebietsaufspannenden Netzbet reibern zur Verfügung zu stellen.Die betroffenen Netzbetreiber wer den in dem erforderlichen Ausmaß z u-sammenarbeiten.4.Teil 7: Lastflusszusagen; Einbindung von Speichern§ 37Lastflusszusagen1. Der Netzbetreiber kann mit dem Transportkunden im Rahmen einer gesondertenVereinbarung Einspeisezusagen vereinbaren.2. Die Vereinbarung über eine Einspeisezusage muss mindestens folgendeKomponenten enthalten:• Laufzeit;• maximale Einspeiseleistung oder zeitlich bezogene unt erschiedliche Leistungen;und• Mindestzeitraum zwischen Ankündigung der Abforderung der Einspeisezusagedurch den Netzbetreiber und der Einspeisung.Des Weiteren kann die Vereinbarung über die Eins peisezusage Regelungenüber die Voraussetzungen der Abforderung der Einspeisezusage enthalten.3. Der Netzbetreiber kann mit Transportkunden auch s onstige Lastflusszusagenan Ein- und Ausspeisepunkten vereinbaren.

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