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Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung 5030. RenominierungNachträgliche Änderung der Nominierung.31. RestlastkurveDie Restlastkurve ist die tägliche Di fferenz zwischen der Einspeisemenge inein Netz, der Summe der Lastgänge al ler RLM-Kunden und die Übergaben innachgelagerte Netze, Speicher und in angrenzende Marktgebiete.32. Sub-BilanzkontoEin Konto in einem Bilanzkreis zur Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengenzu Transportkunden.33. Tag DTag D ist der Liefertag.34. Technische AnforderungenTechnische Parameter, die für die Buchung und den Gastransport erforderlichsind, insbesondere Druck, Gasbeschaffenheit, Messung, Allokation.35. Unterbrechbare KapazitätKapazität, die von einem Transportk unden auf unterbrechbarer Basis gemäߧ 5 der Anlage 3 buchbar ist. Die Nutzung der unterbrechbaren Kapaz itätkann von dem Netzbetreiber gemäß § 44 der Anlage 3 unterbrochen werden.36. VertragZusammenfassend für Einspeisevertrag, Ausspeisevertrag, Bilanzkreisvertrag.37. Virtueller AusspeisepunktEin nicht zu buchender Ausspeisepunkt eines Bilanz kreises, über den Gas ineinen anderen Bilanzkreis übertragen wird.38. Virtueller EinspeisepunktEin nicht zu buchender Einspeisepunkt eines Bilanzkreises, über den Gas auseinem anderen Bilanzkreis übertragen wird.39. Virtueller HandelspunktEin virtueller Punkt, an dem Gas nach der Einspeisung und vor der Ausspeisunginnerhalb des Marktgebietes gehandelt werden kann. Der virtuelle Handelspunktist keinem physischen Ein- oder Ausspeisepunkt zugeordnet undermöglicht es Käufern und Verkäufern von Gas, ohne Kapazitätsbuchung Gaszu kaufen bzw. zu verkaufen.40. VorhalteleistungDie an einem Ein- oder Ausspeisepunkt eines örtlichen Verteilernetzes festgelegte,maximal möglic he Leistungsinanspruchnahme im Auslegungszustanddes Netzes.41. WerktageAbweichend von der Definition in § 2 Nr. 15 GasNZV sind im Folgenden unterWerktagen für die Fristenregelung alle Tage zu vers tehen, die kein Sonna-

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