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Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung 18den. Erfolgt die Steuerung durch die Transportkunden selbst, sind die Messwertebilanzrelevant.(b)(c)Für alle RLM-Entnahmestellen we rden ausschließlich gemessene Mengen(„Ist- Entnahmen“) in die Bilanz eingestellt.Standardlastprofile werden für alle die Ausspeisepunkte in die Bilanz eingestellt,für die die Netzbetreiber nach § 29 GasNZV verpflichtet sind,Standardlastprofile zu entwickeln und zuzuweisen („SLP-Entnahmestellen“).Bei SLP-Entnahmestellen sind die Tagesmengen der St andardlastprofilegemäß folgender Systematik bilanzrelevant:• Beim synthetischen Standardlastprofilverfahren ist die Tagesmengedes Lastprofils relevant, die sich bei Zugrundelegung der Prognosetemperaturam Vortag ergibt.• Bei der Ermittlung der bilanzrelevanten Mengen im analytischenStandardlastprofilverfahren erfolgt ein Zeitversatz um 48 Stunden:Bilanzrelevant am Tag D ist di e Ausspeisemenge des Vorvortages(D-2) des Lastprofils, das sich aus Z ugrundelegung der I st-Temperatur des Vorvortages (D-2) ergibt.Der Bilanzkreisnetzbetreiber ist zum Zw ecke der Bilanzierung ber echtigt undverpflichtet, eigene SLP anzuwenden, sofern der Ausspeisenetzbetreiber ihmkeine SLP zur Verfügung gestellt hat. Dies hat der Bilanzkr eisnetzbetreiberdem Bilanzkreisverantwortlichen vorab mitzuteilen.5. Gasmengen, die zum Zwecke der Erbr ingung von Regelenergie tatsächlic hbereitgestellt werden, gelten als an den Bilanzkreisnetzbetreiber übergebenoder übernommen und werden in der Tage sbilanzierung und im stündlichenAnreizsystem (§ 29) nicht berücksichtigt.§ 26Informationspflichten1. Der Bilanzkreisnetzbetreiber leitet die durc h den Aus speisenetzbetreiber ermitteltenund zugeordneten Mengenwerte a ggregiert für Entnahmestellen mitregistrierender Leistungsmessung („RLM “) untertägig an den Bilanzkreisver -antwortlichen weiter, damit dieser Ungl eichgewichte in seine m Bilanzkreisdurch geeignete Maßnahmen vermeiden oder ausgleichen kann.2. Der Bilanzkreisnetzbetreiber saldiert die durch den Ein- bzw. Ausspeisenetzbetreiberermittelten und vorläufig zugeordneten Mengen mit den dem Bilanzkreisbzw. Sub-Bilanzkonto vorläufig zugeordneten Einspeisemengen und teiltdem Bilanzkreisverantwortlichen unverzüglich den Saldo mit. Entsprechendesgilt für die endgültig zugeordnet en Mengen. Die endgültig zugeordnetenMengen sind ebenfalls nicht nachträglich um den Brennwert zu korrigieren.

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