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Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung 26§ 34Marktgebietsüberschreitende BilanzierungSofern die Bilanzkreisnetzbetreiber eine marktgebietsüberschreitende Bilanzierung(„MÜB“) anbieten, ist der Bilanzkreisverant wortliche nach Maßgabe der von Bilanzkreisnetzbetreibernveröffentlichten Bedi ngungen zu einer marktgebietsüberschreitendenBilanzierung berechtigt.Teil 6: Übertragung von Gas zwischen Bilanzkreisen unterschiedlicherMarktgebiete im Ausspeisenetz und MarktgebietsüberschreitenderTransport§ 35Übertragung von Gas zwischen Bilanzkreisen unterschiedlicher Marktgebieteim Ausspeisenetz1. Sind in einem Ausspeisenetz Letzt verbraucher über m ehrere Marktgebieteerreichbar, bietet derjenige Netzbetrei ber, in dessen Netz die Marktgebietsüberlappungbesteht (im Folgenden „Mi ni-MüT durchführender Netzbetreiber“genannt), den Trans portkunden/Bilanzkreisverantwortlichen im Rahmen dertechnischen Möglichkeiten und der wirt schaftlichen Zumutbarkeit die Übertragungvon Gasmengen zwisc hen in den Marktgebieten je weils gebildeten Bilanzkreisenan (im Folgenden „Mini-Mü T“ genannt). Diese Übertragung kannauf unterbrechbarer (im Rahmen der inte rn bestellten Kapazitäten in vorgelagertenNetzen) oder fester (im R ahmen zusätzlich intern zu bestellender Kapazitätenin vorgelagerten Netzen) Basi s erfolgen. Die geb uchte feste Übertragungskapazitätsteht dem Transportkunden nur unter den Einschränkungender Ziffer 8 zur Verfügung.2. Der Transportkunde kann die Nutz ung mit dem Mini-MüT durchführendenNetzbetreiber vereinbaren. Hierfür me ldet der Transportkunde bis spätestensam 10. Werktag vor B eginn des Liefermonats bei dem Mini-MüT durchführendenNetzbetreiber die Nutzung des Mini-MüT an und benennt den/die durchführendenBilanzkreisverantwortlichen. Die Einbrin gung der Übertragungspunktekann nur gem. § 21 erfolgen. Eine Beschränk ung der Nutzungshöheerfolgt gem. § 21 Ziff. 4.3. Vom Mini-MüT durchführenden Netzbetre iber werden Ein- und Ausspeis e-punkte eingerichtet. Die Durchführung des Mini-MüT erfolgt analog § 22 durchNominierung einer Ausspeisung aus dem abgebenden Bilan zkreis und einerentsprechenden Nominierung einer Einspeisung in den aufnehmenden Bilanzkreisdurch den jeweiligen Bilanz kreisverantwortlichen gegenüber dem Mini-MüT durchführenden Netzbetreiber. Dieser Netzbetreiber prüft diese Nominierungen.Ist die Übertragung von Gasm engen entsprechend der Nominierungennicht möglich, informiert dieser Ne tzbetreiber den jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichenüber die Anpassung der Nominierung.

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