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Datei öffnen - ENA- Energienetze Apolda GmbH

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Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung 489. EinspeisenetzbetreiberNetzbetreiber, mit dem der Transportkunde einen Einspeisevertrag abschließt.10. EinspeisepunktEin Punkt innerhalb eines Marktgebietes , an dem Gas an einen Netzbetreiberin dessen Netz übergeben werden kann, ei nschließlich der Übergabe an Importpunkten,inländischen Quellen und Pr oduktionsanlagen, Speichern od erMisch- und Konversionsanlagen.11. Externe RegelenergieDienstleistungen zur Regelung und Steuerung der Netze, die nicht interne Regelenergiei.S.v. Ziffer 18 sind, insbesondere- Beschaffung von Gas zum Ausgleich von Fehlmengen und/oder- Veräußerung von Gas zum Ausgleich von Überschussmengen.12. Feste KapazitätKapazität, die von dem Transportkunden auf fester Basis gemäß § 5 der Anlage3 buchbar ist.13. GastagDer Zeitraum von 6.00 Uhr eines Kale ndertages bis 6.00 Uhr des folgendenKalendertages.14. GaswirtschaftsjahrDer Zeitraum vom 1. Oktober, 6.00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober,6.00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.15. GeLi GasGeschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas6. Großverbraucher ohne TagesbandRLM-Entnahmestellen mit einer gesamt en Ausspeisekapazitätsbuchung oderVorhalteleistung von 300 MWh/h und mehr, soweit der Bilanzkreisverantwortlichenicht gegenüber dem Bilanzkreisnetz betreiber erklärt hat, dass die Entnahmestellestattdessen der Fallgruppe der Großverbraucher mit Tagesbandangehören soll und der Bi lanzkreisnetzbetreiber in diesem Fall nicht widersprochenhat.17. Großverbraucher mit TagesbandRLM-Entnahmestellen mit einer gesam ten Ausspeisekapazitätsbuchung oderVorhalteleistung von weniger als 300 MW h/h, soweit der Bilanzkreisverantwortlichenicht gegenüber dem Bilanzkreisnetzbetreiber erklärt hat, dass dieEntnahmestelle stattdessen der Fallgruppe der Großverbraucher ohne Tagesbandangehören soll.18. Interne RegelenergieDienstleistungen zur Regelung und Steuer ung der Netze, die z ur Verminderungdes Bedarfs an externer Regelenergie durch die Netzbetreiber aus- dem jeweils eigenen Netz;- den angrenzenden Netzen innerhalb des Marktgebietes;- den angrenzenden Netzen außerhalb des Marktgebietes bereitgestelltwerden.

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