13.07.2015 Aufrufe

Datei öffnen - ENA- Energienetze Apolda GmbH

Datei öffnen - ENA- Energienetze Apolda GmbH

Datei öffnen - ENA- Energienetze Apolda GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung 4Teil 1: Allgemeines§ 1AnwendungsbereichDiese Netzzugangsbedingungen enthalten die Regeln des Netzbetreibers <strong>ENA</strong><strong>Energienetze</strong> <strong>Apolda</strong> <strong>GmbH</strong> für den Zugan g zu einem oder mehreren (Teil-)Netzenim Marktgebiet der <strong>ENA</strong> <strong>Energienetze</strong> Ap olda <strong>GmbH</strong>einschließlich der hierfür angebotenenHilfsdienste. Der Netzzugang erfolg t auf Grundlage der in § 3 genannt enVerträge auf Basis dieser Netzzugangsbedingungen.Der Einbeziehung v on Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Transportkundenwird widersprochen. Die Erbringung sonstiger Hilfsdienste und Dienstleistungen bedarfeiner gesonderten schriftlichen Vere inbarung zwischen Transportkunde oderBilanzkreisverantwortlichem und Netzbetreiber <strong>ENA</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>Apolda</strong> <strong>GmbH</strong>.Soweit die folgenden Regelungen sich nu r auf das Angebot von Kapaz itäten undnicht auch auf das Angebot von Vorhaltele istung beziehen, sind sie für Ausspeiseverträgeörtlicher Verteilernetzbetreiber nicht anwendbar.§ 2BegriffsbestimmungenEs gelten die in Anlage NZB 1 der Ne tzzugangsbedingungen sowie anderweitig indiesen Netzzugangsbedingungen genannten Definitionen. Begriffe, die in der Einzahlverwendet werden, umfassen auch die Mehrz ahl und umgekehrt, soweit nicht ausdrücklichetwas anderes vorgesehen ist oder sich aus dem Sachz usammenhang ergibt.Für Begriffe, die in An lage NZB 1 nicht anderweit ig definiert werden, gelten dieDefinitionen des Ges etzes über die Elek trizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vom7. Juli 2005 und der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen(GasNZV) vom 25. Juli 2005 in ihrer jeweils gültigen Fassung.§ 3Vertragsübersicht1. Der Zugang zu einem oder mehreren (Te il-)Netzen im Marktgebiet erfolgt aufBasis folgender Einzelverträge:−−−Einspeisevertrag, auf dessen Grundl age der Transportkunde Gas an einemEinspeisepunkt in das Mar ktgebiet einspeist und der Eins peisenetzbetreiberverpflichtet ist, die jewe ilige Transportdienstleistung für denTransportkunden zu erbringen.Ausspeisevertrag, auf dessen Grundlage der Transportkunde Vorhalteleistungbzw. Kapazitäten an einem Au sspeisepunkt innerhalb de s Marktgebietesbucht und der Ausspeisenetzbetreiber verpflichtet ist, die jeweiligeTransportdienstleistung für den Transportkunden zu erbringen.Bilanzkreisvertrag, auf dessen Grundlage der Ausg leich und d ie Abrechnungvon Differenzen zwischen den dies em Bilanzkreis zugeordneten einundausgespeisten Gasmengen, die Übertragung von Gasmengen zwi-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!