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Einführung einer Satzung über die Erhebung ... - FWG Idstein

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Idst<strong>einer</strong> Zeitung vom 15. August 2013IDSTEINBürger sollen für Straßensanierungen bezahlen15.08.2013 - IDSTEINVon Volker StavenowAb 1. Januar 2014 sollen <strong>die</strong> Idst<strong>einer</strong> Grundstückseigentümer beiStraßensanierungen zur Kasse gebeten werden! Das hat der Idst<strong>einer</strong>Magistrat auf s<strong>einer</strong> jüngsten Sitzung beschlossen. „Es ging um <strong>die</strong> <strong>Einführung</strong>einmaliger oder wiederkehrender Straßenbeiträge. Der Magistrat hat sich dazuentschossen, wiederkehrende Straßenbeiträge einzuführen“, erläutertBürgermeister Gerhard Krum.Wiederkehrend heißt nichts anderes, als dass <strong>die</strong> Zahlungspflichtigen jährlicheinen Betrag zwischen geschätzt 200 und 400 Euro, je nach Grundstücksgröße,abführen müssen – egal, ob ihre Straße saniert werden muss oder nicht. „Sowill der Magistrat vermeiden, dass bei <strong>einer</strong> anstehenden Straßensanierung aufeinen Schlag sehr hohe Beitragssummen fällig werden. Das können ganzschnell bis zu 10 000 Euro sein“, erklärt Gerhard Krum.Hintergrund <strong>die</strong>ses Beschlusses ist der defizitäre Idst<strong>einer</strong> Haushalt und <strong>die</strong>Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG): Das Land Hessen ändertevor dem Hintergrund des Abbaus von Landesschulden und der beschlossenenSchuldenbremse das KAG so, dass eine Straßenbeitragssatzung für Kommunennicht mehr optional, sondern verpflichtend eingeführt werden muss. „Es istglasklar: Unser Haushalt für 2014 wird von der Kommunalaufsicht nurgenehmigt, wenn wir eine Straßenbeitragssatzung einführen.“Erhebliche VorarbeitIm Vorfeld muss <strong>die</strong> Stadt laut Krum eine erhebliche Vorarbeit – ähnlich wiebei <strong>Einführung</strong> der gesplitteten Abwassergebühren – leisten. Grundstückemüssen aus der Luft fotografiert, <strong>Erhebung</strong>en <strong>über</strong> Flächen erstellt,Abrechnungen ausgearbeitet und vor allem <strong>die</strong> Idst<strong>einer</strong> bei Veranstaltungen<strong>über</strong> den Hintergrund der Straßenbeiträge informiert werden. „Das letzte Worthat <strong>die</strong> Stadtverordnetenversammlung, aber wenn <strong>die</strong>ser Beschluss desMagistrats bestätigt wird, kommt ein Riesenaufwand auf uns zu.“26

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