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Einführung einer Satzung über die Erhebung ... - FWG Idstein

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15.08.2013 Beoachter01, <strong>die</strong>ser Kommentator ist bei uns registriert.Kommentar bewerten (13) (6)StraßensanierungDer Bürger als Souverän hat <strong>die</strong> Schuldenbremse beschlossen, wohlweislichum der Verprassung von Steuergeldern endlich Einhalt zu gebieten.Grundstücksfotos und Daten dürften ja noch von der Berechnung derAbwassergebühren vorhanden sein -im Zweifel gibt es ja auch noch das Amtfür Bodenmanagement(Katasteramt).Im Übrigen ist <strong>die</strong> Politik gehalten sich mal ihren Subventionskatalog in allenBereichen anzusehen und vor allem freiwillige Leistungen zu reduzieren.Aber auch einmal bei sich selbst anfangen:Eine Reduzierung der Anzahl derMandatsträger in allen Bereichen und <strong>die</strong> Senkung der Sitzungsgelder um 50% wäre doch einmal ein Anfang.Der Bürger als Steuerzahler ist <strong>die</strong>se Ausgabementalität der öffentlichen Handschon lange leid!15.08.2013 Eingeborener, <strong>die</strong>ser Kommentator ist bei uns registriert.Kommentar bewerten (14) (28)Endlich das Richtigedas alle paar Jahrzehnte Strassensanierungen (der Gehwege, der Beleuchtung,der Abflüsse und auch der Fahrbahn) notwendig sind ist selbstverständlich.Das es der Bürger - so oder so (Steuer, Umlage, Abgabe) - zahlen wirdebenfalls.Daher ist das Gejammer, dass dem armen Bürger etwas zusätzlichesaufgebürdet wird - irrelevant.Jedem Hauseigentümer sollte klar sein, dass er Rücklagen bilden muss. Fürdas Dach, <strong>die</strong> Fassade, <strong>die</strong> Heizung und eben auch <strong>die</strong> umgebenden Strassen.Die Erfahrung aber zeigt, dass viele "plötzlich und unerwartet" nach nur 25Jahren Reparaturbedarf haben und dann das Jammern <strong>über</strong> <strong>die</strong> Kostenanfangen.Das es eine faire Aufteilung der Kosten bei hochfrequentiertenDurchgangsstrassen geben muss ist selbstverständlich und sicherlich auchentsprechend geregelt.Unterm Strich : Wer <strong>über</strong> seine Verhältnisse lebt (weil er sich nichtausreichend <strong>über</strong> seine Pflichten als Eigentümer informiert) hat kein Recht zuJammern.29

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