Einführung einer Satzung über die Erhebung ... - FWG Idstein
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wenn es keine Möglichkeit gibt, <strong>die</strong> benötigten Mittel durch spezielle Entgeltezu beschaffen. Letzteres ist hier aber der Fall, weil es <strong>die</strong> Ausbaubeiträge gibt.Mit anderen Worten: Keine Ausgaben aus Steuermitteln, wenn sie durchandere Einnahmemöglichkeiten gedeckt werden können.Rechtsanwalt Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.Foto: privat45