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Einführung einer Satzung über die Erhebung ... - FWG Idstein

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Auf mehreren SchulternDas Verwaltungsbüro Göringer-Hofmann-Bauer hat <strong>die</strong> Vor- und Nachteile derbeiden unterschiedlichen Beitragsarten unter <strong>die</strong> Lupe genommen; Erich Bauerstellte den Bürgern <strong>die</strong> Ergebnisse vor und versuchte ein wenig Licht in <strong>die</strong>Abrechnungsformen zu bringen. So werde beim einmaligen Beitrag kritischbeurteilt, dass sehr hohe Kosten auf den einzelnen Bürger zukommen können.Bei der wiederkehrenden Variante werde <strong>die</strong> Last auf mehrere Schulternverteilt, wobei <strong>die</strong> Solidargemeinschaften zu individuellenAbrechnungsgebieten in den einzelnen Stadtteilen und <strong>Idstein</strong>-Kern mit etwa16000 Einwohnern zusammengefasst werden.Beitragspflichtig sind sogenannte grundhafte Straßenerneuerungen, es gehtalso nicht um Straßenunterhaltung (im Haushalt mit 200000 Euro abgedeckt)oder Straßenerhalt (mit 400000 Euro im Haushalt). Auch Kreis-, Landes- undBundesstraßen kommen nicht in <strong>die</strong> Berechnung. Ortsteile, in denen keineStraßen erneuert werden, müssen also auch nichts zahlen. Abgerechnet wird inder Regel zum Jahresende. Auch <strong>die</strong> Stadt hat einen Anteil der Kosten zutragen: 35 Prozent werden anvisiert, vom Gesetzgeber sind mindestens 25Prozent vorgeschrieben.Nicht auf Nebenkosten von Mietern umlegbarDie betroffenen Grundstücke definieren sich bei der Berechnung nicht nur <strong>über</strong>ihre Fläche, sondern auch <strong>über</strong> einen Nutzungsfaktor, das heißt, wie vielGeschosse im Bebauungsplan vorgesehen sind beziehungsweise – im Falleeines fehlenden Bebauungsplanes – wie viel Geschosse in der Umgebung üblichsind. Die Berechnung spiegelt also nicht unbedingt <strong>die</strong> individuelleWohnsituation wider. Wer zu zweit in einem Bungalow auf einem großenGrundstück lebt, muss tiefer in <strong>die</strong> Tasche greifen als <strong>die</strong> Eigentümer dermehrgeschossigen Appartement-Anlage nebenan.Gewerbe- und Industriegebiete werden mit einem Zuschlag belegt,wohingegen Grundstücke im Außenbereich (Gärten, Äcker etc.) wesentlichniedriger berechnet werden. Für 20 Jahre von Beiträgen verschont wird, werfür sein Grundstück Erschließungskosten zahlen musste. Mit <strong>über</strong>haupt k<strong>einer</strong>Belastung müssen Mieter rechnen, denn <strong>die</strong> Straßenbeiträge sind nicht auf <strong>die</strong>Nebenkosten umlegbar, was von einigen anwesenden Bürgern als ungerechtempfunden wurde, „denn <strong>die</strong> nutzen ja auch <strong>die</strong> Straßen“.61

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