13.07.2015 Aufrufe

Waffenrecht: Rocker wie Hells Angels, Bandidos, Gremiums oder ...

Waffenrecht: Rocker wie Hells Angels, Bandidos, Gremiums oder ...

Waffenrecht: Rocker wie Hells Angels, Bandidos, Gremiums oder ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 20 -<strong>Bandidos</strong> MC Passau ist vielmehr davon auszugehen, dass auch dieses Chapterzahlreiche Kontakte und Verbindungen zu anderen Ortsgruppen des <strong>Bandidos</strong> MCbesitzt. Dies belegen insbesondere die Antrittsbesuche der führenden Persönlichkeitendes Chapters des <strong>Bandidos</strong> MC Passau in ganz Europa, Amerika und Asien,so<strong>wie</strong> die Verbindung mit dem Friendship Chapter MC Allersberg anlässlich deszehnjährigen Bestehens dieses Motorradclubs (abrufbar unter: http:///www.bandidospassau.de/history).63Schließlich widerlegt das zwischen dem <strong>Hells</strong> <strong>Angels</strong> MC und dem <strong>Bandidos</strong> MC geschlosseneFriedensabkommen die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, allein aufdas Chapter <strong>Bandidos</strong> MC Passau abzustellen. Denn das Abkommen wurde von denführenden Personen des <strong>Hells</strong> <strong>Angels</strong> MC und des <strong>Bandidos</strong> MC in Deutschland mitWirkung für alle Charter und Chapter abgeschlossen. Dies zeigt sich auch darin,dass die mächtigen <strong>Rocker</strong>bosse ihre bisherige Position aufgegeben haben, jederOrtsverein agiere selbständig (vgl. Spiegel online vom 26.5.2010, abrufbar unter:http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bandidos-und-hells-angels-friedensschlussderkuschelrocker-a-696843.html).64Darüber hinaus lässt die Auffassung des Verwaltungsgerichts völlig außer Betracht,dass es sich bei dem <strong>Bandidos</strong> MC Passau um eines von inzwischen 71 Chapterndieser <strong>Rocker</strong>gruppe in Deutschland handelt, die der Organisierten Kriminalität imSinn von Art. 1 Abs. 3 BayVSG in Gestalt der <strong>Rocker</strong>kriminalität zugerechnet werden,<strong>wie</strong> oben im Einzelnen dargelegt wurde (vgl. u.a. VerfassungsschutzberichtBayern 2011 S. 257). Diese Einschätzung wird von den Sicherheitsbehörden bundesweitgeteilt (vgl. Vahldieck "<strong>Rocker</strong>- und Bandenkriminalität als Problem der InnerenSicherheit in Deutschland, 2010). Hinzu kommt zum anderen, dass nach Auffassungdes Senats unter Berücksichtigung der im Bild der Öffentlichkeit hervorgerufenenAußenwirkung nicht ausschließlich die formale Zugehörigkeit des Klägersnur zu einem bestimmten Chapter, nämlich des <strong>Bandidos</strong> MC Passau, in den Blickzu nehmen ist. In der Öffentlichkeit wird nämlich vor allem wahrgenommen, dassMitglieder des <strong>Bandidos</strong> MC allgemein in zahlreichen Fällen Verbindungen zur OrganisiertenKriminalität <strong>oder</strong> zum kriminellen Milieu haben, wobei diese Verbindungennicht einem bestimmten Chapter eines MC zugeordnet werden. Hinzu kommt dieinsbesondere in den Auseinandersetzungen mit rivalisierenden Gruppierungen, vorallem dem <strong>Hells</strong> <strong>Angels</strong> MC, aufgeflammte Gewaltbereitschaft, <strong>wie</strong> die im VerfassungsschutzberichtBayern 2012 aufgeführten Fälle von schweren Gewalttaten von

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!