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Waffenrecht: Rocker wie Hells Angels, Bandidos, Gremiums oder ...

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- 48 -8Der Beklagte beantragte,9die Klage abzuweisen.10Mit Urteil vom 8. Mai 2012 hob das Verwaltungsgericht Regensburg den Bescheidauf.11Es legte im Wesentlichen dar:12Aus den seitens des Beklagten in das Verfahren eingeführten Erkenntnisquellenkönne nicht der Rückschluss gezogen werden, dass dem Kläger die Tatsache bekanntgewesen sei, wonach gegen einen Teil der Mitglieder des <strong>Bandidos</strong> MC Regensburgin der Vergangenheit (vor 2007) polizeiliche Erkenntnisse gewonnen wordenseien und er sich bewusst mit der Vergangenheit dieses Personenkreises identifizierte.Diese Tatsachen seien daher nicht ausreichend, um zu unterstellen, der Klägerbewege sich in einem Milieu, in dem üblicherweise Straftaten begangen werdenund in dem missbräuchlicher Besitz und illegales Führen von Waffen vertreten sei.Bei der anzustellenden Prognoseentscheidung dürfe zudem das eigene Verhaltenund Auftreten des Klägers nicht unberücksichtigt bleiben. Zwischen den Beteiligtensei unstreitig, dass sich der Kläger in der Vergangenheit keiner Straftat schuldig gemachthabe. Es lägen daher keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass der Klägergegen waffenrechtliche bzw. sprengstoffrechtliche Bestimmungen verstoßenwerde.13In der vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung beantragt der Beklagte,14das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 8. Mai 2012 zu ändernund die Klage abzuweisen.15Das Verwaltungsgericht habe den rechtlichen Maßstab der Unzuverlässigkeit hierverkannt, soweit es entscheidungstragend darauf abstelle, dass der Kläger bislangstrafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei. Das zu beobachtende Milieu desKlägers, also das soziale Umfeld, mit dem er Kontakte habe und in das er integriertsei, sei nicht auf den <strong>Bandidos</strong> MC Regensburg beschränkt. Es sei realitätsfremdanzunehmen, dass die Mitglieder des Chapters des <strong>Bandidos</strong> MC Regensburg ihrsoziales Umfeld bzw. ihr Milieu ausschließlich in diesem Chapter fänden, dass keine

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