Waffenrecht: Rocker wie Hells Angels, Bandidos, Gremiums oder ...
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- 46 -erlässt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, 21. Senat,durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof Polloczek,den Richter am Verwaltungsgerichtshof Abel,den Richter am Verwaltungsgerichtshof Dachlaueraufgrund mündlicher Verhandlung vom 8. Oktober 2013am 10. Oktober 2013folgendesUrteil:I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom8. Mai 2012 wird geändert.Die Klage wird abge<strong>wie</strong>sen.II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerkann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zuvollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvorSicherheit in gleicher Höhe leistet.IV. Die Revision wird zugelassen.Tatbestand:1Der 1965 geborene Kläger wendet sich gegen den Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicherErlaubnisse.2