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Ausgabe 10/2013 Wirtschaftsnachrichten West

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Geld & FinanzenDer einheitliche europäischeZahlungsverkehr wird RealitätLaut EU-Verordnung tritt mit 1.2.2014 die ausschließliche Verwendung der SEPA-Instrumentefür die Zahlungsverkehrsabwicklung in Kraft. Das bedeutet, dass die bestehenden nationalenEuro-Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch SEPA Credit Transfer und SEPA Direct Debitersetzt werden – und die elf-stelligen Kontonummern endgültig durch die IBAN ersetztwerden. Der BAWAG-P.S.K.-Zahlungsverkehrsexperte Oliver Drucks erklärt im Interview mitChefredakteurin Marie-Theres Ehrendorff, worauf KMU besonders achten sollten.n Herr Drucks, wozu gibt es überhauptdie Umstellung auf einheitliche europäischeKontonummern?Damit in ganz Europa die gleichen Standardsim Zahlungsverkehr gelten. Für Unternehmenhat es den Vorteil, dass der gesamteEuro-Zahlungsverkehr mit nur einer Kontoverbindungabgewickelt werden kann. Dasbisher auf Österreich beschränkte Lastschriftverfahrenist nun auch grenzüberschreitendmöglich.n Wie setzt sich die 22-stellige IBAN-Zahl zusammen?Je nach nationalen Spezifikationen ist dieIBAN unterschiedlich lang, aber maximal34-stellig. Eine österreichische IBAN bestehtimmer aus 20 Stellen. Die IBAN kannjedoch nicht selbst berechnet werden. FalscheIBANs führen zu unnötigen Rückleitungsspesen,da die Zahlungsaufträge nichtdurchgeführt werden können.Foto: BAWAG P.S.K.n Bringt SEPA Vorteile für KMUs und,wenn ja, welche?Mit der SEPA-Lastschrift sind auch grenzüberschreitendeLastschriften möglich. Imgesamten SEPA-Raum gibt es eine einheitlicheGutschrift- und Lastschriftvaluta.Unternehmen sollten mit ihrem Softwarepartnerabklären, ob die Umstellung extrabeauftragt und bezahlt oder im Wartungsvertraginkludiert ist. Außerdem ist es ratsam,rechtzeitig Kunden und Lieferanten die neueIBAN und BIC bekanntzugeben bzw. Änderungenauch auf Drucksorten wie Rechnungen,Briefpapier etc. vorzunehmen. Übrigenswäre die Umstellung eine gute Gelegenheit,interne Prozesse zu durchleuchten und –wenn nötig – zu verbessern. Unerlässlich istes auch, mit der Bank die neuen Dateien zutesten.n Welche Tücken können in der Umstellungauf Unternehmer zukommen undwie kann sich der Unternehmer ambesten auf die Umstellung vorbereiten?Bei der Konvertierung der Bankverbindungenin IBAN und BIC kommen geschlosseneund falsche Kontoverbindungen zum Vorschein– eine gute Möglichkeit, die Stammdatenzu bereinigen. Aber: Bei verspäteterUmstellung droht die technische Zahlungsunfähigkeit.Bei finalen Lastschriften zwischenUnternehmern (B2B–Lastschriften)muss eine Kopie des Mandates bei der Bankdes Bezogenen (Debitor) hinterlegt sein,sonst wird der Auftrag automatisiert abgelehnt.Das gilt jedoch nur für B2B-Lastschriften,aber nicht für CORE-Lastschriften,die ja 56 Tage Einspruchsrecht für denBezogenen ermöglichen.n Sind wir mit SEPA für die Zukunft gerüstet?Auch für das immer beliebterwerdende mobile-banking über dasHandy?Wir haben eine QR Code reader in unserersmartphone APP, denn alle relevanten Datensind im QR Code hinterlegt. Diese werdenbeim Scannen direkt übernommen, so erspartsich der Auftraggeber das Eintippen.Auch KMU können diesen QR Code aufRechnungen andrucken und ihre Zahlungseingängeanschließend einfacher zuordnen.Diese Vereinheitlichung ermöglicht die Vergleichbarkeitvon Bankdienstleistungen aufeuropäischer Ebene.n Worauf sollen Unternehmen vor demStart von SEPA unbedingt achten?Alle Kontonummern und Bankleitzahlen inden Stammdaten des Unternehmens müssenauf IBAN und BIC umgestellt werden. Dasist mittels des IBAN-Konvertierungsservicemöglich. Darüber hinaus ist die SEPA-Umstellungauch mit einem hohen IT-Aufwandim Unternehmen verbunden. Die gemeinsamePlanung mit der Hausbank unterstütztdie Kunden dabei, einen effizienten und vollständigenUmstellungsplan zu erstellen. Esmüssen hausinterne Systeme, Schnittstellenund Geschäftsprozesse angepasst werden.IBAN und BIC müssen auf Rechnungen angeführtbzw. auch in Datenbanken erfasstwerden. Außerdem erfolgt mit SEPA einUmstieg auf die neue Zahlungsanweisungmit IBAN und BIC anstelle des bisherigenErlagscheins. In der Planung sollte das Unternehmendarüber hinaus auch notwendigeSchulungsmaßnahmen der Mitarbeiter berücksichtigen.n Wo lauern echte „Gefahren“ bei derUmstellung auf SEPA?Es gibt eine Fülle an Gesetzen, Verordnungenund technischen Richtlinien, die Formvorschriftenund Fristen vorschreiben. Das bedeutet,dass die IT bzw. die Softwareentwicklungund die Finanzbuchhaltung sehr intensivzusammenarbeiten müssen, um die Abläufeanzupassen. Die größte Herausforderungstellt die SEPA-Lastschrift dar. Die neuenFormvorschriften verlangen neue Datenfelder,die es bisher nicht gab, daher müssen Datenbankenund sämtliche Formulare erweitertwerden. Bei finalen Lastschriften (B2B) müssenim Gegensatz zu den nicht-finalen Lastschriften(Einspruch 56 Tage) neue Ermächtigungenzum Einzug (Mandat) mit dem Zahlungspflichtigenvereinbart werden. Ü22WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>

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