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Gott beschütze unser Land! - Dr. Lothar Gassmann

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einer schrittweisen Verbesserung dermilitärischen Fähigkeiten die Redewar, wird in Art. 43 von „Abrüstung“geredet – ein Widerspruch in sich undeine Verschleierung des wahrenSachverhaltes! Letztlich soll Europa indie „Terrorismusbekämpfung“ eingebundenwerden (was auch immer dasbedeutet) – und mit diesem Argumentwird (ähnlich wie in den USA) faktischaufgerüstet.Außerordentlich viel Macht erhält derEU-Außenminister, der als einziger inder EU-Verfassung eine aus demRahmen fallende Bezeichnung trägt:Art. 43, 2: „Der Hohe Vertreter der Unionfür Außen- und Sicherheitspolitik (d.i.der ´Außenminister` der EU, d. Verf.)sorgt unter Aufsicht des Rates und in engemund ständigem Benehmen mit dempolitischen und sicherheitspolitischen Komiteefür die Koordinierung der zivilen undmilitärischen Aspekte dieser Missionen.“Hier entsteht natürlich ein klarer Konfliktzu Art 87a des deutschen Grundgesetzes.Das EU-ErmächtigungsgesetzDie Europäische Union soll zu einemeigenen Staatsgebilde werden, einBinnenstaat mit Außenminister. Sowird in Art. 47 festgestellt: „Die Unionbesitzt Rechtspersönlichkeit.“ Inunmittelbarem Zusammenhang damitsteht das, was Prof. Schachtschneiderin seiner Klage als EU-„Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet:Art. 48, Absatz 2: „Die Regierung jedesMitgliedsstaats, das Europäische Parlamentoder die Kommission kann dem RatEntwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen.Diese Entwürfe können unter anderemeine Ausdehnung oder Verringerungder der Union in den Verträgen übertrage-Zeitjournal 4 / 2008 32nen Zuständigkeiten (d.i. eine Ermächtigung!,d. Verf.) zum Ziel haben. DieseEntwürfe werden vom Rat dem EuropäischenRat übermittelt und den nationalenParlamenten zur Kenntnis gebracht.“ –Man lese genau: Die nationalen Parlamentenehmen das, was ihre Regierungenzusammen mit der EU-Spitzeerstreben und beschließen, lediglichzur Kenntnis. Ähnliches ermöglicht diesogenannte „Flexibilitätsklausel“ Art.352 des Vertrags über die Arbeitsweiseder EU, auf die wir noch zu sprechenkommen.Umfassende Zuständigkeitender EUDer Lissabonner Vertrag ist zweigeteiltin den eigentlichen „Vertrag über dieEuropäische Union“ und einen genausoverbindlichen „Vertrag über dieArbeitsweise der Europäischen Union“,wo es mehr um die formalen Dingegeht, so etwa um die verschiedenenGremien der Union. Im „Vertrag überdie Arbeitsweise der EU“, auf den wiruns jetzt konzentrieren, wird unterschiedenzwischen verschiedenenZuständigkeiten, nämlich einer ausschließlichenZuständigkeit und einerteilweisen Zuständigkeit.Art. 2, Absatz 1 (Arten und Bereiche derZuständigkeit der Union): „Übertragen dieVerträge der Union für einen bestimmtenBereich eine ausschließliche Zuständigkeit,so kann nur die Union gesetzgeberischtätig werden und verbindlicheRechtsakte erlassen; die Mitgliedstaatendürfen in einem solchen Fall nur tätig werden,wenn sie von der Union hierzu ermächtigtwerden, oder um Rechtsakte derUnion durchzuführen.“Absatz 2: „Übertragen die Verträge derUnion für einen bestimmten Bereich eine

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