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Gott beschütze unser Land! - Dr. Lothar Gassmann

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nehmen kann – nämlich, zu entscheiden,ob das Grundgesetz durch europäischesRecht (etwa die EU-Grundrechte-Charta) abgelöst werdendarf. Dies darf nur durch eine Volksabstimmunggeschehen. Diese jedochsoll uns verweigert werden.Eine politisch wichtige Forderungwäre ein Referendum (Volksabstimmung)über die konsolidierteFassung des Vertrages über dieEuropäische Union, wie es etwaauch in Irland durchgeführt wurde,damit wir nicht <strong>unser</strong> Grundgesetzeintauschen gegen eine höchst bedenklicheVerfassung ohne <strong>Gott</strong>esbezug.Die Pro- und die Contra-Seitemüssten hierbei ihre Sicht gleichberechtigtin der Öffentlichkeit darlegendürfen.Prof. Schachtschneider weiter: „DasZustimmungsgesetz ist darüber hinausstaatswidrig, weil der Verfassungsvertragdie existenzielle StaatlichkeitDeutschlands weitestgehendzugunsten einer existenziellenStaatlichkeit der Europäischen Unioneinschränkt.“ Die Politik kanndann „nicht mehr von den nationalenParlamenten verantwortet werden, weildas demokratierechtlich notwendigePrinzip der begrenzten Ermächtigung(endgültig) verlassen ist.“ (S. 4). Eshandelt sich um eine Totalermächtigung!Zunächst ging es um eineWirtschaftsgemeinschaft – jetztgeht es um die Grundlagen <strong>unser</strong>esStaates! Sie dürfen nicht einer Bürokratiebehördeausgeliefert werden, dienur von Regierungshäuptern gelenktwird, aber nicht mehr von Entscheidungender Basis. Da sollten wir unsZeitjournal 4 / 2008 37das demokratische MusterlandSchweiz mit seinen basisdemokratischenElementen viel eher zum Vorbildnehmen.Zu fordern wäre also weiter einMehr an Demokratie, z.B. durchVolksabstimmungen, statt einesWeniger, wie es uns in der EUdroht. Denkbar wäre zur Stärkung desdemokratischen Prinzips etwa aucheine Volksabstimmung über die „Homo-Ehe“,wobei uns klar sein muss,dass die Mehrheit der Bevölkerungnicht unbedingt gemäß der Bibel abstimmenwürde. Gravierende Entscheidungen,wo es um politische,aber auch um geistliche Dimensionengeht, dürfen jedenfalls nicht über dieKöpfe der Menschen hinweg entschiedenwerden.Prof. Schachtschneider weiter:„Der Deutsche Bundestag darf keine Gesetzegeben und auch nicht durch GesetzVerträgen zustimmen, die seine Befugnisseüberschreiten, jedenfalls nicht, wenndiese Gesetze oder Verträge dazu beitragen,den Staat, der das Grundgesetz verfassthat, aufzuheben oder wesentlich inseiner existenziellen Staatlichkeit einzuschränken.Eine solche Gesetzgebungverletzt nicht nur den Bestand der BundesrepublikDeutschland sondern auch diefreiheitliche demokratische GrundordnungDeutschlands, also die Ordnung des Art.20 des Grundgesetzes. Dadurch wird dieWiderstandslage nach Art. 20 Abs. 4 GGgeschaffen.“ (S. 6).Schachtschneider weist warnend daraufhin, dass die rechtsprechendeGewalt des Europäischen Gerichtshofesbereits in den letzten Jahren stetigzugenommen hat (EuropäischeStaatsanwaltschaft, EuropäischerHaftbefehl), ebenso die gemeinsame

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