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Gott beschütze unser Land! - Dr. Lothar Gassmann

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schiedener Parteien vorläufig nochabgemildert werden konnte). Der EuropäischeHaftbefehl besagt also, dasseine in Deutschland nicht strafbareHandlung zur Auslieferung an ein anderesEU-<strong>Land</strong>, in dem dies einenStraftatbestand darstellt, führen kann.Dies war Anlass für ein Verfahren vordem Bundesverfassungsgericht imJahre 2005, welches das Ergebnishatte, dass ein Deutscher – gemäßArt. 16 Abs. 2 GG – nicht an das Auslandausgeliefert werden darf, wenndie vorgeworfene Tat einen „maßgeblichenInlandsbezug“ hat (Reuters / ap25.11.2005).Noch schützt uns das Grundgesetzund dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.Wenn dieses abernichts mehr Letztgültiges zu sagenhat, wenn nur noch der EuropäischeGerichtshof europäisch verbindlichesRecht zu sprechen hat, dann fällt dieserSchutz weg. Wer auf Dinge hinweist,welche die Bibel Sünde nennt,kann dann europaweit geahndet undverfolgt werden. Hierzu genügt bereits,dass eine entsprechende Beschuldigungerhoben wird. Wer wird dannnoch deutlich predigen? Hoffentlichviele!Der Herausgeber von TOPIC, UlrichSkambraks, hat in einem Artikel überden Europäischen Haftbefehl Folgendesgeschrieben:„Die Grundlage jeder modernen Diktaturbesteht in der allgemeinen Kriminalisierungihrer Untertanen. Aus dieser Perspektivebetrachtet ist es wichtig, darüber nachzudenken,welches Instrument mit dem EuropäischenHaftbefehl eigentlich geschaffenwurde. Zur Bekämpfung von Terroristenund Kriminellen mag es wirkungsvollsein und ist deshalb sehr zu begrüßen,aber mit dem Haftbefehl könnten auchmissliebige EU-Bürger aller Art mit zweifelhaftenAnschuldigungen schnell verhaftetund weggeschlossen werden. Gerade derDiskriminierungsvorwurf lässt sich gut dazuinstrumentalisieren.“ (Erneuerung undAbwehr Nr. 2 / 2005, S. 16).Strafen,Sanktionen, ZwangsgelderAuch gegen nicht zahlungsfähige odernicht ins System passende Staatensind drakonische Strafen im „Vertragüber die Arbeitsweise der EU“ enthalten:Art. 126, Absatz 11: „Solange ein Mitgliedstaateinen Beschluss nach Absatz 9 nichtbefolgt, kann der Rat beschließen, eineoder mehrere der nachstehenden Maßnahmenanzuwenden. … Geldbußen inangemessener Höhe können verhängtwerden.“ Strafen werden von der Zentralstellein Brüssel verhängt, wennfinanzielle Defizite bestehen, die nichtübereinstimmen mit der gesamteuropäischenBilanz. Auch Deutschlandwar hiervon schon betroffen.Art. 132, Absatz 3: Die Europäische Zentralbankist befugt, „Unternehmen beiNichteinhaltung der Verpflichtungen … mitGeldbußen oder in regelmäßigen Abständenzu zahlenden Zwangsgeldern zubelegen.“EU und UNOÜber der EU steht nur noch die UNO(Vereinte Nationen) als oberstes Gremiumzur Schaffung der „One World“.Auch militärisch arbeitet die EU mit derUNO zusammen, wobei der genaueZeitplan bezüglich der Aufrüstungauffällt:Zeitjournal 4 / 2008 35

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