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Der integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan konkret - IBRP

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[ibrp.pdf]Seite 32Die Frage nach der Funktion der Hilfen, nach der Zuordnung zu Leistungsbereichen,macht die Angebotsprofile von Einrichtungen <strong>und</strong> Diensten flexibler <strong>und</strong>bietet neue Möglichkeiten.Zeiteinschätzung der HilfenDie Umsetzung bis zu einer Zeiteinschätzung ist erfahrungsgemäß am schwierigsten.Hilfen für die Einordnung in ZeitstufenVoraussichtlich wird es in den verschiedenen B<strong>und</strong>esländern unterschiedliche Regelungenfür die Einordnung in Zeitstufen geben.Unabhängig von den länderrechtlichen Regelungen sind jedoch folgende methodischeHilfen für die Zuordnung von vereinbarten Hilfen zu Zeitstufen wichtig: Alledirekt klientenbezogenen Leistungen müssen hinsichtlich ihres durchschnittlichenwöchentlichen Zeitaufwands berücksichtigt werden. Dieser Schritt wird in der Praxisnicht immer einfach sein. Er bedeutet, die im vorigen Schritt besprochenen <strong>und</strong> mit denBeteiligten ausgehandelten Leistungen auf eine der Zeitstufen zu beziehen. Die Beteiligtenmüssen sich auf einen durchschnittlichen wöchentlichen Zeitwert verständigen.Dabei sind Schwankungen - soweit sie einzuschätzen sind - zu berücksichtigen <strong>und</strong> aufeinen Mittelwert zu beziehen. Mit den Zeitstufen werden die voraussichtlich erforderlichendirekt klientenbezogenen Leistungen in dem jeweiligen Leistungsbereich erfasst.Zu den direkt klientenbezogenen Leistungen gehören: alle Kontakte mit dem Klienten,alle Tätigkeiten, die nur für diesen Klienten stattfinden (Kontakte zum rechtlichenBetreuer, zu Nachbarn, zu Angehörigen, zu Behörden), Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung vonKontakten, Fallbesprechungen, Helferkonferenzen, Dokumentation, das Verfassen vonBerichten, Fertigung von Anträgen <strong>und</strong> Schreiben sowie die Wegezeiten, die regelmäßiganfallen werden. Bei der derzeitigen durchschnittlichen Arbeitszeit von 38,5 St<strong>und</strong>enpro Woche kann man jetzt die Jahresarbeitszeit abzüglich Urlaub, durchschnittlichenKrankheitstagen <strong>und</strong> Fortbildung abziehen. Wieder auf wöchentlich verfügbareArbeitszeit berechnet, kommen dabei ca. 31 St<strong>und</strong>en durchschnittlich verfügbarerArbeitszeit heraus.Nicht mitzurechnen bei einer Einschätzung direkt klientenbezogener Leistungensind die Zeiten, die nur indirekt für den Klienten anfallen. Als diese definieren dieLeistungstypbeschreibungen zum Beispiel: Teambesprechungen <strong>und</strong> Büroorganisation,allgemeine Dokumentation, Supervision, Teilnahme an der PSAG <strong>und</strong> anderenFachgruppensitzungen, Außendarstellung bzw. Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtung,Kontakte zu anderen Einrichtungen. Hierzu gehören auch Zeiten für Fortbildungen etc.Diese Tätigkeiten sind aus Erfahrung mit etwa 7-9 St<strong>und</strong>en wöchentlich anzusetzen.Ein durchschnittlicher Mitarbeiter ist also 22-24 St<strong>und</strong>en direkt klientenbezogen tätig.Die Zeitstufen gehen von einem unmittelbaren Zeitaufwand eines Betreuers füreinen Klienten aus. Bei allen Maßnahmen, Leistungen oder Tätigkeiten, die einBetreuer mit mehreren Klienten zusammen erbringt oder verrichtet, muss der Zeitaufwanddes einzelnen Klienten durch die Zahl der Klienten geteilt werden. Wird eineGruppenveranstaltung benötigt, an der durchschnittlich mehrere Klientinnen <strong>und</strong> Kliententeilnehmen (z.B. ein Gruppengespräch in einer Wohngruppe oder eine Veranstaltungin einer Tagesstätte), ist der Zeitbedarf der Klienten durch diese Gruppengröße zuteilen. Nehmen mehr als eine Fachkraft an der Gruppenaktivität teil, so ist der Zeitaufwandmit der Zahl der notwendig anwesenden Gruppenleiter zu multiplizieren.© FH Fulda 2004 / PDF-Text-Download von [www.ibrp-online.de] · Stand: 12.10.04 Seite 32 von 41

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