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Der integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan konkret - IBRP

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[ibrp.pdf]Seite 38Für die <strong>integrierte</strong> Hilfeplanung ist es wichtig, Stufen von zunehmender Qualitätbei der Betreuung zu unterscheiden. Ausgangslage (Stufe 1) ist häufig, das jedes Team,das Hilfen für eine Klientin bzw. einen Klienten erbringt, jeweils eine Bezugspersonbestimmt hat. Abstimmungen für eine sinnvolle Gesamtplanung bestehen aus Absprachen<strong>und</strong> Kontakten bei besonderen Anlässen, etwa bei Verlegungen <strong>und</strong> Wechseln.Mit dem Erstellen eines Hilfeplans in der Fallkonferenz haben sich die beteiligtenDienste <strong>und</strong> Einrichtungen auf eine Aufgabenverteilung geeinigt, ohne eine koordinierendeBezugsperson verbindlich zu benennen. Die jeweiligen Bezugspersonen arbeitenim Rahmen ihrer Teams an der Durchführung der Vereinbarungen. Nach Ablauf dervereinbarten Zeit wird der Verlauf in der Fallkonferenz besprochen (Stufe 2).Bei Stufe 3 ist eine federführende therapeutische Bezugsperson benannt, die imRahmen ihres Dienstes als Bezugsperson für die Klienten zur Verfügung steht <strong>und</strong>übergreifend die Dokumentation weiterführt, Informationen über den Verlauf vermittelt<strong>und</strong> die Überprüfung des Hilfeplanes <strong>und</strong> erneute Fallkonferenzen koordiniert <strong>und</strong>vorbereitet. Eine Abstimmung der Durchführung der verabredeten Hilfen untereinandererfolgt jedoch nicht – sie wird entweder nicht akzeptiert oder aus der Furcht vorEinmischung in dienstinterne Angelegenheiten anderer unterlassen.Erst wenn eine koordinierende therapeutische Bezugsperson mit Vertretung für denHilfeplanungsprozess regelhaft benannt wird, kann man von einem erreichten Qualitätsstandardder Erbringung <strong>integrierte</strong>r Hilfen ausgegangen werden. Diese koordinierendeBezugsperson ist allen Beteiligten bekannt – kennt also auch die jeweiligenBezugspersonen in den anderen Einrichtungen <strong>und</strong> verknüpft deren Einzelleistungenzu einer abgestimmten komplexen Hilfeleistung (Stufe 4). Sie passt auch durchAbsprachen oder erneutes Einberufen der Fallkonferenz zeitnah die Hilfen an veränderteHilfebedarfe an.ÜbungFür Herrn Schmitt haben Sie ja den Übersichtbogen ausgefüllt. Es warvereinbart, dass Herr Wagner vom Betreuten Wohnen die Koordinationsfiunktion übernimmt. Er ist im Team des Betreuten Wohnens dieBezugsperson.Nach einem Jahr ist eine Verlängerung der Kostenzusage erforderlich. HerrWagner überprüft gemeinsam mit Hern Schmitt die Hilfeplanung <strong>und</strong> führtbegleitend ein Hilfeplanungsgespräch mit Frau Meier <strong>und</strong> Frau Dr. Seebald.(Herr Schmitt wollte daran nicht teilnehmen)Herr Wagner legt die abgestimmte Hilfeplanung in der Hilfeplankonferenzder Region vor .Welcher Stufe der Koodination würden Sie dieses Vorgehenzuordnen? Stufe 1: Bezugsperson vorhanden Stufe 2:Aufgabenverteilung mit anderen in der Fallkonferenz erstellt Stufe 3: Koordination des Verlaufs <strong>und</strong> der Dokumentation Stufe 4: Koordination der Durchführung des Hilfeplans© FH Fulda 2004 / PDF-Text-Download von [www.ibrp-online.de] · Stand: 12.10.04 Seite 38 von 41

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