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Der Facility Manager

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denn als Treiber erwiesen. Trotz des nun erzielten „Erfolgs“ beider Trinkwasserverordnung sollten die Verbände und vor allem dieEigentümer die Legionellenproblematik nicht auf die leichte Schulternehmen, wie die Ergebnisse bisher durchgeführter Messungen belegen.Jede sechste Anlage über dem Grenzwert<strong>Der</strong> Messdienstleister Kalorimeta hat seit Inkrafttreten der erstenNovellierung der TrinkwV 2011 mehr als 50.000 Untersuchungendurchgeführt. Von den beprobten Liegenschaften wiesen rund achtProzent eine Grenzwertüberschreitung mit positiven Befunden auf,was weitere Maßnahmen in Abstimmung mit den Gesundheitsämternnotwendig gemacht habe. Die Grenzwerte seien meist nur geringfügigüberschritten worden und häufig schnell behebbar gewesen.Die festgestellten Befunde wurden allerdings sowohl in einzelnenSträngen als auch im gesamten System nachgewiesen. Deshalb,betont das Unternehmen, sei nur mit der Beprobung aller SteigsträngeRechtssicherheit garantiert.Noch erschreckender fällt die Bilanz von ista aus. Die AgrolabGroup, eine auf Umweltanalytik spezialisierte Laborgruppe, diemit dem Messdienstleister bei der Umsetzung der TrinkwV kooperiert,hat bei der Auswertung von 40.000 Proben in jeder sechstenTrinkwasseranlage eine zu hohe Legionellen-Konzentration festgestellt.Insgesamt konnten die Bakterien in mehr als jeder drittenAnlage nachgewiesen werden. Als Grenzwert gilt der „technischeMaßnahmenwert“, dieser beträgt 100 Legionellen in 100 MilliliterTrinkwasser.Antonio Fischetti, Bereichsleiter Marketing bei der istaDeutschland GmbH, stellte sich noch vor Bekanntwerden dererneuten Änderung der TrinkwV hinter die erste Novellierung: „DieErgebnisse der Agrolab-Untersuchungen zeigen, dass die neueTrinkwasserverordnung ein notwendiger Schritt für die Gesundheitder Bürger war. Denn nach wie vor sind Legionellen im Trinkwassereine unterschätzte Gefahr.“ Dr. Carlo Peich, Produktmanager derAgrolab Group, verteidigt die ursprünglich vorgesehenen Intervalle.„Die Überschreitung der Legionellen-Grenzwerte bei jeder sechstenTrinkwasseranlage verdeutlicht, wie wichtig die jährlichenÜberprüfungen sind.“Immobilieneigentümer tun also trotz Verlängerung derSchonfrist in eigenem Interesse gut daran, sich zeitnah mit derLegionellenprüfung zu befassen. Denn auch wenn der Termin für dieverbindliche Durchführung der Erstbeprobung um ein Jahr verschobenwurde, gelten weiterhin die bestehenden rechtlichen Bestimmungen,wenn Personen durch einen Befall zu Schaden kommen.Sicherheit unterder Dusche -Legionellenprüfung!Denken Sie daran, dass die Trinkwasserverordnungeine fachgerechte Legionellenprüfung vorschreibt.In Gebäuden mit zentraler Warmwasserversorgung ist nachzuweisen,dass die Gesundheit der Bewohner nicht durchLegionellen gefährdet wird. Kommen Sie Ihrer Prüfpfl icht deshalbrasch nach.Für eine umfassende, rechtssichere Lösung mit einem bundesweitenService und einem zertifizierten Labor können Sie aufMinol zählen. Mehr unter www.minol.de/legionellenpruefungMartin Gräber nwww.facility-manager.deMinol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG | 70766 Leinfelden-Echterdingen

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