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p_mbf_frerichs_betriebsraete_2015

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Frauke Herrmann:stolz auf die Arbeitszeitvereinbarung,die sie aushandeln konnte.Gruppe und initiierten eine Betriebsratswahl. Das Trio trat in die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ein und ließ sich vom zuständigen NGG-Gewerkschaftssekretär eng beraten. FraukeHerrmann stellte sich zur Wahl – und setzte sich gegen eine Kandidatin durch, die sich überraschendnoch zwei Tage vor Ende der Frist aufstellen ließ.Freigabe Dienstplan:Der Betriebsrat hat mitzubestimmen,wann die täglicheArbeitszeit beginnt und endet– einschließlich der Pausensowie der Verteilung derArbeitszeit auf die einzelnenWochentage (§ 87 BetrVG).Frauke Herrmann gewann, aber „am Ziel“ war sie nicht. Der Stress begann nach der Wahl erst sorichtig. Die damalige Direktorin setzte sie unmittelbar nach der Wahl unter Druck, ihre Dienstplänefreizugeben, erzählt sie. Herrmann fühlte sich überrumpelt und lehnte das ab. Sie erinnerte sichdaran, was der NGG-Gewerkschaftssekretär ihr geraten hatte: „Fang nicht an, dir zwischen Tür undAngel etwas anzusehen oder etwas zu unterschreiben!“ Das beherzigte sie. „Ich habe ihr gesagt, heutebin ich Facharbeiterin am Empfang. Wenn Sie mit mir über Betriebsratsarbeit sprechen wollen, dannmüsste ich mich jetzt freistellen lassen.“ Mit dieser Souveränität verschaffte sie sich die nötige Zeit,sich die Kenntnisse für die korrekte Dienstplangestaltung anzueignen, und pochte danach darauf,ihr Mitbestimmungsrecht auch ausüben zu dürfen. „Es war eine krasse Baustelle, bis die begriffen haben,was Mitbestimmung heißt und dass kein Dienstplan zu hängen hat, bis er durch den Betriebsratfreigegeben wird“, erinnert sie sich.Ein Lagerraum ohne Tageslicht war das erste BüroHeute hat Herrmann ein kleines Büro, aber anfangs waren die Arbeitsbedingungen nicht rosig: LautGesetz steht einem Einer-Betriebsrat kein eigener Raum zu. „Sie müssen dir nur einen Platz zum Arbeitengeben und einen abschließbaren Schrank“, berichtet Herrmann. Sie arbeitete zunächst auf einemfreien Platz im Reservierungsbüro, später bot man ihr eine Art Mini-LagerraumDie Betriebsrätin erinnerte sich daran, was der ohne Fenster an. „Nicht optimal, aber ich war froh darüber, denn ich hatte dortNGG-Gewerkschaftssekretär ihr geraten hatte: meine Ruhe, und keiner konnte sehen, wer mich besucht.“ Accor stellte ihr Laptop»Fang nicht an, dir zwischen Tür und Angel und Dockingstation zur Verfügung, der Gewerkschaftssekretär beriet sie, welcheetwas anzusehen oder etwas zu unterschreiben!« Sachmittel ihr sonst noch zustanden. Um vieles musste sie kämpfen, beispielsweiseum ein Telefon, auf dem man Anrufe führen kann, ohne dass die DirektorinDas beherzigte sie.sieht, mit wem man spricht. Einen Anrufbeantworter hat sie nicht, ein Diensthandyebenso wenig. „Aber mailen geht ja auch.“ Erst ließ sie sich einen kompletten Tag pro Woche für dieBetriebsratsarbeit freistellen, inzwischen sind es zwei.Die Agenda für ihre Arbeit diskutierte sie mit den Mitarbeitern. Oberste Priorität hatte es für alle,den Dienstplan so zu gestalten, wie es im Manteltarifvertrag vorgeschrieben ist, und damit Schluss zumachen, dass das allgemeine Trinkgeld für Buchungsfehler herangezogen wurde. Gewerkschaft undGUTE PRAXIS BEI DER BETRIEBSRATSGRÜNDUNG50

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