ZUSAMMENFASSUNG»So machen wir das!«Alle Tipps zur guten Praxis bei Betriebsratsgründung in der ZusammenschauGute Praxis vor der Wahlversammlung• Möglichst früh die Beratung einer zuständigen Gewerkschaftin Anspruch nehmen und ihr Mitglied werden. Sich währendder ganzen Betriebsratsgründung intensiv begleiten undrechtlich beraten lassen.• Im familiären Umfeld sowie im Bekannten- und FreundeskreisPersonen ansprechen, die schon Erfahrung mit Betriebsratsarbeitgesammelt haben.• Unbedingte Verschwiegenheit über die Pläne zur Betriebsratsgründungbewahren, bis der Kündigungsschutz greift.Nur vertrauenswürdige Mitstreiter in der Belegschaft ansprechen,um einen harten Kern von Aktivisten zu bilden, die sichaufeinander verlassen können – beispielsweise unter denGewerkschaftsmitgliedern im Betrieb.• Für die ersten Besprechungen Treffpunkte außerhalb desOrtes vereinbaren, wo der Betrieb steht, z. B. in Cafés oderKneipen benachbarter Ortschaften – am besten allerdings inPrivaträumen. Darauf achten, dass man bei der Besprechungmöglichst nicht von unbeteiligten Kollegen oder Vorgesetztengesehen wird und zu Spekulationen anregt.• Empfehlenswert vor allem für jene, die noch keine Betriebsratserfahrunghaben: Das Betriebsverfassungsgesetz zulesen bringt auf Ideen! Es motiviert und bestärkt bei derBetriebsratsarbeit, die zahlreichen Mitbestimmungsrechteder Arbeitnehmer zu kennen.• Von Anfang an kluge Koalitionen anstreben: Ein größererBetriebsrat, der beispielsweise mehrere Standorte umfasst,kann mehr Schlagkraft entwickeln als ein kleiner.• Vor der Wahl Stimmungsbild in der Belegschaft abfragen.Aber nur, wenn man sich sicher sein kann, dass die Geschäftsleitungnicht davon erfährt.• Auch kollegiale und sozial agierende Geschäftsleitungen erstin die Pläne einweihen, wenn gesetzlicher Kündigungsschutzfür die Initiatoren besteht.• Genaue Ziele setzen, was man erreichen will: Besondersbei heftigem Gegenwind durch die Geschäftsführung sollteman sich darauf konzentrieren, gegen welche Missständeman kämpfen will und was man erreichen könnte, wennman durchhält. Das motiviert, auch in harten Zeiten dranzubleiben.• Wenn Beschäftigte bei ihrem Einsatz für mehr Mitbestimmungum ihren Job fürchten müssen, besser die zuständigeGewerkschaft die Wahl einleiten und den Wahlvorstandbilden lassen.• Sich einer breiten Zustimmung in der Belegschaft versichern;versuchen, in so vielen Abteilungen wie möglich Mitstreiter zugewinnen. Mitarbeiter in übergreifenden Ressorts (Instandsetzung,IT) können dabei eine wichtige Rolle spielen.GUTE PRAXIS BEI DER BETRIEBSRATSGRÜNDUNG52
ZUSAMMENFASSUNGGute Praxis zwischen Wahlversammlung und Betriebsratswahl• Peinlichst genau auf alle Fristen und sonstige Formalia (werist wahlberechtigt, wer nicht? etc.) achten, um eine Wahlanfechtungdurch den Arbeitgeber zu vermeiden.• Bis zur letzten Minute mit juristischen Finessen des Arbeitgebersrechnen: vor allem wenn Anwaltskanzleien beteiligtsind, deren Spezialität die Zerstörung von Betriebsräten ist.• Als Wahlvorstand oder Betriebsratsbewerber nicht auf Vier-Augen-Gespräche mit dem Arbeitgeber einlassen. ImmerZeugen mitnehmen.• Leiharbeiter über ihr Recht zur Teilnahme an der Wahl informierenund sie motivieren, sich zu beteiligen.• Darauf gefasst sein, dass die Geschäftsführer oder direkteVorgesetzte Mitarbeiter mobben, die als Befürworter einerBetriebsratsgründung in dieser Phase namentlich bekanntsind. Deshalb ein stabiles privates Umfeld aufbauen, daseinen in solchen Fällen auffängt.• Sich auf interessierte und kritische Nachfragen aus demKollegenkreis einstellen, was ein Betriebsrat bringt und warumman sich dafür engagiert. Als Betriebsratsbewerber aufKollegen zugehen, die persönlichen Ziele eines Engagementsim Falle der Wahl und die realistischen Möglichkeiten der Mitbestimmungkommunizieren (z. B. klarmachen, dass man alsBetriebsrat nicht für höhere Löhne streiten kann, sondern nurdie Gewerkschaft in dieser Frage aktiv wird).• Ausländische Geschäftsleitungen über die besondere deutscheMitbestimmungskultur und die Rolle und Rechte vonBetriebsräten und Gewerkschaften aufklären.• Davon ausgehen, dass der Arbeitgeber Desinformationskampagnenstartet, um dem Betriebsrat zu schaden, oderGegenkandidaten aufstellt.• Auch nach einer gescheiterten ersten Wahlversammlungnicht aufgeben: mit juristischer und moralischer Hilfe derGewerkschaft beharrlich weitere Wege suchen, um eineBetriebsratsgründung einzuleiten.Gute Praxis für neu konstituierte Betriebsräte• Ausschüsse bilden, um die Arbeit zu professionalisieren,auf mehrere Schultern zu verteilen und Fachkenntnisse derBetriebsräte nutzen zu können. Nicht alles nur auf den Vorsitzendenoder die Vorsitzende fokussieren.• Von Anfang an beharrlich auf Rechte des Betriebsrats (wiedie Mitbestimmung über Dienstpläne) pochen und sichkundig machen, welche Sachmittel dem Betriebsrat für dieArbeit zustehen.• Möglichst schnell Betriebsratsschulungen machen, auch umsich mit Betriebsräten anderer Firmen auszutauschen.• Bei Übernahme: engen Kontakt zu bereits bestehendenBetriebsräten (Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat) derKonzernmutter halten, deren Erfahrung und Kompetenz vorallem zu Beginn bei eigenen Verhandlungen nutzen.• Wenn es in Firmen mit ausländischer Geschäftsführung umwesentliche Verhandlungsthemen geht: auf einen Dolmetscherbestehen und nicht versuchen, mit möglicherweise beiderseitigbescheidenen Fremdsprachenkenntnissen zu verhandeln.• Vor allem als Anfänger nicht von der Geschäftsleitung zuschnellen Entscheidungen drängen lassen. Das Recht wahrnehmen,neue Sachverhalte erst verstehen zu lernen unddann im Sinne der Belegschaft zu entscheiden.• Geduld bewahren: Ein Betriebsrat braucht Zeit und Fortbildung,um nachhaltig zu wirken. Er sollte auf ein stabilesprivates Umfeld achten und sich regelmäßig Pausen gönnen.• Ein Betriebsrat kann nicht alle wesentlichen Missständeinnerhalb kurzer Frist bessern. Deshalb realistische Zielesetzen und bei großen Problemen (z. B. die Rückführung vonoutgesourcten Beschäftigten ins Stammunternehmen) aufeine langfristige Strategie bauen.• Als Betriebsrat immer die Ängste, Interessen und Bedürfnisseder Belegschaft im Blick behalten und die eigeneTo-do-Liste danach ausrichten. Die Belegschaft über dieeigene Arbeit und das, was bisher erreicht wurde, informieren(Schwarzes Brett, regelmäßige Betriebsversammlungen).• Dem Arbeitgeber stets klarmachen, dass man für die Belegschaftspricht. Das erhöht die eigene Durchsetzungsmacht.GUTE PRAXIS BEI DER BETRIEBSRATSGRÜNDUNG 53