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Broschüre Arzthaftung/Schweigepflicht - Sächsische ...

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2.7. Richtlinien/Leitlinien<br />

Leitlinien haben indizielle Bedeutung bei Haftungsfragen. Die Befolgung von<br />

Leitlinien indiziert ein pflichtgemäßes, sorgfältiges Verhalten.<br />

Leitlinien bedürfen allerdings – so ein Urteil des OLG Naumburg – der Konkretisierung<br />

im Einzelfall. Deshalb hat das OLG den Ärztlichen Leitlinien der<br />

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />

(AMF) lediglich Informationscharakter für die Ärzte beigemessen. Eine weitergehende<br />

Bedeutung im Sinne einer verbindlichen Handlungsanleitung wurde<br />

vom OLG Naumburg nicht anerkannt (77).<br />

Das OLG Hamm hat entschieden, dass Richtlinien den Erkenntnisstand der<br />

medizinischen Wissenschaft nur deklaratorisch wiedergeben würden, nicht aber<br />

konstitutiv begründen (78).<br />

Das OLG Stuttgart hat einen Verstoß gegen in Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften<br />

niedergelegte Behandlungsregeln nicht zwingend als groben Behandlungsfehler<br />

angesehen (79).<br />

Es existiert keine Entscheidung des BGH, die die Haftung eines Arztes unmittelbar<br />

auf die Verletzung von Leitlinien stützt (80). Dessen ungeachtet sind 2<br />

höchstrichterliche Entscheidungen bekannt, die sich mit der Leitlinienproblematik<br />

befassen (81). Den Leitlinien und Richtlinien der Bundesärztekammer<br />

oder der Medizinischen Fachgesellschaften kommt zwar keine Bindungswirkung<br />

zu, sie sind aber Wegweiser für den medizinischen Standard. Eine Abweichung<br />

davon bedarf besonderer Rechtfertigung (82).<br />

2.8. Haftungsumfang<br />

a) Allgemeines<br />

Die zivilrechtliche Haftung zielt vertraglich und deliktisch auf Schadensausgleich.<br />

Der Sanktionscharakter spielt im Zivilrecht im Gegensatz zum Strafrecht<br />

eine völlig untergeordnete Rolle. Jeder Arzt – auch der noch so gewissenhafte<br />

Arzt – muss mit dem Risiko leben, einmal zivilrechtlich auf<br />

Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden.<br />

Dieses Berufsrisiko muss der Arzt akzeptieren. Die wirtschaftlichen Risiken<br />

werden durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgefedert, so dass deren<br />

Bedeutung nicht hoch genug betont werden muss.<br />

Zu ersetzen ist zunächst der dem Patienten entstandene materielle Schaden. Bei<br />

Verletzungen des Körpers und der Gesundheit steht dem Patienten ein so ge-<br />

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