Info - Werkfeuerwehrverband Deutschland eV
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Vorbeugender Brandschutz<br />
Dr. Wolf sah die brandschutzmaßnahmen<br />
üblicherweise im baurecht verankert,<br />
wenngleich viele regelungen auch<br />
im arbeitsschutz enthalten seien. Letzterer<br />
beurteile Tätigkeiten, wie etwa<br />
das handling oder die einlagerung von<br />
Stoffen. beiden bereichen gemeinsam<br />
sei der Präventionsgedanke, „der wichtig<br />
ist bzw. im Vordergrund stehen<br />
muss“, eröffnete er das Vortragsprogramm.<br />
Die Thematik der TrgS 800 war<br />
von deren entstehungsgeschichte bis<br />
hin zur praktischen umsetzung spannend<br />
aufbereitet. genauso wichtig ist<br />
für arbeitssicherheit und Werkfeuerwehren<br />
die Lagerung von gefahrstoffen,<br />
auf die sich beiträge zur neuen TrgS<br />
510 einließen.<br />
Brandschutzmaßnahmen<br />
im Arbeitsschutz<br />
am 1. Dezember 2010 sei die Verordnung<br />
zur Neufassung der gefahrstoffverordnung<br />
und zur änderung sprengstoffrechtlicher<br />
Verordnungen in Kraft getreten.<br />
Sie enthält alle Vorgaben, um Menschen<br />
und umwelt gegen schädliche Wirkungen<br />
von gefährlichen Stoffen zu schützen.<br />
Dafür ist eine schutzzielorientierte<br />
gefährdungsbeurteilung durchzuführen.<br />
unter beachtung der Technischen regeln<br />
für gefahrstoffe lege der arbeitgeber<br />
Maßnahmen in eigener Verantwortung<br />
fest. bei einhaltung aller regeln greife<br />
die Vermutungswirkung, die eine ausreichende<br />
Schutzwirkung für Mitarbeiter<br />
und umwelt annehme. abweichungen<br />
seien nur bei vergleichbarem Schutz<br />
möglich, die es genau zu erfassen gelte.<br />
Die gefährdungsbeurteilung verglich<br />
Dr. Wolf mit dem „regelkreis“ aus der<br />
einsatz-Führungslehre der Feuerwehren<br />
<strong>Info</strong><br />
und bezeichnete sie als „lebend“: eine<br />
erfasste und beurteilte Situation zieht<br />
entsprechende reaktionen nach sich.<br />
Dann erfolgt die Kontrolle der Wirksamkeit<br />
der Maßnahmen. Im zuge einer<br />
fortlaufenden Prüfung und Wiederholung<br />
wird das handeln eingetretenen<br />
Lageveränderungen angepasst. Für andere<br />
arbeitsabläufe oder umbauten am<br />
gebäude sind neue beurteilungen und<br />
gegebenenfalls Maßnahmen notwendig.<br />
zusammenfassend stellte er fest, dass<br />
– der Tätigkeitsbezug im arbeitsschutz<br />
die gebäude- und nutzungsorientierten<br />
regelungen im baurecht ergänzt.<br />
– die regelungen für den arbeitgeber<br />
flexibel gestaltet sind, so dass er sie<br />
auf die für ihn zutreffenden Notwendigkeiten<br />
zu übertragen vermag.<br />
– das Schutzniveau in den Vorschriften<br />
durch konkrete und beispielhafte<br />
Maßnahmen beschrieben ist.<br />
– bereitgestellte handlungshilfen die<br />
arbeit erleichtern.<br />
„Fakt ist allerdings“, so der gewerbeassessor,<br />
„dass brandschützer und arbeitsschützer<br />
teilweise unterschiedlich<br />
denken. Nicht immer ist das System der<br />
flexibel abgeleiteten arbeitsschutzmaßnahmen<br />
mit dem der in baugenehmigungen<br />
festgelegten brandschutzmaßnahmen<br />
in einklang zu bringen“,<br />
bedauerte er.<br />
Schwierige<br />
TrGS-Erstellung<br />
Beleuchteten die TRGS<br />
800 aus unterschiedlichen<br />
Blickwinkeln<br />
(v.l.n.r.): Iris<br />
Schweitzer-<br />
Karababa, Ursula<br />
Aich, Christian Ronig,<br />
Dr. Torsten Wolf und<br />
Stephan Schwenker.<br />
hintergrundinformationen zur Konzeption<br />
der TrgS 800 „brandschutzmaßnahmen“<br />
lieferte Dipl.-Ing. ursula aich,<br />
regierungspräsidium Darmstadt, Wies-<br />
32<br />
(Foto: Stefan Wagner)<br />
baden. Sie leitete den arbeitskreis, der<br />
mit der Überarbeitung der Technischen<br />
regel beauftragt war.<br />
In den unternehmen können viele gefährdungen<br />
bestehen, die zum beispiel<br />
aus der gestaltung und einrichtung der<br />
arbeitsstätte resultieren. Durch gefährliche<br />
Stoffe und güter bedingte biologische<br />
und chemische einwirkungen<br />
können vorkommen oder die Qualifikation<br />
und unterweisung der Mitarbeiter<br />
unzureichend sein. Natürlich war zu fragen,<br />
ob die bereits geltenden regelungen<br />
des Vorbeugenden brandschutzes<br />
alle aspekte des arbeitsschutzes<br />
abdecken konnten. ziel war es,<br />
den Schutz der Mitarbeiter am arbeitsplatz<br />
auch vor gefährdungen durch<br />
brände zu gewährleisten.<br />
ende 2008 stand schließlich ein entwurf<br />
zur Verfügung, den die Praxis eher<br />
als lehrbuchhaft und als nicht unterstützend<br />
ansah. Daher war ein komplett<br />
neues Konzept der TrgS 800 zu erarbeiten.<br />
Für das Maß der brandgefährdung<br />
wurde ein an den eigenschaften und der<br />
Menge vorliegender gefahrstoffe orientiertes<br />
dreistufiges bewertungsschema<br />
erstellt (normale, erhöhte und hohe<br />
brandgefährdung). zu den bewertungsstufen<br />
sind beispielhaft Schutzmaßnahmen<br />
genannt, die der arbeitgeber<br />
anhand seiner betrieblichen Situation<br />
auswählen kann.<br />
Mit den in der neuen TrgS vorgegebenen<br />
brandschutzmaßnahmen gelang es, eine<br />
ganzheitliche gefährdungsbeurteilung<br />
herauszugeben: Sie ist die systematische<br />
ermittlung und bewertung relevanter<br />
gefährdungen der beschäftigten mit<br />
dem ziel, erforderliche arbeitsschutzmaßnahmen<br />
zu beschließen. „Für die<br />
betriebe wird sie weder eine Verschärfung<br />
noch hohe belastungen mit sich<br />
bringen“, war aich überzeugt. Sicherlich<br />
sei die gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren,<br />
ein separat aufgezeichnetes<br />
brandschutzkonzept sei jedoch nicht<br />
notwendig.<br />
umgang mit<br />
Gefahrstoffen<br />
Seit 2005 ist die gefährdungsbeurteilung<br />
in der gefahrstoffverordnung (gef-<br />
StoffV) festgeschrieben. Sollen arbeiten<br />
mit gefahrstoffen erfolgen, sind vorab<br />
die arbeitsbedingungen zu untersu-<br />
WFV-<strong>Info</strong> I/2011