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Info - Werkfeuerwehrverband Deutschland eV

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Vorbeugender Brandschutz<br />

Dr. Wolf sah die brandschutzmaßnahmen<br />

üblicherweise im baurecht verankert,<br />

wenngleich viele regelungen auch<br />

im arbeitsschutz enthalten seien. Letzterer<br />

beurteile Tätigkeiten, wie etwa<br />

das handling oder die einlagerung von<br />

Stoffen. beiden bereichen gemeinsam<br />

sei der Präventionsgedanke, „der wichtig<br />

ist bzw. im Vordergrund stehen<br />

muss“, eröffnete er das Vortragsprogramm.<br />

Die Thematik der TrgS 800 war<br />

von deren entstehungsgeschichte bis<br />

hin zur praktischen umsetzung spannend<br />

aufbereitet. genauso wichtig ist<br />

für arbeitssicherheit und Werkfeuerwehren<br />

die Lagerung von gefahrstoffen,<br />

auf die sich beiträge zur neuen TrgS<br />

510 einließen.<br />

Brandschutzmaßnahmen<br />

im Arbeitsschutz<br />

am 1. Dezember 2010 sei die Verordnung<br />

zur Neufassung der gefahrstoffverordnung<br />

und zur änderung sprengstoffrechtlicher<br />

Verordnungen in Kraft getreten.<br />

Sie enthält alle Vorgaben, um Menschen<br />

und umwelt gegen schädliche Wirkungen<br />

von gefährlichen Stoffen zu schützen.<br />

Dafür ist eine schutzzielorientierte<br />

gefährdungsbeurteilung durchzuführen.<br />

unter beachtung der Technischen regeln<br />

für gefahrstoffe lege der arbeitgeber<br />

Maßnahmen in eigener Verantwortung<br />

fest. bei einhaltung aller regeln greife<br />

die Vermutungswirkung, die eine ausreichende<br />

Schutzwirkung für Mitarbeiter<br />

und umwelt annehme. abweichungen<br />

seien nur bei vergleichbarem Schutz<br />

möglich, die es genau zu erfassen gelte.<br />

Die gefährdungsbeurteilung verglich<br />

Dr. Wolf mit dem „regelkreis“ aus der<br />

einsatz-Führungslehre der Feuerwehren<br />

<strong>Info</strong><br />

und bezeichnete sie als „lebend“: eine<br />

erfasste und beurteilte Situation zieht<br />

entsprechende reaktionen nach sich.<br />

Dann erfolgt die Kontrolle der Wirksamkeit<br />

der Maßnahmen. Im zuge einer<br />

fortlaufenden Prüfung und Wiederholung<br />

wird das handeln eingetretenen<br />

Lageveränderungen angepasst. Für andere<br />

arbeitsabläufe oder umbauten am<br />

gebäude sind neue beurteilungen und<br />

gegebenenfalls Maßnahmen notwendig.<br />

zusammenfassend stellte er fest, dass<br />

– der Tätigkeitsbezug im arbeitsschutz<br />

die gebäude- und nutzungsorientierten<br />

regelungen im baurecht ergänzt.<br />

– die regelungen für den arbeitgeber<br />

flexibel gestaltet sind, so dass er sie<br />

auf die für ihn zutreffenden Notwendigkeiten<br />

zu übertragen vermag.<br />

– das Schutzniveau in den Vorschriften<br />

durch konkrete und beispielhafte<br />

Maßnahmen beschrieben ist.<br />

– bereitgestellte handlungshilfen die<br />

arbeit erleichtern.<br />

„Fakt ist allerdings“, so der gewerbeassessor,<br />

„dass brandschützer und arbeitsschützer<br />

teilweise unterschiedlich<br />

denken. Nicht immer ist das System der<br />

flexibel abgeleiteten arbeitsschutzmaßnahmen<br />

mit dem der in baugenehmigungen<br />

festgelegten brandschutzmaßnahmen<br />

in einklang zu bringen“,<br />

bedauerte er.<br />

Schwierige<br />

TrGS-Erstellung<br />

Beleuchteten die TRGS<br />

800 aus unterschiedlichen<br />

Blickwinkeln<br />

(v.l.n.r.): Iris<br />

Schweitzer-<br />

Karababa, Ursula<br />

Aich, Christian Ronig,<br />

Dr. Torsten Wolf und<br />

Stephan Schwenker.<br />

hintergrundinformationen zur Konzeption<br />

der TrgS 800 „brandschutzmaßnahmen“<br />

lieferte Dipl.-Ing. ursula aich,<br />

regierungspräsidium Darmstadt, Wies-<br />

32<br />

(Foto: Stefan Wagner)<br />

baden. Sie leitete den arbeitskreis, der<br />

mit der Überarbeitung der Technischen<br />

regel beauftragt war.<br />

In den unternehmen können viele gefährdungen<br />

bestehen, die zum beispiel<br />

aus der gestaltung und einrichtung der<br />

arbeitsstätte resultieren. Durch gefährliche<br />

Stoffe und güter bedingte biologische<br />

und chemische einwirkungen<br />

können vorkommen oder die Qualifikation<br />

und unterweisung der Mitarbeiter<br />

unzureichend sein. Natürlich war zu fragen,<br />

ob die bereits geltenden regelungen<br />

des Vorbeugenden brandschutzes<br />

alle aspekte des arbeitsschutzes<br />

abdecken konnten. ziel war es,<br />

den Schutz der Mitarbeiter am arbeitsplatz<br />

auch vor gefährdungen durch<br />

brände zu gewährleisten.<br />

ende 2008 stand schließlich ein entwurf<br />

zur Verfügung, den die Praxis eher<br />

als lehrbuchhaft und als nicht unterstützend<br />

ansah. Daher war ein komplett<br />

neues Konzept der TrgS 800 zu erarbeiten.<br />

Für das Maß der brandgefährdung<br />

wurde ein an den eigenschaften und der<br />

Menge vorliegender gefahrstoffe orientiertes<br />

dreistufiges bewertungsschema<br />

erstellt (normale, erhöhte und hohe<br />

brandgefährdung). zu den bewertungsstufen<br />

sind beispielhaft Schutzmaßnahmen<br />

genannt, die der arbeitgeber<br />

anhand seiner betrieblichen Situation<br />

auswählen kann.<br />

Mit den in der neuen TrgS vorgegebenen<br />

brandschutzmaßnahmen gelang es, eine<br />

ganzheitliche gefährdungsbeurteilung<br />

herauszugeben: Sie ist die systematische<br />

ermittlung und bewertung relevanter<br />

gefährdungen der beschäftigten mit<br />

dem ziel, erforderliche arbeitsschutzmaßnahmen<br />

zu beschließen. „Für die<br />

betriebe wird sie weder eine Verschärfung<br />

noch hohe belastungen mit sich<br />

bringen“, war aich überzeugt. Sicherlich<br />

sei die gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren,<br />

ein separat aufgezeichnetes<br />

brandschutzkonzept sei jedoch nicht<br />

notwendig.<br />

umgang mit<br />

Gefahrstoffen<br />

Seit 2005 ist die gefährdungsbeurteilung<br />

in der gefahrstoffverordnung (gef-<br />

StoffV) festgeschrieben. Sollen arbeiten<br />

mit gefahrstoffen erfolgen, sind vorab<br />

die arbeitsbedingungen zu untersu-<br />

WFV-<strong>Info</strong> I/2011

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