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Info - Werkfeuerwehrverband Deutschland eV

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Vorbeugender Brandschutz<br />

<strong>Info</strong><br />

+++LESErBrIEfE+++LESErBrIEfE+++LESErBrIEfE+++LESErBrIEfE+++<br />

vfdb-richtlinie 12/09-01 (brandschutzbeauftragte):<br />

Von bundeseinheitlich kann<br />

keine rede sein<br />

von<br />

Simon Schmeisser<br />

IG BSB Rhein-Neckar, Ketsch<br />

Die neue vfdb-richtlinie 12/09-01<br />

als bundeseinheitlich oder Erfolg zu<br />

bezeichnen (siehe WfV-<strong>Info</strong> III/10,<br />

Seite 36), geht meiner Meinung<br />

nach zu weit.<br />

Nachfolgend möchte ich dazu meine<br />

Kritik an der aktualisierten richtlinie<br />

gerne konkretisieren, wobei ich mich<br />

hier auf die wichtigsten Punkte beschränke.<br />

Bedarfsermittlung<br />

einen Schwachpunkt sehe ich in der<br />

bedarfsermittlung über die Notwendigkeit<br />

eines brandschutzbeauftragten.<br />

Den ersatz der tabellarischen zuordnung<br />

zu gunsten einer gefährdungsbeurteilung<br />

halte ich für wenig<br />

sinnvoll. Welche Kriterien sind denn<br />

ausschlaggebend für die bestellung<br />

eines brandschutzbeauftragten? Dies<br />

hätte man in der richtlinie deutlich<br />

umfangreicher ausarbeiten müssen.<br />

Von der Übersicht und Verständlichkeit<br />

war die bisherige tabellarische zuordnung<br />

erheblich einfacher.<br />

Leserbriefe<br />

Ausbildungsinhalte<br />

ein weiterer Schwachpunkt ist die änderung<br />

bei den ausbildungsinhalten bei<br />

gleichbleibender ausbildungszeit. Die<br />

Vermittlung der ausbildungsinhalte war<br />

bisher bereits schwierig. zum einen<br />

weil es generell schon schwer ist, ausbildungskurse<br />

mit 64 Lerneinheiten anzubieten.<br />

Mehr und mehr haben die<br />

betriebe Probleme, die Mitarbeiter für<br />

zwei Wochen zu entsenden. Daher ist es<br />

auch nicht verwunderlich, dass fast nur<br />

eine Woche oder weniger laufende ausbildungsangebote<br />

zur Verfügung stehen.<br />

zudem sind ausbildungszeiten von<br />

08:00 uhr bis 20:00 uhr nicht selten.<br />

Meiner ansicht nach kann man behaupten,<br />

dass dies für den Lernerfolg wenig<br />

hilfreich ist. und diese „zustände“ sind<br />

nicht nur bei kleinen, sondern auch bei<br />

vermeintlich renommierten anbietern<br />

in der brandschutzbeauftragten-ausbildung<br />

zu finden.<br />

Weniger aufgaben und ausbildungsinhalte<br />

wären daher besser gewesen als<br />

die ausgeführten änderungen. alternativ<br />

wäre vielleicht auch eine aufteilung<br />

beispielsweise in verschiedene Qualifizierungsstufen<br />

je nach aufgabengebiet<br />

sinnvoll gewesen. einen entsprechenden<br />

entwurf zu einem solchen aus-<br />

Ihre Meinung ist uns wichtig. Beachten Sie deshalb auch unsere<br />

rubrik „Leserbriefe“.<br />

Ihre Stellungnahmen und beiträge nehmen wir gerne entgegen.<br />

zuschriften sind bitte mit Name, adresse und Telefonnummer zu<br />

versehen (für eventuelle rückfragen).<br />

Die redaktion behält sich gegebenenfalls Kürzungen vor und<br />

Leserbriefe geben nicht unbedingt ihre Meinung wieder.<br />

38<br />

bildungsmodell hat die Interessengemeinschaft<br />

der brandschutzbeauftragten<br />

rhein-Neckar vor geraumer zeit<br />

erstellt und veröffentlicht.<br />

BGI 847<br />

Von bundeseinheitlich kann zudem nicht<br />

die rede sein, da es nach wie vor die<br />

berufsgenossenschaftliche <strong>Info</strong>rmation<br />

bgI 847 (zh 1/445) „aufgaben, Qualifikation<br />

und ausbildung von brandschutzbeauftragten“<br />

gibt. Nicht gerade wenige<br />

ausbilder verwenden sie. In diesem<br />

zusammenhang zeigt sich ein weiteres<br />

Problem – nämlich die ausbildungsgrundlage.<br />

So findet man ausbildungsangebote<br />

nach bgI 847, nach der neuen<br />

vfdb-richtlinie, nach der alten vfdbrichtlinie<br />

oder sogar nach eigenen<br />

ausbildungsrichtlinien der anbieter.<br />

Zukünftige<br />

Vorgehensweise<br />

Für die zukunft sollte zunächst eine<br />

breite Diskussion (u. a. mit den ausbildungsanbietern)<br />

stattfinden, bevor änderungen<br />

an der richtlinie vorgenommen<br />

werden. eine änderung oder sogar<br />

eine rücknahme auf den alten Stand<br />

wäre angesichts dieser unstimmigkeiten<br />

dringend zu empfehlen.<br />

Für rückfragen steht der Verfasser gerne<br />

zur Verfügung:<br />

Tel.: +49(0)6202-5772979, e-Mail:<br />

simon.schmeisser@hrbrandschutz.de<br />

<strong>Info</strong><br />

bernd antekeuer<br />

Lerchenstraße 9<br />

66793 Saarwellingen<br />

Tel.: +49(0)6838-9869-09<br />

Fax: +49(0)6838-9869-10<br />

e-Mail: b.antekeuer@wfvd.de<br />

WFV-<strong>Info</strong> I/2011

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