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Sankt Oswald Baunach - Pfarrei St. Oswald, Baunach

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Der Schächer von <strong>Baunach</strong><br />

Am Fuße des Magdalenenhügels, dort, wo der breite Treppenaufgang zur<br />

Kapelle seinen Anfang nimmt, steht eine eigenartige, vom Volk hochverehrte<br />

Kapelle, in deren Mitte der überlebensgroße Christus - wohl aus der<br />

Riemenschneiderschule - thront.<br />

Im Volksmund trägt der Ort seit jeher den Namen 'Der Schächer', im Hinblick<br />

auf den Räuber von Golgatha. An dieser <strong>St</strong>elle machten die verurteilten<br />

Verbrecher kurz vor ihrer Hinrichtung am Galgen ihre letzte <strong>St</strong>ation und<br />

erhielten von Priester und Volk Lossprechung und Verzeihung. Kaum ein<br />

Ereignis in der langen Ortsgeschichte ist so ausführlich belegt, wie die<br />

letzte Hinrichtung 1712.Bei dieser Exekution handelte es sich um den<br />

Ratsherrn Johann Georg Übel aus <strong>Baunach</strong>, Vater von zwei Kindern, der<br />

wegen Gotteslästerung vom fürstbischöflichen Gericht in Bamberg zum<br />

Tode durch Enthaupten verurteilt wurde. Die Lästerungen scheinen so unerhört<br />

gewesen zusein, daß sie "zur Verhütung größeren Ärgernisses" nicht<br />

einmal öffentlich erwähnt werden durften.<br />

Der Urteilstext, wohl nur aus der lateinischen Amtssprache übertragen und<br />

in einen einzigen Satz gefaßt, lautet in der heutigen Schreibweise:<br />

"Nachdem gegenwärtiger, hier vor Gericht stehender Übeltäter, benannt<br />

Hanns Jörg Übel von <strong>Baunach</strong>, seines Alters 49 Jahre, verheirateten <strong>St</strong>andes<br />

und katholischer Religion, zuletzt gewohnt im 1711ten Jahre in einer<br />

alldasigen Bürgerbehausung, nicht nur solche abscheulichen, erschrecklichen<br />

und entsetzlichen, auch sonsten bisher niemals gehörten Lästerungen<br />

wider Gott, wider die allerreinste Muttergottes und Jungfrau Maria,<br />

wider den hl. Josef und die hl. Engel Gottes höchstärgerlich strafbarerweise<br />

ausgestoßen, daß man dieselbigen in gegenwärtiges öffentlich zu<br />

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