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Schmerztherapie 1/2010 - Schmerz Therapie Deutsche Gesellschaft ...

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Medizin und Recht<br />

norarrückgang um mehr als 15% gegenüber<br />

dem Vorjahresquartal (Punkt 3.7). Zusätzlich<br />

hat der Erweiterte Bewertungsausschuss mit<br />

Beschluss vom 27.02.2009 den Partnern der<br />

Gesamtverträge auf KV-Ebene die Möglichkeit<br />

eingeräumt, zur Vermeidung von überproportionalen<br />

Honorarverlusten und zur Sicherung<br />

der flächendeckenden Versorgung mit vertragsärztlichen<br />

Leistungen – zunächst zeitlich<br />

begrenzt bis zum 31.12.<strong>2010</strong> – ein Verfahren<br />

zur schrittweisen Anpassung der RLV zu beschließen:<br />

die sogenannten Konvergenzregelungen.<br />

Bislang haben davon jedoch nur einige<br />

wenige KVen Gebrauch gemacht. In Baden-<br />

Württemberg z.B. werden die Honorare derzeit<br />

auf 95% des Vorjahresquartals gestützt; soweit<br />

im Rahmen der Konvergenzregelung<br />

gleichzeitig auch Honorarzuwächse begrenzt<br />

werden, bestehen allerdings Zweifel, ob dies<br />

von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist.<br />

Unabhängig davon, ob der eigene HVV eine<br />

Konvergenzregelung vorsieht oder nicht, lohnt<br />

es sich zu prüfen, ob nicht einer der praxisindividuellen<br />

Ausnahmetatbestände vorliegen<br />

könnte, der zu einem unmittelbaren Anspruch<br />

auf Erhöhung des RLV führt. Die Vorgehensweise<br />

z.B. der KV Baden-Württemberg, Anträge<br />

auf Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten<br />

bzw. Anhebung des RLV pauschal unter<br />

Hinweis auf die bestehende Konvergenzregelung<br />

zurückzuweisen, ist unzulässig.<br />

Fehlerhafte RLV-Bescheide<br />

Generell gilt, dass sowohl die RLV-Bescheide<br />

als auch die darauf basierenden Honorarbescheide<br />

eine sehr hohe Fehlerquote aufweisen.<br />

Es ist daher unbedingt notwendig, die der Be-<br />

rechnung zugrunde liegenden Zahlen, insbesondere<br />

die Fallzahlen und Fallwerte einschließlich<br />

etwaiger Zuschläge, genau zu<br />

überprüfen. Wir empfehlen zudem grundsätzlich<br />

gegen die RLV-Bescheide Widerspruch<br />

einzulegen, da hier aufgrund der zahlreichen<br />

anhängigen Verfahren mit nachträglichen<br />

Korrekturen der Fallwerte zu rechnen ist. Stellt<br />

sich im Rahmen der für das betreffende Quartal<br />

erstellten Honorarabrechnung heraus, dass<br />

es zu keiner regelleistungsvolumenbedingten<br />

Kürzung gekommen ist, können die Widersprüche<br />

jederzeit zurückgenommen werden.<br />

Fallzahlzuwachsmöglichkeiten<br />

Auch für das erste Quartal <strong>2010</strong> sieht der Beschluss<br />

des Bewertungsausschusses außer<br />

der allgemeinen Abstaffelungsregelung keine<br />

individuelle Fallzahlwachstumsbegrenzung vor,<br />

d.h. die für die Berechnung des RLV relevante<br />

Fallzahl ist derzeit bis zu einem Umfang von<br />

150% der durchschnittlichen RLV-Fallzahl der<br />

Arztgruppe steigerbar, ohne dass dies nachteilige<br />

Auswirkungen auf den Fallwert hat. Zudem<br />

müssen die Partner der Gesamtverträge im<br />

Rahmen der HVVe Anfangs- bzw. Übergangsregelungen<br />

für Neuzulassungen von Vertragsärzten,<br />

Praxen in der Aufbauphase und bei<br />

Umwandlungen der Kooperationsform treffen.<br />

Das SG Marburg hat zudem im Rahmen eines<br />

einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss<br />

vom 6.8.2009 – S 11 KA 430/09 ER) richtungsweisend<br />

entschieden, dass die jeweiligen Honorarverteilungsverträge<br />

Regelungen für das<br />

Wachstum unterdurchschnittlich abrechnender<br />

Praxen enthalten müssen, die es diesen ermöglichen,<br />

innerhalb eines Zeitraums von fünf<br />

Versorgung in der Breite sichern<br />

Jahren den durchschnittlichen Umsatz der<br />

Arztgruppe zu erreichen. Fehlen entsprechende<br />

Wachstumsmöglichkeiten im HVV, steht<br />

diesen Praxen nach Auffassung des SG Marburg<br />

unmittelbar ein RLV in Höhe des Durchschnitts<br />

der Fachgruppe zu. Die Entscheidung<br />

ist allerdings noch nicht rechtskräftig.<br />

Ausblick auf <strong>2010</strong><br />

Die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses<br />

vom 02.09.2009 und des Bewertungsausschusses<br />

vom 22.09.2009 sehen für<br />

das erste Quartal <strong>2010</strong> zunächst im Wesentlichen<br />

eine Fortführung der bisherigen Regelungen<br />

vor; der Orientierungspunktwert wurde<br />

auf 3,5048 Cent festgelegt. Eine Anschlussregelung<br />

für die Zeit ab dem 01.04.<strong>2010</strong> fehlt<br />

bislang noch. Neu ist, dass gemäß § 87 Abs.<br />

2e SGB V ab 01.01.<strong>2010</strong> die Vergütungen für<br />

vertragsärztliche Leistungen nach dem Versorgungsgrad<br />

zu differenzieren sind. Der Beschluss<br />

des Bewertungsausschusses sieht<br />

künftig bei Unterversorgung Zu- und bei Überversorgung<br />

Abschläge vom regelhaften Orientierungswert<br />

vor. Die Zuschläge variieren je<br />

nach dem Grad der Unterversorgung und der<br />

Fachgruppe zwischen 8% und 27%, die Abschläge<br />

zwischen 5,5% und 19%. Für die Abschläge<br />

gilt eine Konvergenzregel; sie finden in<br />

<strong>2010</strong> keine Anwendung und kommen bei bestehenden<br />

Praxen erst in 2017 und bei Praxen,<br />

die bis 31.12.2011 erworben werden, erst in<br />

2014 voll zum Tragen. ■<br />

Dr. Ralf Clement, Sindelfingen<br />

„Versorgung in der Breite sichern“ ist das Thema des diesjährigen <strong>Schmerz</strong>­ und Palliativkongresses.<br />

Politisch müssen vernünftige Grundlagen geschaffen werden, um die schmerz­ und palliativmedizinische<br />

Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Nur dann lassen sich moderne <strong>Therapie</strong>­ und Präventionskonzepte<br />

umsetzen. Nur dann profitiert der Patient von Erkenntnissen der Wissenschaft. Nur dann ist<br />

Gesundheitspolitik auch ökonomisch. Ein breites Angebot für Information, Weiterbildung und Diskussion<br />

steht interdisziplinär und fachgruppenübergreifend zur Verfügung, das Dr. med. Thomas Cegla, Vizepräsident<br />

der DGS, Wuppertal, an einigen Beispielen darstellt. Thomas Cegla,<br />

Wuppertal<br />

W orkshops<br />

dienen der intensiven Weiterbildung<br />

in Kleingruppen und bieten<br />

ausreichende Diskussionsmöglichkeiten. Sie<br />

bereichern das Gesamtprogramm.<br />

Sonografie und Kodierung in Workshops<br />

Eine Übersicht über eine vergütungsrelevante<br />

Kodierung von Diagnosen in Praxis und Klinik<br />

zeigt, wie wichtig die Dokumentation für die<br />

Wirtschaftlichkeit ist. Ein lernendes Vergütungssystem<br />

verlangt Lernen. Ein weiteres<br />

Workshopthema sind neue Methoden wie die<br />

Einführung der Sonografie für Blockadetech-<br />

12 SCHMERZTHERAPIE 1/<strong>2010</strong> (26. Jg.)

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