Schmerztherapie 1/2010 - Schmerz Therapie Deutsche Gesellschaft ...
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Medizin und Recht<br />
norarrückgang um mehr als 15% gegenüber<br />
dem Vorjahresquartal (Punkt 3.7). Zusätzlich<br />
hat der Erweiterte Bewertungsausschuss mit<br />
Beschluss vom 27.02.2009 den Partnern der<br />
Gesamtverträge auf KV-Ebene die Möglichkeit<br />
eingeräumt, zur Vermeidung von überproportionalen<br />
Honorarverlusten und zur Sicherung<br />
der flächendeckenden Versorgung mit vertragsärztlichen<br />
Leistungen – zunächst zeitlich<br />
begrenzt bis zum 31.12.<strong>2010</strong> – ein Verfahren<br />
zur schrittweisen Anpassung der RLV zu beschließen:<br />
die sogenannten Konvergenzregelungen.<br />
Bislang haben davon jedoch nur einige<br />
wenige KVen Gebrauch gemacht. In Baden-<br />
Württemberg z.B. werden die Honorare derzeit<br />
auf 95% des Vorjahresquartals gestützt; soweit<br />
im Rahmen der Konvergenzregelung<br />
gleichzeitig auch Honorarzuwächse begrenzt<br />
werden, bestehen allerdings Zweifel, ob dies<br />
von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist.<br />
Unabhängig davon, ob der eigene HVV eine<br />
Konvergenzregelung vorsieht oder nicht, lohnt<br />
es sich zu prüfen, ob nicht einer der praxisindividuellen<br />
Ausnahmetatbestände vorliegen<br />
könnte, der zu einem unmittelbaren Anspruch<br />
auf Erhöhung des RLV führt. Die Vorgehensweise<br />
z.B. der KV Baden-Württemberg, Anträge<br />
auf Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten<br />
bzw. Anhebung des RLV pauschal unter<br />
Hinweis auf die bestehende Konvergenzregelung<br />
zurückzuweisen, ist unzulässig.<br />
Fehlerhafte RLV-Bescheide<br />
Generell gilt, dass sowohl die RLV-Bescheide<br />
als auch die darauf basierenden Honorarbescheide<br />
eine sehr hohe Fehlerquote aufweisen.<br />
Es ist daher unbedingt notwendig, die der Be-<br />
rechnung zugrunde liegenden Zahlen, insbesondere<br />
die Fallzahlen und Fallwerte einschließlich<br />
etwaiger Zuschläge, genau zu<br />
überprüfen. Wir empfehlen zudem grundsätzlich<br />
gegen die RLV-Bescheide Widerspruch<br />
einzulegen, da hier aufgrund der zahlreichen<br />
anhängigen Verfahren mit nachträglichen<br />
Korrekturen der Fallwerte zu rechnen ist. Stellt<br />
sich im Rahmen der für das betreffende Quartal<br />
erstellten Honorarabrechnung heraus, dass<br />
es zu keiner regelleistungsvolumenbedingten<br />
Kürzung gekommen ist, können die Widersprüche<br />
jederzeit zurückgenommen werden.<br />
Fallzahlzuwachsmöglichkeiten<br />
Auch für das erste Quartal <strong>2010</strong> sieht der Beschluss<br />
des Bewertungsausschusses außer<br />
der allgemeinen Abstaffelungsregelung keine<br />
individuelle Fallzahlwachstumsbegrenzung vor,<br />
d.h. die für die Berechnung des RLV relevante<br />
Fallzahl ist derzeit bis zu einem Umfang von<br />
150% der durchschnittlichen RLV-Fallzahl der<br />
Arztgruppe steigerbar, ohne dass dies nachteilige<br />
Auswirkungen auf den Fallwert hat. Zudem<br />
müssen die Partner der Gesamtverträge im<br />
Rahmen der HVVe Anfangs- bzw. Übergangsregelungen<br />
für Neuzulassungen von Vertragsärzten,<br />
Praxen in der Aufbauphase und bei<br />
Umwandlungen der Kooperationsform treffen.<br />
Das SG Marburg hat zudem im Rahmen eines<br />
einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss<br />
vom 6.8.2009 – S 11 KA 430/09 ER) richtungsweisend<br />
entschieden, dass die jeweiligen Honorarverteilungsverträge<br />
Regelungen für das<br />
Wachstum unterdurchschnittlich abrechnender<br />
Praxen enthalten müssen, die es diesen ermöglichen,<br />
innerhalb eines Zeitraums von fünf<br />
Versorgung in der Breite sichern<br />
Jahren den durchschnittlichen Umsatz der<br />
Arztgruppe zu erreichen. Fehlen entsprechende<br />
Wachstumsmöglichkeiten im HVV, steht<br />
diesen Praxen nach Auffassung des SG Marburg<br />
unmittelbar ein RLV in Höhe des Durchschnitts<br />
der Fachgruppe zu. Die Entscheidung<br />
ist allerdings noch nicht rechtskräftig.<br />
Ausblick auf <strong>2010</strong><br />
Die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses<br />
vom 02.09.2009 und des Bewertungsausschusses<br />
vom 22.09.2009 sehen für<br />
das erste Quartal <strong>2010</strong> zunächst im Wesentlichen<br />
eine Fortführung der bisherigen Regelungen<br />
vor; der Orientierungspunktwert wurde<br />
auf 3,5048 Cent festgelegt. Eine Anschlussregelung<br />
für die Zeit ab dem 01.04.<strong>2010</strong> fehlt<br />
bislang noch. Neu ist, dass gemäß § 87 Abs.<br />
2e SGB V ab 01.01.<strong>2010</strong> die Vergütungen für<br />
vertragsärztliche Leistungen nach dem Versorgungsgrad<br />
zu differenzieren sind. Der Beschluss<br />
des Bewertungsausschusses sieht<br />
künftig bei Unterversorgung Zu- und bei Überversorgung<br />
Abschläge vom regelhaften Orientierungswert<br />
vor. Die Zuschläge variieren je<br />
nach dem Grad der Unterversorgung und der<br />
Fachgruppe zwischen 8% und 27%, die Abschläge<br />
zwischen 5,5% und 19%. Für die Abschläge<br />
gilt eine Konvergenzregel; sie finden in<br />
<strong>2010</strong> keine Anwendung und kommen bei bestehenden<br />
Praxen erst in 2017 und bei Praxen,<br />
die bis 31.12.2011 erworben werden, erst in<br />
2014 voll zum Tragen. ■<br />
Dr. Ralf Clement, Sindelfingen<br />
„Versorgung in der Breite sichern“ ist das Thema des diesjährigen <strong>Schmerz</strong> und Palliativkongresses.<br />
Politisch müssen vernünftige Grundlagen geschaffen werden, um die schmerz und palliativmedizinische<br />
Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Nur dann lassen sich moderne <strong>Therapie</strong> und Präventionskonzepte<br />
umsetzen. Nur dann profitiert der Patient von Erkenntnissen der Wissenschaft. Nur dann ist<br />
Gesundheitspolitik auch ökonomisch. Ein breites Angebot für Information, Weiterbildung und Diskussion<br />
steht interdisziplinär und fachgruppenübergreifend zur Verfügung, das Dr. med. Thomas Cegla, Vizepräsident<br />
der DGS, Wuppertal, an einigen Beispielen darstellt. Thomas Cegla,<br />
Wuppertal<br />
W orkshops<br />
dienen der intensiven Weiterbildung<br />
in Kleingruppen und bieten<br />
ausreichende Diskussionsmöglichkeiten. Sie<br />
bereichern das Gesamtprogramm.<br />
Sonografie und Kodierung in Workshops<br />
Eine Übersicht über eine vergütungsrelevante<br />
Kodierung von Diagnosen in Praxis und Klinik<br />
zeigt, wie wichtig die Dokumentation für die<br />
Wirtschaftlichkeit ist. Ein lernendes Vergütungssystem<br />
verlangt Lernen. Ein weiteres<br />
Workshopthema sind neue Methoden wie die<br />
Einführung der Sonografie für Blockadetech-<br />
12 SCHMERZTHERAPIE 1/<strong>2010</strong> (26. Jg.)