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Jugendliche Gewalttäter zwischen Jugendhilfe- und krimineller Karriere

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Abschlussbericht „<strong>Jugendliche</strong> <strong>Gewalttäter</strong> <strong>zwischen</strong> <strong>Jugendhilfe</strong>- <strong>und</strong> <strong>krimineller</strong> <strong>Karriere</strong>“<br />

brochen wurden oder die Maßnahmen endeten. Es deutet sich zudem an, dass<br />

das Eingreifen von <strong>Jugendhilfe</strong> <strong>und</strong> Justiz sich in einigen Fällen sogar negativ<br />

auf die Entwicklung der <strong>Jugendliche</strong>n ausgewirkt hat. Als besonders problematisch<br />

haben sich Rollen- <strong>und</strong> Aufgabenunklarheiten, fehlende Möglichkeiten<br />

der Partizipation (auch in Bezug auf die Eltern), mangelhafte Kooperation<br />

<strong>zwischen</strong> den Institutionen – vor allem bei Zuständigkeitswechseln – <strong>und</strong> ein<br />

fehlendes Vertrauensverhältnis in der Zusammenarbeit mit den <strong>Jugendliche</strong>n<br />

erwiesen.<br />

4.3.3 Herausforderungen <strong>und</strong> Handlungsempfehlungen für die<br />

Fachpraxis<br />

Im folgenden Kapitel werden die Ergebnisse aus Kapitel 4.3.1 <strong>und</strong> 4.3.2 zusammengefasst<br />

<strong>und</strong> Handlungsempfehlungen für die Fachpraxis entwickelt.<br />

Die formulierten Thesen wurden zusätzlich mit externen Fachkräften in einem<br />

Validierungsworkshop diskutiert, um die – aus dem empirischen Material abgeleiteten<br />

– Erkenntnisse in die Fachpraxis zu tragen <strong>und</strong> die Einschätzungen<br />

der Fachkräfte wiederum in die weitere Analyse zu integrieren.<br />

So soll ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Fachpraxis im Umgang mit<br />

dieser besonderen Zielgruppe geleistet werden.<br />

Ein geeigneter Zugang <strong>und</strong> Stabilität in den Beziehungen sind für ein kontinuierlich<br />

funktionierendes Arbeitsbündnis maßgeblich<br />

Es hat sich gezeigt, dass eine rein schriftliche Kontaktaufnahme beispielsweise<br />

der Jugendgerichtshilfe vor allem bei schwierigen Fällen nicht ausreichend ist.<br />

Aus unterschiedlichen Gründen erreichen beispielsweise Briefe bei minderjährigen<br />

Adressaten die Eltern nicht immer: Teilweise können die Briefe an die<br />

Eltern nicht zugestellt werden, werden von den <strong>Jugendliche</strong>n abgefangen, die<br />

Eltern sind nicht in der Lage, die Briefe zu verstehen oder sie reagieren nicht<br />

auf Post. Fehlendes Vertrauen <strong>und</strong> Unkenntnis über die Rolle <strong>und</strong> Aufgaben<br />

der <strong>Jugendhilfe</strong> <strong>und</strong> insbesondere der Jugendgerichtshilfe erschweren es, einen<br />

tragfähigen Zugang sowie ein funktionierendes Arbeitsbündnis zu schaffen.<br />

Besonders bei Nichtbeachtung der soziokulturellen Hintergründe <strong>und</strong> Lebenswelten<br />

der <strong>Jugendliche</strong>n <strong>und</strong> ihrer Familien besteht die Gefahr, dass die<br />

<strong>Jugendhilfe</strong> nicht als Unterstützung wahrgenommen wird, sondern als feindliche<br />

Institution, mit der nicht kooperiert wird. Fehlendes Engagement der<br />

Fachkräfte in der Elternarbeit verstärkt diese Haltung. Schon die erste Kontaktaufnahme<br />

muss daher adressatengerecht <strong>und</strong> lebensweltorientiert erfolgen.<br />

Das Prinzip der Freiwilligkeit in der sozialen Arbeit wird teilweise als<br />

Rechtfertigung – vor allem der JGH-Fachkräfte – genutzt, wenn Maßnahmen<br />

scheitern. Die <strong>Jugendliche</strong>n werden dabei als unerreichbar bezeichnet. Dies<br />

kann dazu führen, dass die <strong>Jugendliche</strong>n zu spät Konsequenzen auf ihr delinquentes<br />

Verhalten erfahren, denn ohne Einverständnis der Eltern hat die <strong>Jugendhilfe</strong><br />

nur beschränkte Einflussmöglichkeiten <strong>und</strong> sieht in besonders<br />

schwierigen Fällen als einzige Interventionsmöglichkeit justiziell angeordnete<br />

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