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könnte sich ähnlich wie die österreichische ASFINAG<br />

eines ausgeweiteten Einsatzes von ÖPP enthalten. Die<br />

Bundesregierung hat den ganzen Prozess mit dem Ziel<br />

angestoßen, privates Kapital einzubinden. Die bundeseigenen<br />

Gesellschaften, die den Prozess begleiten und<br />

institutionell umsetzen sollen sind vor allem die VIFG,<br />

die DEGES und die ÖPP Deutschland AG. Aller drei<br />

Gesellschaften sind extrem ÖPP-bejahend, ja teilweise<br />

wachsen ihnen Bedeutung und Aufgaben zu, wenn sich<br />

der Einsatz von ÖPP ausweitet.<br />

Keine Bundesfernstraßengesellschaft – aber<br />

»Umsetzungsstrategien«, die Vergleichbares<br />

bewirken<br />

Die Länder stellen sich in ihrer Schlussbetrachtung<br />

im Prozess in zentralen Fragen gegen die Pläne des<br />

Bundes:<br />

»Die Länder stellen die politische Frage, ob die Reformziele<br />

des Bundes überhaupt zentral erreichbar sind,<br />

wenn man sich ausschließlich auf eine organisatorische<br />

Konzentration der Prozesse fokussiert. Dies ist – auch<br />

angesichts anzunehmender umfänglicher Transaktionskosten<br />

und einer langen zeitlichen Umsetzungsphase<br />

– zweifelhaft. Ein Zeitfenster von deutlich mehr als einer<br />

Dekade ist im Falle der Gründung einer eigenen Bundesgesellschaft<br />

(inklusive Grundgesetzänderung und<br />

Integration) anzunehmen. Dagegen sind die im vorliegenden<br />

Bericht beschriebenen Umsetzungsstrategien<br />

ohne Friktionen in einem Zeitraum von ca. zwei Jahren<br />

durchführbar.« (Bodewig-Abschlussbericht 2016)<br />

Der angedeutete Konflikt bezieht sich allerdings nicht<br />

auf die Einbindung privaten Kapitals. Der ursprüngliche<br />

Vorschlag der Fratzscher-Kommission, privatem Kapital<br />

(zentralisierten und strukturierten) Zugang zum Bau,<br />

Unterhalt und Betrieb öffentlichen Infrastrukturen zu<br />

verschaffen, wird erfüllt. Die Fratzscher-Kommission<br />

hatte gefordert:<br />

»[Es] müsste ein Mechanismus gefunden werden, um die<br />

[…] Risiken mindestens teilweise auf private Investoren<br />

zu übertragen. Dafür kämen […] in Frage: Koinvestitionen<br />

auf Projektebene mit Infrastruktur- fonds oder anderen<br />

institutionellen Investoren, die ihrerseits Kapitalsammelstellen<br />

sind und auf diese Weise Risiko gebündelt<br />

weitergeben.«( Fratzscher-Kommission 2015)<br />

Das Modell deckt sich mit den Forderungen von Bauindustrie<br />

und Versicherungswirtschaft:<br />

»Eine solche Gesellschaft böte […] auf Projektebene<br />

viele Möglichkeiten, privates Kapital zu beteiligen.<br />

›Öffentlich-private Partnerschaften haben sich bewährt.<br />

Alle bisherigen Projekte waren im Kosten- und Zeitrahmen,<br />

Mehrkosten gab es nicht‹, betont Knipper. Investoren<br />

könnten mit der Übernahme von Projektrisiken<br />

höhere Renditen erzielen als etwa mit Bundesanleihen.<br />

Im Gegenzug werde der Staat von Risiken entlastet. ›Bei<br />

ÖPP gilt, Rendite gegen die Übernahme von Risiken.<br />

Das ist ein fairer Deal‹, so Knipper« (Hauptverband der<br />

Deutschen Bauindustrie 2015)<br />

Eine »Kapitalsammelstelle« oder vergleichbare zentrale<br />

Einrichtung kann der Bund ohne explizite Zustimmung<br />

der Länder einrichten, es sind auch keine Grundgesetzänderungen<br />

mehr erforderlich. Der Vorteil für die<br />

Länder dabei ist: Sie können damit werben, dass die<br />

Auftragsverwaltungen erhalten bleiben und sogar ausgebaut<br />

werden. Die langfristigen Folgen des Einbezugs<br />

von privatem Kapital bleiben ausgeblendet.<br />

Die Ergebnisse der Bodewig-II-Kommission könnten<br />

allerdings ein Pyrrhussieg für die Länder werden. Ein<br />

wichtiges Ergebnis sind die Vorschläge, wie Prozesse so<br />

optimiert werden könnten, dass Länder für schnelleres<br />

bauen belohnt werden. Schneller zu bauen heißt allerdings<br />

oft auch schlechter bauen und somit auf lange<br />

Sicht teurer bauen – dieses Geld wird den Ländern<br />

fehlen.<br />

Folgen von Einbezug von privatem Kapital ohne<br />

Bundesfernstraßengesellschaft<br />

Wenn die Länder sich jetzt als konfliktbereit feiern<br />

lassen (»Länder suchen den Konflikt mit Dobrindt«,<br />

Tagesspiegel vom 18.2.2016), verdecken sie, dass ihnen<br />

mit ihrer eigenen Position mittelfristig Nachteile entstehen<br />

könnten. Insbesondere droht die Aushöhlung der<br />

Auftragsverwaltungen:<br />

• Die Schaffung von Doppelstrukturen beim Bund<br />

könnte die Auftragsverwaltungen in den Ländern personell<br />

unter Druck setzten und mittelfristig dort den<br />

Abbau der betreffenden Stellen bewirken.<br />

• Der Bund wird für seine »Kapitalsammelstelle« zudem<br />

die hochqualifizierten Fachkräfte anwerben – vor<br />

allem von den Ländern, denen sie dann fehlen. Schon<br />

heute zahlt z.B. die DEGES deutlich über den TVÖD-<br />

Tarifen. In der Folge bekommen wenige Fachkräfte<br />

mehr Geld, die Struktur der Fachkompetenz in den<br />

Ländern wird jedoch geschwächt, womit das Wissen<br />

der verbleibenden Fachkräfte entwertet und mittelfristig<br />

vom Stellenabbau bedroht wird.<br />

• Gesteuert über die Mittelvergabe und zentral vorgegebene<br />

technische Systeme erfolgt sukzessive eine<br />

Verlagerung von Kompetenzen von den Ländern in<br />

Richtung Bund. Dieser Prozess erodiert die Auftragsverwaltungen.<br />

Einmal angelegt, kann er später<br />

einfacher grundgesetzlich oder gesetzlich verstärkt<br />

werden.<br />

• Am gravierendsten kommt aber die Auftragsverwaltungen<br />

die erhebliche Verteuerung der Finanzierung<br />

zu stehen, wodurch dem Sektor insgesamt deutlich<br />

weniger produktiv einsetzbares Geld zur Verfügung<br />

steht. Der Anteil der Zinszahlungen am Gesamtvolumen<br />

steigt, in der Folge muss der Anteil der Mittel für<br />

Personal- und Sachkosten sinken. Folge ist die der<br />

Abbau von Stellen infolge des Rückgangs an verfügbaren<br />

Mitteln für Personalkosten.<br />

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